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BUNDESTAG/7790: Heute im Bundestag Nr. 942 - 05.12.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 942
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 5. Dezember 2018, Redaktionsschluss: 09.09 Uhr

1. Anhörung zu Datenschutz-Regelungen
2. Änderung der Feuerwaffenrichtlinie
3. Antimuslimische Straftaten thematisiert
4. Kontrollen am Hamburger Hauptbahnhof
5. Stickoxid-Messstellen in NRW korrekt
6. Videosprechstunden kaum genutzt


1. Anhörung zu Datenschutz-Regelungen

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (19/4674) geht es am Montag, 10. Dezember 2018, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 11 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 4.900) beginnt, werden neun Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 6. Dezember beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Der Vorlage zufolge soll nach der 2017 beschlossenen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes nun auch das bereichsspezifische Datenschutzrecht des Bundes an die seit Mai dieses Jahres geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Zugleich soll der Gesetzentwurf der Umsetzung einer EU-Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Inneres dienen.

Der Entwurf sieht laut Bundesinnenministerium in 154 Fachgesetzen fast aller Ressorts Änderungen vor. Zu den Regelungsschwerpunkten zählen dabei laut Vorlage etwa Anpassungen von Begriffsbestimmungen und von Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sowie Regelungen zu den Betroffenenrechten. Ferner sollen durch Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz unter anderem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, "dass sensible Informationen durch zivilgesellschaftliche Träger im Rahmen von Deradikalisierungsprogrammen verarbeitet und im Einzelfall an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden können".

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2. Änderung der Feuerwaffenrichtlinie

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um eine "Änderung der Feuerwaffenrichtlinie" geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/5959). Darin verweist die Fraktion darauf, dass mit einer EU-Änderungsrichtlinie (EU) vom 17. Mai 2017 die sogenannte "Feuerwaffenrichtlinie" modifiziert worden sei. Wissen will sie unter anderem, inwieweit die Bundesregierung Kenntnis darüber hat, ob die Richtlinie vom 17. Mai 2017 Änderungen enthält, die es den Attentätern der Anschläge vom 13. November 2015 in Paris "erschwert hätten, sich mit den von ihnen verwendeten vollautomatischen Kriegswaffen zu bewaffnen".

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3. Antimuslimische Straftaten thematisiert

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viele "mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten" im dritten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit verübt wurden. Auch fragt sie in einer Kleinen Anfrage (19/5981) unter anderem danach, wie viele Menschen in diesem Zeitraum bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation verletzt oder getötet wurden.

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4. Kontrollen am Hamburger Hauptbahnhof

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Auswertung der Kontrollen zum Messerverbot am Hamburger Hauptbahnhof" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/5960). Wie die Fraktion darin schreibt, wurde in einem Presseartikel vom 27. Mai 2018 "berichtet, dass die Bundespolizei in den Nächten vom 25. Mai 2018 auf den 26. Mai 2018 und vom 26. Mai 2018 auf den 27. Mai 2018 den Hamburger Hauptbahnhof per ,Allgemeinverfügung' zum ,gefährlichen Ort' deklarierte". Demzufolge sei die Bundespolizei befugt gewesen, ohne Anlass Personen nach normalerweise erlaubten Waffen und gefährlichen Gegenständen zu kontrollieren. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie viele Messer bei der Kontrolle, bei der insgesamt sind 341 Menschen kontrolliert worden seien, gefunden wurden.

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5. Stickoxid-Messstellen in NRW korrekt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die bei der Prüfung und Begehung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und des TÜV Rheinland gewonnenen Erkenntnisse zeigen nach Auffassung der Bundesregierung, dass alle sieben vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) betriebenen Stickoxid-Messstellen den Anforderungen der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) entsprächen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5830) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5181) hervor.

Derzeit erfolge eine Evaluierung aller Messstationen in Nordrhein-Westfalen durch die zuständigen Landesbehörden, heißt es in der Antwort weiter. Der TÜV Rheinland habe gutachterlich bestätigt, dass alle Probenahmestellen des LANUV, an denen in Nordrhein-Westfalen Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden, den Vorgaben der 39. BImSchV genügten. Die nicht amtliche Messstelle der Stadt Aachen im Adalbertsteinweg sei nicht mit den Anforderungen der 39. BImSchV Anlage 3 Abschnitt C konform. Der Mindestabstand der Probenahmestelle von 25 Meter zum Rand von Kreuzungen sei dort nicht eingehalten worden.

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6. Videosprechstunden kaum genutzt

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Nutzung telemedizinischer Anwendungen in der Gesundheitsversorgung ist offenbar noch nicht so weit fortgeschritten. Das geht aus dem Bericht des Bewertungsausschusses zur ambulanten telemedizinischen Leistungserbringung hervor, der als Unterrichtung (19/6020) der Bundesregierung vorliegt.

Demnach sind telekonsiliarische Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen und telemedizinische Videosprechstunden im Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2017 "noch nicht in nennenswertem Umfang erbracht" worden. Die technischen Voraussetzungen für eine telemedizinische Leistungserbringung seien zum 1. April 2017 nur in geringem Umfang vorhanden gewesen. Die weitere Entwicklung bleibe abzuwarten.

Seit dem 1. April 2017 wird dem Bericht zufolge die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgen- und CT-Aufnahmen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet. Ebenfalls aufgenommen in den EBM wurde die Videosprechstunde zur Verlaufskontrolle von Erkrankungen, sofern eine Erstbegutachtung durch dieselbe Arztpraxis mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt vorausgegangen ist.

Nach dem EBM werden die vertragsärztlichen ambulanten Leistungen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 942 - 5. Dezember 2018 - 09.09 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2018

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