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BUNDESTAG/7789: Heute im Bundestag Nr. 941 - 04.12.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 941
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 4. Dezember 2018, Redaktionsschluss: 09.51 Uhr

1. Akkreditierungsbeauftragter im Presseamt
2. Anis A. zugeordnete Asservate
3. Gesichtserkennungsdatenbank bei Interpol
4. Software-Nutzung in Bundesbehörden
5. Aufenthalt straffälliger Ausländer
6. Zahl der Einbürgerungen


1. Akkreditierungsbeauftragter im Presseamt

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Angaben zum Akkreditierungsbeauftragten des Bundespresseamtes enthält die Antwort der Bundesregierung (19/5923) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5190). Danach ist der Akkreditierungsbeauftrage unmittelbar dem stellvertretenden Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung unterstellt. Er spiele eine zentrale Rolle als Berater der Leitung des Bundespresseamtes und entscheide bei Bedarf selbstständig. "Seine Stellungnahmen und Handlungen haben ein starkes Gewicht im Bundespresseamt", heisst es in der Antwort weiter. Der Volljurist sei mehr als 25 Jahre als dessen Justitiar tätig gewesen und seit Kurzem auch Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Bundespresseamt.

Die Akkreditierung ist den Angaben zufolge "ein Verwaltungsakt des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, der im Wesentlichen aus der Registrierung der Bewerber, der Überprüfung der Journalisteneigenschaft sowie einer Sicherheitsüberprüfung durch das Bundeskriminalamt beziehungsweise anderen deutschen Sicherheitsbehörden besteht".

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2. Anis A. zugeordnete Asservate

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Asservate, die im Nachgang des Anschlages auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 in Berlin in den Besitz von Polizei und Sicherheitsbehörden gelangten und dem Attentäter Anis A. zugeordnet wurden, listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5956) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5184) auf. Danach handelt es sich bei den Asservaten neben einer Geldbörse, einem analogen Fotoapparat und einem auf "Anis Amir" ausgestellten Entlassungsschein der JVA Ravensburg vom 1. August 2016 unter anderem um zwei Mobiltelefone.

Die Auswertung der Anis A. zugeordneten Asservate erfolgte den Angaben zufolge durch das Bundeskriminalamt (BKA). Mit der Auswertung sei unmittelbar nach Bekanntwerden beziehungsweise Vorliegen der Asservate/Daten begonnen worden. Der überwiegende Teil der Auswertung - vor allem der Mobiltelefone - sei "mit Hochdruck und zeitnah umgesetzt und in etwa im Juni 2017 abgeschlossen" worden.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat das BKA die vollumfänglichen Datensicherungen der Mobiltelefone in der Zeit vom 2. bis 10. Januar 2017 dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Verfügung gestellt. Zuvor habe das BKA erste Daten der Mobiltelefone an das BfV übermittelt. Das BfV habe diese Informationen nach Erhalt ausgewertet.

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3. Gesichtserkennungsdatenbank bei Interpol

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mit Stand vom 12. November haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Gesichtserkennungsdatenbank bei Interpol 54.186 Lichtbilder befunden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5954) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5489) hervor. Danach wird die Interpol-Gesichtserkennungsdatenbank für die Kriminalitätsphänomene genutzt, die Grundlage für die Erstellung eines Fahndungsersuchens sein können. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, ist ihr darüber hinaus keine weitere Funktion zur Gesichtserkennung bei Interpol bekannt, mit der Lichtbilder oder Videos aus dem offen verfügbaren Bereich des Internet heruntergeladen werden.

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4. Software-Nutzung in Bundesbehörden

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Maßnahmen zur Informationssicherheit bei der Software-Nutzung in Bundesbehörden erörtert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5988) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5560). Danach müssen für alle in einer Bundesbehörde betriebenen Verfahren Informationssicherheitskonzepte auf Grundlage des IT-Grundschutzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) "erarbeitet, wirksam umgesetzt und in angemessenen Abständen aktualisiert werden, um den Schutz der in den Systemen verarbeiteten Informationen angemessen sicherzustellen". Für IT-Systeme, die für die Verarbeitung von eingestuften Informationen vorgesehen sind beziehungsweise eingesetzt werden, seien darüber hinaus die Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz maßgeblich.

Der Einsatz von Software in den Bundesbehörden hat nach den Grundsätzen der Informationssicherheit zu erfolgen, heißt es in der Antwort weiter. Hiermit sei jeweils auch eine Risikoanalyse in Bezug auf die informationstechnische Sicherheit verbunden. Dabei erfolgten nach den Grundsätzen der BSI-Richtlinien zur Gewährleistung der Informationssicherheit "gegebenenfalls weitere Maßnahmen, um den Abfluss von Informationen genau wie die Einhaltung der Schutzziele der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität) zu gewährleisten".

Durch die Einhaltung der genannten Maßnahmen wird laut Bundesregierung "ein Sicherheitsniveau erreicht, das den Betrieb von Software (nationaler wie ausländischer Hersteller) in Bundesbehörden erlaubt". Sollten Anhaltspunkte Zweifel an dem Sicherheitsniveau aufwerfen, würden weitere Maßnahmen ergriffen.

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5. Aufenthalt straffälliger Ausländer

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Beendigung des Aufenthalts ausländischer Straftäter geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/5989) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5331). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wurden mit dem Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern vom 11. März 2016 "auf Bundesebene umfangreiche gesetzliche Möglichkeiten geschaffen, rechtskräftig verurteilte Ausländer auszuweisen". Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beabsichtige, "zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Aufenthaltsbeendigung von Personen, die ihr Aufenthaltsrecht dazu missbrauchen, um Straftaten zu begehen, deutlich erleichtern wird".

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6. Zahl der Einbürgerungen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2016 sind insgesamt 110.383 Ausländer und im vergangenen Jahr 112.211 Ausländer eingebürgert worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5990) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5497) hervor. Danach wird die Zahl der abgelehnten Einbürgerungsanträge in der Einbürgerungsstatistik nicht erfasst. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat eine Auswertung aus dem Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) ergeben, dass für das Jahr 2016 insgesamt 2.622 und für das Jahr 2017 insgesamt 2.385 abgelehnte Einbürgerungsanträge registriert sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 941 - 4. Dezember 2018 - 09.51 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2018

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