Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7620: Heute im Bundestag Nr. 772 - 17.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 772
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 10.47 Uhr

1. Nein zu Afrika-Anträgen
2. Antrag gegen Hofabgabe abgelehnt
3. Regeln für marines Geo-Engineering
4. Neuregelung für Feuerungsanlagen


1. Nein zu Afrika-Anträgen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) FDP und Linke sind am Mittwochmorgen im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit zwei Anträgen (19/2528, 19/2519) gescheitert, in denen sie die Bundesregierung aufgefordert haben, die Partnerschaft mit Afrika stärken. Insbesondere sollte sie die laufenden Verhandlungen über ein Folgeabkommen des 2020 auslaufenden Cotonou-Handelsabkommens nutzen, um die Beziehungen der EU mit Afrika zu vertiefen und dem Kontinent neue Entwicklungschancen zu ermöglichen.

Ein Vertreter der FDP erklärte, die Europäische Union müsse die berechtigten Interessen der afrikanischen Staaten in den Blick nehmen und faire und freie Handelsbeziehungen ermöglichen. Die nordafrikanischen Staaten müssten stärker ein Post-Cotonou-Abkommen einbezogen und private Investitionen in Afrika gefördert werden.

Für die Linke wandte sich eine Vertreterin strikt gegen eine Privatisierung der Entwicklungszusammenarbeit. Insbesondere der Aufbau sozialer Sicherungssysteme müsse in erster Linie mit öffentlichen Entwicklungsgeldern finanziert werden. Anders als die FDP sprach sie sich außerdem für eine Stärkung der Budgethilfen, also finanziellen Beiträgen zur Umsetzung nationaler Armutsbekämpfungsstrategien, aus.

Ein Vertreter der Unionsfraktion betonte, das Cotonou-Abkommen stamme aus kolonialen Zeiten und müsse dringend modernisiert werden. Ziel müsse eine Partnerschaft auf Augenhöhe sein. Die SPD sprach sich mit Blick auf den Handelsteil des Cotonou-Abkommens dafür aus, das Präferenzsystem auszuweiten und ausgewählten Ländern Zollfreiheit bei der Einfuhr von Waren in die EU einzuräumen.

Die AfD lehnte beide Anträge unter anderem mit der Begründung ab, dass diese die Eigenverantwortung der afrikanischen Staaten zu wenig betonten. Außerdem setze sie anders als die FDP eher auf eine bilaterale denn auf eine multilaterale Kooperation.

Ein Vertreter der Grünen unterstützte die Forderung der FDP, die nationalen Strategien und Politiken zur Entwicklungszusammenarbeit stärker zu bündeln. Den Antrag der Linken kritisierte auch er wegen der zu geringen Betonung der Eigenverantwortung Afrikas.

*

2. Antrag gegen Hofabgabe abgelehnt

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Die Hofabgabeklausel wird nicht sofort abgeschafft. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat sich am Mittwochvormittag gegen einen von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam vorgelegten Antrag (19/4856) ausgesprochen. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen von AfD, FDP, Linke und Grüne stimmten die Ausschussmitglieder mehrheitlich gegen die Annahme der Vorlage im Bundestagsplenum. Die beiden antragstellenden Fraktionen hatten die Bundesregierung darin aufgefordert, in einem Gesetzentwurf die Pflicht zur Hofabgabe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte endgültig zu streichen. Die Abgeordneten argumentierten, dass die derzeitigen Regelungen zur Hofabgabe sowohl gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit als auch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würden. Die Streichung der Hofabgabeklausel sei erforderlich, weil das ursprüngliche agrarstrukturelle Ziel nicht mehr erreicht würde, eine frühzeitige geregelte Hofübergabe an die nachfolgende Generation als Voraussetzung eines Rentenanspruches zu fördern.

Linke und Grüne sahen sich in ihrer Forderung durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2018 (1 BvR 97 / 14, 1 BvR 2392 / 14) bestätigt, der die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe auf Basis dieser Regelung für verfassungswidrig erklärt habe. Auf unzumutbarer Weise würden den Landwirten Einkünfte entzogen, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig seien. Auch dürfe die Gewährung einer Rente an den einen Ehepartner nicht von der Entscheidung des anderen Ehepartners über die Abgabe des Hofs abhängig gemacht werden.

Die Klausel sei eine "anachronistische Diskriminierung" und es sei genug Zeit verstrichen, um das Gerichtsurteil endlich umzusetzen, hieß es aufseiten der Grünen. Die SPD entgegnete, dass seit dem Urteilspruch im August noch nicht viel Zeit vergangen wäre. Dass die Aufhebung der Klausel nicht ohne weiteres umgesetzt werden könne, liege zudem daran, dass staatlicherseits immerhin rund zwei Milliarden Euro in die Alterssicherung der Landwirte fließen würden, die wiederum an die Hofabgabeklausel gebunden seien. Darüber hinaus habe die Koalition bereits signalisiert, dass die Hofabgabe im günstigsten Fall noch im November umgesetzt werden soll. Insofern mache das den Antrag überflüssig. Dieser Feststellung widersprach die Linksfraktion, denn der Antrag fordere nichts anderes als die Abschaffung der Klausel. Dennoch zeigte sich die Fraktion froh darüber, endlich an diesem Punkt angekommen zu sein. Obwohl früher die Regelung ihre Berechtigung gehabt haben mag, sollte sich der Staat heute nicht mehr in diese Frage einmischen. Die AfD unterstützte den vorgelegten Antrag, weil die Hofabgabe nicht mehr zeitgemäß sei. Sollte die Regierung bald ein entsprechendes Gesetz vorlegen, sei man "glücklich" darüber.

Die Union sah hingegen noch Abstimmungsbedarf, weil es einer intelligenten Hofnachfolgestrategie bedürfe, die über eine bloße Abschaffung der Abgabeklausel hinausblicken müsse. Nichts sollte gegen eine Regelung sprechen, die eine Anreizkomponente zur Hofabgabe sowie zur Hofübernahme einführt. Klärend hieß es aus der Unionsfraktion zu den bereits rund viertausend vorliegenden Anträgen bei der Rentenkasse, dass noch in dieser Woche die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) dazu einen Beschluss fassen wolle, damit diese "verbescheidet" werden können. Die FDP hingegen argwöhnte, dass das Vertrösten auf eine Hofnachfolgestrategie eine Hinhaltetaktik sein könnte. Das Thema sei schließlich seit vielen Jahren in der Schwebe und habe niemanden überrascht.

*

3. Regeln für marines Geo-Engineering

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Marines Geo-Engineering soll künftig schärfer reguliert werden. Insbesondere soll die kommerzielle Meeresdüngung verboten werden. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit stimmte am Mittwochmorgen zwei entsprechenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung zu. Dafür stimmten jeweils Vertreter der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der Vertreter der FDP-Fraktion. Mit dem ersten Gesetzentwurf (19/4462) soll das um Regelungen zum marinen Geo-Engineering ergänzte Londoner Protokoll ratifiziert werden. Der zweite Gesetzentwurf (19/4463) sieht die Umsetzung der neuen Regeln unter anderem im Hohe-See-Einbringungsgesetz vor. Die abschließende Beratung des Bundestages ist für Donnerstagabend geplant.

Die Vertragsparteien des Protokolls von 1996 zum Londoner Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen hatten sich im Oktober 2013 auf international verbindliche Regeln zum marinen Geo-Engineering verständigt. Demnach sollen Forschungsvorhaben unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden können, die kommerzielle Anwendung hingegen verboten werden.

Als ein Anwendungsfeld der Technologie gilt die sogenannte Meeresdüngung, um durch gezieltes Algenwachstum beispielsweise CO2-Senken zu schaffen. Im Hohe-See-Einbringungsgesetz soll laut Entwurf entsprechend unter anderem ein Erlaubnisvorbehalt für marines Geo-Engineering für Forschungsvorhaben geschaffen werden. In der Begründung führt die Bundesregierung speziell zur Meeresdüngung aus, dass die "tatsächliche Eignung als Klimaschutzmaßnahme" noch nicht belegt sei und "schädigende Effekte auf die Meeresumwelt durch Vorhaben des marinen Geo-Engineerings einschließlich der Meeresdüngung nicht ausgeschlossen werden können". Die gesetzliche Regelung werde daher "im Sinne des Vorsorgeansatzes und im Geiste der im September 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigkeitszielen geschaffen".

*

4. Neuregelung für Feuerungsanlagen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am Mittwochmorgen eine Neuregelung der Anforderungen für Feuerungsanlagen auf den Weg gebracht. Mit Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen die Ausschussmitglieder einen Entwurf der Bundesregierung für eine 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (19/4080). Damit will die Bundesregierung die sogenannte MCP-Richtlinie ((EU) 2015/2193) umsetzen. Vertreter der AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf, die Vertreter der Fraktion Die Linke enthielten sich.

Die EU-Richtlinie sieht Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen für Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Gesamtstaub vor. Die neue Verordnung soll laut Begründung des Entwurfs die bisher in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen geregelten Anforderungen zusammenfassen und hinsichtlich des technischen Standes aktualisieren. Das bisherige Anforderungsniveau, das laut Bundesregierung zum Teil über die Vorgaben der Richtlinie hinausgeht, soll beibehalten werden. "Bereits rechtlich festgelegte Anforderungen und Grenzwerte für den Betrieb von mittelgroßen Feuerungsanlagen werden somit auch im Sinne des Normadressaten nicht abgeschwächt", führt die Bundesregierung aus.

Einen Entschließungsantrag der Grünen lehnte der Ausschuss mehrheitlich mit Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP und AfD ab, die Linke stimmte mit den Grünen. Die Grünen hatte darin unter anderem gefordert, in der neuen Verordnung nicht hinter bestehende Anforderungen der TA Luft für NOx-Emissionen bei Erdgasfeuerungsanlagen zurückzugehen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 772 - 17. Oktober 2018 - 10.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang