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BUNDESTAG/7617: Heute im Bundestag Nr. 769 - 16.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 769
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 16. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 16.30 Uhr

1. EU-Datenbanken mit Gesichtsbildern
2. Rolle von Beamten in Flüchtlingspolitik
3. Überprüfte und beanstandete Dokumente
4. Zuwanderung ausländischer Fachkräfte
5. Ehe für alle: Regierung prüft Reformbedarf
6. Wirkung der Musterfeststellungsklage


1. EU-Datenbanken mit Gesichtsbildern

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Gesichtsbilder in Datenbanken im EU-Bereich Justiz und Inneres sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/4889) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (19/4505). Danach enthalten das Visa-Informationssystem und das Schengener Informationssystem sowie die Europol-Dateien Gesichtsbilder. Recherchen mittels Gesichtsbildern sind den Angaben zufolge bei Europol in den entsprechenden Datenbeständen möglich.

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2. Rolle von Beamten in Flüchtlingspolitik

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung sind keine Fälle sogenannter Remonstrationen von Beamten im Bundesinnen- und im Bundesjustizministerium im Zusammenhang mit der Grenzöffnung 2015 bekannt. Dies geht aus ihrer Antwort (19/4820) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4478) hervor.

Darin verwies die Fraktion darauf, dass Beamte verpflichtet seien, dienstliche Anordnungen zu befolgen, sie aber Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Anordnung über eine Gegenvorstellung (Remonstration) dokumentieren könnten. Weiter schrieb die Fraktion in einer Vorbemerkung, dass dem Beamten im Rahmen seiner Pflichten auch eine Funktion im Rechtssystem zukomme, aus der sich bei vermuteten Gesetzesverstößen der Regierung "eine Pflicht zur Remonstration ergibt".

Wissen wollte sie unter anderem, wie viele Polizisten und zivile Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums 2015 gegen Befehle und Weisungen remonstriert haben und wie viele Beamte in den Jahren 2015 bis 2017 im Bundesinnenministerium und im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz "ihrer Remonstrationspflicht in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Sinn nachgekommen" sind.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, sind im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz "keine Sachverhalte im Sinne der Fragestellungen bekannt".

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3. Überprüfte und beanstandete Dokumente

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat im laufenden Jahr bis Ende August fast 120.000 Dokumente auf Echtheit überprüft. Im Vorjahr belief sich diese Zahl auf fast 284.000 und im Jahr 2016 auf gut 491.000, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/4815) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4424) weiter hervorgeht.

Danach wurden in den vergangenen drei Jahren insgesamt fast 28.000 Dokumente als ge- oder verfälscht beanstandet. Dabei belief sich die Summe der beanstandeten Dokumente in diesem Jahr auf gut 2.700 nach mehr als 12.300 im Vorjahr und knapp 12.800 im Jahr 2016.

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4. Zuwanderung ausländischer Fachkräfte

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/4897) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4506). Wie die Bundesregierung darin ausführt, beabsichtigt sie nicht, ein Kontingent in Bezug auf die Zuwanderung von Fachkräften zu schaffen. Aus ihrer Sicht habe sich das nachfrageorientierte System bewährt. Eine Steuerung der Zuwanderung erfolge aus ihrer Sicht "durch klare Kriterien für die Arbeitsmigration" und zudem "über die Nachfrage und Bedarfe des deutschen Arbeitsmarktes".

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5. Ehe für alle: Regierung prüft Reformbedarf

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung prüft derzeit Fragen, die mit steuerlichen und abstammungsrechtlichen Aspekten der Ehe für alle im Zusammenhang stehen. Das geht aus der Antwort (19/4892) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4433) hervor, in der die Abgeordneten eine Bilanz des vor einem Jahr in Kraft getretenen Gesetzes ziehen und aus ihrer Sicht bestehende Probleme thematisieren. In der Antwort heißt es eingangs, innerhalb der Bundesregierung bestand und besteht keine Absicht, das Gesetz zur Ehe für alle vor das Verfassungsgericht zu bringen und es für verfassungswidrig erklären zu lassen. Zu den steuerlichen Problemen schreibt die Bundesregierung, es werde derzeit geprüft, wie der Interessenlage der Betroffenen Rechnung getragen werden kann. Auch der durch das Eheöffnungsgesetz hervorgerufene abstammungsrechtliche Reformbedarf werde geprüft. Das Justizministerium habe mit den Arbeiten zur Erstellung eines Diskussionsentwurfs begonnen, der auch Regelungsvorschläge betreffend in eine Ehe von zwei lesbischen Frauen hineingeborene Kinder enthalten soll.

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6. Wirkung der Musterfeststellungsklage

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Befürchtungen der Fraktion Die Linke, wonach die Ziele der Musterfeststellungsklage nicht erreicht werden, werden von der Bundesregierung nicht geteilt. Nach Auffassung der Bundesregierung schreckt das Erfordernis einer gesonderten Individualklage im Anschluss an die gerichtliche Feststellung des Anspruchs Verbraucher nicht von einer Anmeldung zu dem Musterverfahren ab, heißt es unter anderem in der Antwort (19/4891) auf eine Kleine Anfrage der Linken (19/4392). Das Anmeldeverfahren sei niedrigschwellig ausgestaltet und für die Verbraucherinnen und Verbraucher mit keinerlei Kosten verbunden. Die Anmeldung könne ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts erfolgen.

Auch die Befürchtung, dass das Ziel der Musterfeststellungsklage, die Gerichte zu entlasten, verfehlt zu werden droht, und sich überdies in diesem Zusammenhang eine von Seiten der Wirtschaft befürchtete Klageindustrie etablieren kann, teile die Bundesregierung nicht. Sie erwarte, dass die Wahrscheinlichkeit einer einvernehmlichen Regelung zwischen den Parteien aufgrund einer erfolgreichen Musterentscheidung steigt. Sie könne insbesondere als Grundlage für Einigungen der Parteien im Rahmen der außergerichtlichen Streitschlichtung dienen. Einer individuellen Klage bedürfte es dann nicht mehr, wie die Bundesregierung schreibt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 769 - 16. Oktober 2018 - 16.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2018

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