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BUNDESTAG/7561: Heute im Bundestag Nr. 713 - 27.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 713
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 27. September 2018, Redaktionsschluss: 14.34 Uhr

1. Enquete Berufliche Bildung konstituiert
2. Linke und Grüne für Wahlrechtsänderung
3. Grüne wollen Hauskäufer entlasten
4. Regelung des Presseauskunftsrechts
5. Linke will Mautsystem beim Bund halten


1. Enquete Berufliche Bildung konstituiert

Bundestagsnachrichten/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Die neue Enquete-Kommission "Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt" hat am Donnerstagmittag ihre Arbeit aufgenommen. Den Vorsitz übernimmt Stefan Kaufmann (CDU), ein stellvertretender Vorsitzender wird später bestimmt. Dem Gremium gehören in den kommenden zweieinhalb Jahren 19 Bundestagsabgeordnete und 19 externe Sachverständige an.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) eröffnete die konstituierende Sitzung und betonte die neuen Herausforderungen vor der die Berufliche Bildung angesichts der Digitalisierung stehe. Die Enquete habe den Auftrag "die Entwicklungsperspektiven der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der künftigen Arbeitswelt zu untersuchen und die ökonomischen und sozialen Potentiale einer Modernisierung zu prüfen", sagte Schäuble. Dies umfasse auch, dass vorhandene Stärken ausgebaut und mögliche Hürden abgebaut werden. Ein besonderes Augenmerk soll in der Strategie darauf gelegt werden, dass die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung gestärkt werde, sagte der Bundestagspräsident und wünschte den Mitgliedern der Kommission "Kraft, Ausdauer, politische Leidenschaft und demokratischen Geist" bei der Arbeit.

"Für mich persönlich kann die Bedeutung der beruflichen Bildung als Grundlage unserer Wirtschaftskraft nicht hoch genug eingeschätzt werden", sagte der Vorsitzende der Kommission, Stefan Kaufmann. Er betonte das hohe Ansehen der beruflichen Bildung im Ausland, hob aber auch hervor, dass das System noch besser werden könne. "Es bedarf eines Updates, das eine Kraftanstrengung darstellt, die nur gemeinsam in vielen einzelnen Schritten geleistet werden kann", sagte Kaufmann. In der Enquete wolle man abseits der Tagespolitik an einer fundierten Analyse mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Politik arbeiten.

Von Sachverständigen-Seite sind Experten aus Gewerkschaften, dem Weiterbildungsbereich, der Lehrerbildung, von Universitäten und Forschungsinstituten, aus der Wirtschaft sowie aus Schulen und der Pädagogik vertreten.

Der Bundestag hatte am 28. Juni 2018 bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, die Enquete-Kommission einzusetzen. Dem Beschluss lag ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Die Linke (19/2979) zugrunde. Nach der parlamentarischen Sommerpause 2021 soll das Gremium einen Abschlussbericht vorlegen.

Einmal im Monat kommt die Enquete-Kommission künftig zusammen. Die erste Sitzung soll am 26. November stattfinden.

Liste der Abgeordneten (ordentliche Mitglieder):

CDU/CSU: Albani, Stephan; Benning, Sybille; Dr. Kaufmann, Stefan; Knoerig, Axel; Lezius, Antje; Staffler, Katrin; Dr. Tiemann, Dietlind

SPD: Fahimi, Yasmin; Gerdes, Michael; Katzmarek, Gabriele; Völlers, Marja-Liisa

AfD: Höchst, Nicole; Schulz, Uwe

FDP: Dr. Brandenburg, Jens; Dr. h. c. Sattelberger, Thomas

Die Linke: Bull-Bischoff, Birke; Krellmann, Jutta

Bündnis 90/Die Grünen: Walter-Rosenheimer, Beate; N.N.

Liste der Abgeordneten (stellvertretende Mitglieder):

CDU/CSU: Gienger, Eberhard; Heilmann, Thomas; Henke, Rudolf; Loos, Bernhard; Magwas, Yvonne; Schummer, Uwe; Prof. Dr. Zimmer, Matthias

SPD: Ortleb, Josephine; Dr. Rossmann, Ernst Dieter; Schmidt, Uwe; Spiering, Rainer

AfD: Peterka, Tobias Matthias; N.N.

FDP: Beer, Nicola; Todtenhausen, Manfred

Die Linke: Pellmann, Sören; Müller, Norbert

Bündnis 90/Die Grünen: N.N.; N.N.

Liste der Sachverständigen:

CDU: Dr. Born, Volker; Prof. Dr. Buschfeld; Detlef; Dr. Dercks, Achim; Dirschedl, Carlo; Dr. Dorn, Barbara; Hannack, Elke; Prof. Dr. Sloane, Peter

SPD: Dr. Garbade, Sandra; Grioli, Francesco; Prof. Dr. Kohlrausch, Bettina; Seiler, Martin

AfD: Prof. Dr. Klein, Hans-Peter ; Prof. Dr. Dr. Spitzer, Manfred

FDP: Greilich, Annette; Nolten, Reiner

Die Linke: Prof. Dr. phil. Bylinski, Ursula; Kennecke, Angela

Bündnis 90/ Die Grünen: Kittel, Ute; Prof. Dr. Solga, Heike

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2. Linke und Grüne für Wahlrechtsänderung

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf "zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht" (19/4568) vorgelegt. Darin verweisen sie darauf, dass das aktive und passive Wahlrecht grundsätzlich jedem Bürger zusteht. Nach dem Bundes- und dem Europawahlgesetz seien allerdings "all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer" bestellt ist. Ebenfalls ausgeschlossen seien Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2016 habe gezeigt, dass auf diese Weise knapp 85.000 Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, heißt es in der Vorlage weiter. Nach "geltenden menschenrechtlichen Standards" seien diese Ausschlusstatbestände nicht zu rechtfertigen, argumentierten die beiden Fraktionen. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, diese Ausschlusstatbestände im Bundes- und im Europawahlgesetz ersatzlos zu streichen. Sie stünden im Widerspruch zu den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Behinderten, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht sei.

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3. Grüne wollen Hauskäufer entlasten

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien (Makler-Bestellerprinzip- und Preisdeckelgesetz) (19/4557) vorgelegt. Hintergrund sind dem Entwurf zufolge die immer weiter steigenden Kosten des Immobilienerwerbs. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass seit dem 1. Juni 2015 in Deutschland bei der Vermittlung von Wohnraum das Bestellerprinzip gilt, nicht aber bei der Vermittlung von Wohneigentum. Während bei der Mietwohnungsvermittlung außerdem die Höhe der Maklerprovision seit langem gesetzlich auf zwei Nettokaltmieten plus Umsatzsteuer begrenzt werde, sei sie beim Immobilienkauf beziehungsweise -verkauf nicht gesetzlich näher in ihrer Höhe bestimmt.

Als Lösung wird die haushaltsneutrale Stärkung der Wohneigentumsbildung und der Alterssicherung beim Wohnen sowie des Verbraucherschutzes beim nicht gewerblichen Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien in Verbindung mit Deckelung der Maklerprovision vorgeschlagen. Daneben bedürften angesichts der deutlich gestiegenen Immobilienpreise auch die Notar- und Gerichtsgebühren, die bei Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien anfallen, einer Überprüfung.

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4. Regelung des Presseauskunftsrechts

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Mit der Regelung des Presseauskunftsrechts gegenüber Bundesbehörden befasst sich ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4572). Im Entwurf des Presseauskunftgesetzes wird darauf verwiesen, dass nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 146, 56, Rz 22ff, 26, 28f) und nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1452/13) der konkrete Umfang des Presseauskunftsrechts gegenüber Bundesbehörden im Ungewissen bleibe. Dieser Zustand werde der Pflicht des Bundes zu praktisch wirksamer Gewährleistung der Pressefreiheit nicht gerecht. Als Lösung sieht der Entwurf die Regelung des Presseauskunftsrechts gegenüber Bundesbehörden auf mindestens den Landespressegesetzen entsprechenden gleichwertigem Niveau durch ein Bundesgesetz, die Klarstellung, dass das Informationszugangsrecht auch Einsichtnahme umfasst, sowie die Erleichterung des Eilrechtsschutzes in Presseauskunftsverfahren vor.

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5. Linke will Mautsystem beim Bund halten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Der Bund soll nach den Vorstellungen der Fraktion Die Linke das Lkw-Mautsystem in Eigenregie betreiben und das Ausschreibungsverfahren für den Wiederverkauf der bis Ende August 2018 mit der Mauterhebung betrauten Toll Collect GmbH sofort beenden. Diese Forderungen erheben die Abgeordneten in einem Antrag (19/4526), der am Donnerstagabend auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Darin heißt es außerdem, da der Bund seit dem 1. September 2018 sämtliche Geschäftsanteile der Betreibergesellschaft des Lkw-Mautsystems selbst übernommen habe und ein öffentliches Unternehmen "eine effektive öffentliche Kontrolle und den Einbezug der Belegschaft bei allen wichtigen Entscheidungen" brauche, müsse die Bundesregierung umgehend dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Entwurf für einen Gesellschaftervertrag der Toll Collect GmbH zur Abstimmung vorzulegen. Darin sei eine Regelung zur Besetzung des Aufsichtsrates gemäß Drittelbeteiligungsgesetz und unter Einbezug von Parlamentsvertretern "auch der Oppositionsfraktionen" vorzusehen, schreibt die Linksfraktion.

Wie es in der Vorlage heißt, beabsichtige die Bundesregierung, die zum 1. September 2018 vom Bund übernommenen Geschäftsanteile der Toll Collect GmbH zum 1. März 2019 wieder an einen privaten Dritten zu veräußern. Ein privater Betrieb des Lkw-Mautsystems liege jedoch nicht im öffentlichen Interesse, sondern bediene einseitig die Interessen der beteiligten Konzerne, urteilen die Abgeordneten.

Aus ihrer Sicht würde die Mauterhebung angesichts der den privaten Betreibern garantierten Renditen unnötig verteuert. Zudem werde die Flexibilität bei der Fortentwicklung des Mautsystems deutlich beschränkt, weil wesentliche Änderungen des Systems bei privatem Betrieb ein umfangreiches Ausschreibungsverfahren mit ungewissem Ausgang erforderten. Außerdem habe sich die Mauterhebung durch private Betreiber angesichts milliardenschwerer Schiedsverfahren und schwerer Betrugsvorwürfe gegen die Toll Collect GmbH als Irrweg erwiesen, wodurch für den Bund ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden sei. "Der Betrieb des Lkw-Mautsystems, durch den Mittel für die öffentliche Daseinsvorsorge vereinnahmt werden, muss daher zukünftig durch ein öffentliches Unternehmen erfolgen", fordert die Linksfraktion.

Die Parlamentarier kritisieren auch den nach 14-jährigem Streit vor Schiedsgerichten zwischen dem Bund und Toll Collect geschlossenen Vergleich. Angesichts der Höhe der Forderungen des Bundes, welche inklusive Zinsen bei neun Milliarden Euro gelegen hätten, seien die effektiv dem Bund zukommenden Zahlungen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro kein angemessenes Vergleichsergebnis. Zudem bleibe unklar, aus welchen Gründen das Ermittlungsverfahren des vom Bund zu zahlenden Kaufpreises im Rahmen der Vergleichsverhandlungen neu gefasst worden sei und welche finanziellen Konsequenzen für den Bundeshaushalt damit verbunden seien. Die Bundesregierung müsse daher Sorge dafür tragen, dass alle Dokumente im Zusammenhang mit den Schiedsverfahren, dem geschlossenen Vergleich und zur Abwicklung des Kaufes der Toll Collect GmbH durch den Bund offengelegt werden, wird in dem Antrag gefordert.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 713 - 27. September 2018 - 14.34 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2018

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