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BUNDESTAG/7543: Heute im Bundestag Nr. 695 - 25.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 695
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 25. September 2018, Redaktionsschluss: 14.43 Uhr

1. Umweltgerechtes Recycling von Schiffen
2. Regierung will Planungen beschleunigen
3. Regierung will Seearbeitsgesetz ändern
4. Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
5. Keine Probleme durch geteilte Kompetenzen
6. Brexit-Folgen für Digitalen Binnenmarkt


1. Umweltgerechtes Recycling von Schiffen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Deutschland soll dem Internationalen Übereinkommen von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen (Übereinkommen von Hongkong) beitreten. Um die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes dafür zu schaffen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/4465) vorgelegt, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht und ohne Debatte zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss überwiesen werden soll.

Um die Arbeitsbedingungen und den Umweltschutz beim Abwracken von Schiffen zu verbessern, sieht das Internationale Übereinkommen von Hongkong unter anderem vor, die Verwendung von als gefährlich eingestuften Materialien beim Schiffsbau zu beschränken oder zu verbieten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem müssten sich verbaute "als gefährlich eingestufte Materialien" lokalisieren und nachverfolgen lassen. Vor Beginn der Abwrackarbeiten muss laut dem Übereinkommen ein schiffsspezifischer Recyclingplan behördlich genehmigt werden. Außerdem darf das Abwracken dem Übereinkommen zufolge "nur in einer zugelassenen Abwrackeinrichtung und unter Einhaltung bestimmter Regelungen erfolgen", schreibt die Regierung.

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2. Regierung will Planungen beschleunigen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will die Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschleunigen. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (19/4459) steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages.

Der Gesetzentwurf orientiere sich entsprechend dem Koalitionsvertrag an den zwölf Punkten der Strategie Planungsbeschleunigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur aus dem Jahr 2017, heißt es in der Vorlage. Die Strategie sei auf der Basis der Handlungsempfehlungen des Innovationsforums Planungsbeschleunigung erstellt worden, das mit hochrangigen Vertretern von Vorhabenträgern, Planern, Genehmigungsbehörden, Bauausführenden sowie Fachexperten im Planungsrecht besetzt gewesen sei, schreibt die Regierung. Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz würden das Bundesfernstraßengesetz (FStrG), das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), das Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG) und das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) geändert.

Vorgesehen ist in dem Gesetzentwurf die im Bereich der Wasserstraßen schon vorhandene Möglichkeit der "vorläufigen Anordnung". Dazu schreibt die Bundesregierung: Bau oder Änderung von Straßen und Schienenwegen bedürften im Regelfall eines Planfeststellungsbeschlusses, dem ein Planfeststellungsverfahren vorausgehe, das oftmals sehr zeitaufwändig sei. Vor dem Planfeststellungsbeschluss könne nicht mit Maßnahmen begonnen werden. Mit dem vorliegenden Vorschlag sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Planungs- und Bauzeiten von Straßen- und Schienenbaubaumaßnahmen dadurch beschleunigt werden, dass vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen schon vor dem Planfeststellungsbeschluss begonnen oder durchgeführt werden können. Die vorläufige Anordnung gebe jedoch "kein Recht zur Enteignung".

Ein weiterer Punkt in dem Gesetzentwurf ist der "Verzicht auf Erörterung". Laut der Vorlage kann die Anhörungsbehörde auf Erörterungstermine bei Vorhaben verzichten, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. "Insbesondere schreibt das europäische Recht keine mündliche Erörterung vor", schreibt die Regierung.

Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeit, einen Projektmanager im Planfeststellungsverfahren einzusetzen, übernimmt die Bundesregierung Regelungen aus dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Erfahrungen aus dem Energiebereich zeigten, dass die Einbeziehung von privaten Dritten zu einer Straffung und Bündelung der Abläufe in Genehmigungsverfahren führen kann, wird zur Begründung angeführt. Der Projektmanager soll behördliche Verfahrensschritte vorbereiten und durchführen, nicht aber an den eigentlichen Entscheidungen mitwirken.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf auch eine einheitliche Klagebegründungsfrist für Klagen gegen Planfeststellungs- und Plangenehmigungsentscheidungen im Straßen-, Schienenwege- und Wasserstraßenbau einführen. Vorgesehen ist eine Sechs-Wochen-Frist ab Klageerhebung in der Erklärungen und Beweismittel vorgebracht werden müssen. Der Gesetzentwurf enthält im Bereich der Bundesschienenwege darüber hinaus eine Regelung zur Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Der Vorlage beigefügt ist auch die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf. Darin bittet die Länderkammer die Bundesregierung zu prüfen, "ob eine Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung dahingehend möglich ist, dass Rechtsmittel gegen einen Planfeststellungsbeschluss nur dann aufschiebende Wirkung entfalten, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass mögliche Rechtsfehler auch durch ergänzende Verfahren nicht geheilt werden können".

Gleichzeitig übt der Bundesrat Kritik daran, dass der Gesetzentwurf Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nicht mit einbeziehe, obwohl innerstädtische, komplexe Verkehrsvorhaben ähnlich bedeutend seien wie Eisenbahntrassen auf dem Land. "Das Fachplanungsrecht nach dem PBefG ist daher aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit in den Gesetzentwurf zu integrieren", fordern die Länder.

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3. Regierung will Seearbeitsgesetz ändern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will Änderungen im Seearbeitsgesetz vornehmen. Der dazu vorgelegte "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes" (19/4466) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages. Er soll ohne Debatte zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss überwiesen werden.

Die geplanten Änderungen würden Regelungen in Bezug auf das Seearbeitszeugnis eines Seeschiffes betreffen, schreibt die Bundesregierung in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf. Bei einem Seearbeitszeugnis handle es sich um ein schiffsbezogenes Dokument, mit dessen Hilfe die Einhaltung der Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens überprüft werden kann, heißt es in der Vorlage. Das Seearbeitszeugnis sei im Original nach den Vorgaben des Seearbeitsübereinkommens an Bord eines Schiffes mitzuführen. Die Änderungen verfolgen nun nach Regierungsangaben das Ziel, "die kurzzeitige Verlängerung eines Seearbeitszeugnisses für den Fall zu ermöglichen, dass nach einer Erneuerungsüberprüfung ein neues Seearbeitszeugnis nicht sofort ausgestellt und an Bord verfügbar gemacht werden kann".

Deutschland habe das Seearbeitsübereinkommen am 16. August 2013 ratifiziert und unter anderem durch das am 1. August 2013 in Kraft getretene Seearbeitsgesetz (SeeArbG) umgesetzt, schreibt die Regierung. Nach dem SeeArbG bestehe bereits heute die Möglichkeit einer kurzzeitigen Verlängerung der Gültigkeit des Seearbeitszeugnisses für genau den Fall, den die Änderungen des Seearbeitsübereinkommens nun auch international regeln. Eine solche Verlängerung könne auf Antrag durch die Ausstellung eines Kurzzeitzeugnisses gewährt werden. Die Vorgaben des geänderten Seearbeitsübereinkommens würden jedoch hinsichtlich der Form und des Zeitrahmens für die kurzzeitige Verlängerung der Gültigkeit des Seearbeitszeugnisses von denen des SeeArbG abweichen, was die gesetzliche Neuregelung nötig mache.

Die Vorschriften zum Kurzzeitzeugnis im SeeArbG sollen nun dahingehend abgeändert werden, "dass künftig kein separates Kurzzeitzeugnis für den Fall der erforderlichen Verlängerung nach einer Erneuerungsprüfung erteilt wird, sondern die kurzzeitige Verlängerung auf dem zum Zeitpunkt der Erneuerungsprüfung noch gültigen Seearbeitszeugnis vermerkt wird". Gleichzeitig werde die Höchstfrist für eine kurzzeitige Verlängerung der Gültigkeit des Seearbeitszeugnisses an die Vorgaben des Seearbeitsübereinkommens angepasst, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Änderungen plant die Bundesregierung in dem Entwurf auch mit Blick auf den jährlichen Finanzierungszuschuss im Wege der institutionellen Förderung für Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen. Zukünftig soll ein Leistungsanspruch der Sozialeinrichtungen im SeeArbG begründet werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sollen die Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen der Vorlage zufolge "einen jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 500.000 Euro aus Mitteln des Bundes" erhalten.

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4. Ladepunkte für Elektrofahrzeuge

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In Deutschland gibt es derzeit 10.490 Normalladepunkte (Ladeleistung bis 22 Kilowatt) und 1.612 Schnellladepunkte (Ladeleistung mehr als 22 Kilowatt) für Elektrofahrzeuge. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4366) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3876) hervor. In der Antwort beruft sich die Bundesregierung auf Zahlen der Bundesnetzagentur vom August 2018.

Der Vorlage zufolge wurden im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für 11.2017 Normalladepunkte und 1.875 Normalladepunkte Zuwendungen bewilligt. Bereits in Betrieb genommen worden seien davon 320 Normalladepunkte und 24 Schnellladepunkte. Im Rahmen des zweiten Aufrufs der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur sind den Angaben zufolge für 3.721 Normalladepunkte und 294 Schnellladepunkte Zuwendungen bewilligt worden. Insgesamt seien im Rahmen des zweiten Aufrufs Zuwendungen in Höhe von 15,54 Millionen Euro bewilligt worden, heißt es in der Antwort.

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5. Keine Probleme durch geteilte Kompetenzen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht der Bundesregierung ergeben sich bei einer zwischen Bund und Ländern geteilten Kompetenz für Planfeststellungs- und Plangenehmigungsprozesse für Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs keine Probleme, da die Baurechtsschaffung "projektspezifisch erfolgt". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4372) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4109) hervor. Wichtig seien eindeutige Zuständigkeiten für die Durchführung von Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen einerseits und von Bundesstraßen andererseits, heißt es in der Antwort.

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6. Brexit-Folgen für Digitalen Binnenmarkt

Ausschuss Digitale Agenda/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/LBR) Welche konkreten Folgen der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union bezogen auf den Digitalen Binnenmarkt hat, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/4412) erfahren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, inwieweit die Einbeziehung des Landes in den Digitalen Binnenmarkt und die EU-Cybersecurity-Strategie verhandelbar ist und ob die zukünftige Partnerschaft auch die Bekämpfung von Terrorismus und internationaler Kriminalität umfasse. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung sicherstellen will, dass personenbezogene Daten von deutschen Staatsbürgern, die von Körperschaften des britischen Rechts verarbeitet und gespeichert werden, auch nach dem EU-Austritt des Landes entsprechend geschützt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 695 - 25. September 2018 - 14.43 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2018

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