Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7536: Heute im Bundestag Nr. 688 - 24.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 688
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 24. September 2018, Redaktionsschluss: 12.58 Uhr

1. Aufträge an Institut Klimafolgenforschung
2. Messstationen für Luftschadstoffe
3. Pünktlichkeit der S-Bahnen in Deutschland
4. Abfrage von Fingerabdrücken
5. Umsetzung der Fluggastdaten-Richtlinie
6. Berechnungen zum Zuwanderungskorridor


1. Aufträge an Institut Klimafolgenforschung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Dem Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) oder seinen weiteren Organisationseinheiten flossen in den Jahren von 2000 bis 2018 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 146.026.510 Euro zu. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Auftragsvergabe von Dritten an das PIK im Jahr 2017. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4318) auf die Kleine Anfrage (19/3795) der FDP.

Das PIK sei Anfang 1992 durch das damalige Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT, jetzt: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)) und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg als Einrichtung der damaligen "Blauen Liste" (heute: Leibniz-Gemeinschaft (WGL)) gegründet worden. Im Unterschied zu den meisten anderen neuen Einrichtungen der "Blauen Liste" in den neuen Ländern habe das PIK auf keiner Vorgängereinrichtung aufbauen können. Seine Gründung gehe auf eine Empfehlung des Wissenschaftsrates im Rahmen seiner Stellungnahmen zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen der ehemaligen DDR auf dem Gebiet der Geo- und Kosmoswissenschaften zurück. Der Wissenschaftsrat habe damals einen weltweiten Nachholbedarf bei der Erforschung der Auswirkungen von globalen Klimaveränderungen auf den regionalen Bereich und auf die Lebensbedingungen des Menschen im Allgemeinen gehabt. Deshalb habe er vorgeschlagen, das in den neuen Ländern auf diesem Gebiet vorhandene Potential in einem Institut zusammenzufassen, das sich diesem Forschungsthema zuwenden sollte.

Bei der Gründung des PIK hätten sich die Beteiligten nicht zuletzt aufgrund der großen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und seiner möglichen Anerkennung als gemeinnützig für einen eingetragenen Verein entschieden. Aus Sicht des Bundes bestehe bislang kein Anlass, den Verein in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln.

*

2. Messstationen für Luftschadstoffe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den Validierungsprozess der Messstationen für Luftschadstoffe im Rahmen seiner Ressortverantwortung begonnen und den Deutschen Wetterdienst (DWD) mit der Untersuchung ausgewählter Probenahmestellen des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4368) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4035) hervor. Der DWD habe in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in ausgewählten Städten Nordrhein-Westfalens die Positionierung der Messstationen auf Übereinstimmung mit der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) überprüft, schreibt die Regierung. Hierzu sei im August 2018 eine Validierung von sieben Messstellen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Düsseldorf (drei), Köln, Düren, Bochum und Aachen durchgeführt worden. Dabei habe es sich um eine gemeinsame Untersuchung mit dem TÜV gehandelt, der im Auftrag der für die Überwachung der Luftqualität zuständigen Landesbehörden tätig geworden sei.

Der DWD habe dazu einen mit dem LANUV abgestimmten Bericht über die erfolgte Überprüfung erstellt, heißt es in der Antwort weiter. Die bei der Prüfung und Begehung gewonnenen Erkenntnisse zeigten, dass alle sieben untersuchten Messstellen den grundsätzlichen Anforderungen der 39. BImSchV Anlage 3 Abschnitt C, in der unter anderen die Rede davon ist, dass die Messstationen "höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt; vom Fahrbahnrand verkehrsreicher Kreuzungen mindestens 25 Meter entfernt sein müssen", entsprächen. Bei drei der Messstellen seien jedoch technische Veränderungen der Anlagen empfohlen worden.

Zur Beantwortung der Frage, warum die Erkenntnisse von toxikologischer Seite über die Gesundheitsgefahren einer Stickstoffdioxid-Exposition nicht stärkeren Einfluss auf die Definition der Grenzwerte haben, "die im Gegensatz zu den epidemiologischen Ansätzen nicht auf fragwürdigen statistischen Korrelationsrechnungen beruhen, sondern auf konkreten medizinisch basierten Experimenten", verweist die Bundesregierung auf eine frühere Antwort (19/1375). Darin heißt es unter anderem, für die Langzeitwirkungen von Stickstoffdioxid lägen epidemiologische Studien vor, die den statistischen Zusammenhang zwischen der Höhe der Stickstoffdioxidbelastung und bestimmten negativen gesundheitlichen Wirkungen - wie etwa kardiovaskulären Erkrankungen - aufzeigten. Aus Sicht der Bundesregierung wäre es nicht zumutbar, "Personen zum Beispiel über Jahre in einer kontrollierten experimentellen Umgebung Schadstoffen auszusetzen und sie auf gesundheitliche Folgen hin zu untersuchen". Daher sei es notwendig, für die Langfristbetrachtung auf epidemiologische Studien zurückzugreifen.

*

3. Pünktlichkeit der S-Bahnen in Deutschland

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die Pünktlichkeit der S-Bahnen in Deutschland thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/4375). Die Abgeordneten erkundigen sich nach dem Anteil pünktlicher Züge in den verschiedenen Netzen innerhalb Deutschlands und wollen wissen, welche Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung geeignet sind, die Pünktlichkeit im S-Bahn-Verkehr zu erhöhen.

*

4. Abfrage von Fingerabdrücken

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Identifizierung von Personen mithilfe von Fingerabdrücken im Schengener Informationssystem" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4378). Darin schreibt die Fraktion, dass auch das Schengener Informationssystem (SIS II) jetzt über ein System zur Identifizierung von Personen mithilfe von Fingerabdrücken verfüge. Nach zweijähriger Probezeit sei das "Automatic Fingerprint Identification System" (AFIS) im März von der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen freigeschaltet worden. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, welches System die Bundesregierung "für Abfragen des zentralen SIS II-AFIS" nutzt und welche Bundes- und Landesbehörden darüber zur Abfrage von Fingerabdrücken berechtigt und technisch in der Lage sind.

*

5. Umsetzung der Fluggastdaten-Richtlinie

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Umsetzung der EU-Richtlinie "über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/4377). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wann genau die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt gemäß der EU-Richtlinie mit der Verarbeitung von Fluggastdaten beginnen will.

*

6. Berechnungen zum Zuwanderungskorridor

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um "Berechnungen zum Zuwanderungskorridor entsprechend der Koalitionsvereinbarung" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4376). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, worauf Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) seine Einschätzung vom Juni 2018 stützte, dass "der ,im Koalitionsvertrag vereinbarte Korridor für die jährliche Zuwanderung nach Deutschland in Höhe von 180.000 bis 220.000 Personen (...) in diesem Jahr erreicht oder sogar überschritten werden' könnte, da die von der Bundesregierung auf eine diesbezügliche Frage genannten Zahlen" diese Einschätzung nicht stützten. Auch will sie unter anderem wissen, welche Einschätzung der Bundesinnenminister aktuell zur Frage hat, "ob der im Koalitionsvertrag vereinbarte Zuwanderungskorridor auf der Grundlage vorliegender Zahlen (nicht) erreicht oder überschritten werden könnte".

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 688 - 24. September 2018 - 12.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang