Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7463: Heute im Bundestag Nr. 615 - 24.08.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 615
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 24. August 2018, Redaktionsschluss: 11.24 Uhr

1. Regierung will Lkw-Mautsätze ändern
2. Qualität der Integrationskurse hinterfragt
3. Ausrichtung der Islamkonferenz
4. Details zum Familiennachzug
5. Bremer Außenstelle des BAMF
6. Asylstatistik im zweiten Quartal 2018


1. Regierung will Lkw-Mautsätze ändern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Ab dem 1. Januar 2019 sollen in Deutschland geänderte Mautsätze für Lkw gelten. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte "Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes" (19/3930) vor. Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 zu aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung zu schaffen. Mit der Neuregelung sollen der Vorlage zufolge in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden.

Wie die Regierung in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf schreibt, müssten sich entsprechend einer EU-Vorgabe die gewogenen durchschnittlichen Infrastrukturgebühren an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Die jeweils geltenden Mautsätze würden durch wissenschaftlich fundierte Wegekostengutachten ermittelt. Das neue Wegekostengutachten decke den Zeitraum 2018 bis 2022 ab und enthalte auch Berechnungen zu den externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die seit einer Änderung des EU-Rechts im Jahr 2011 zusätzlich angelastet werden könnten, heißt es in dem Entwurf. Während die Kosten der Luftverschmutzung bereits seit dem 1. Januar 2015 erhoben werden, sollen die Lärmbelastungskosten nun ergänzt werden.

Mit der Einführung von Gewichtsklassen sollen zudem zwei Entschließungen des Deutschen Bundestages umgesetzt werden. "Insbesondere im Hinblick auf leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen soll die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen weiter erhöht werden", schreibt die Bundesregierung. Außerdem sei geplant, Elektro-Lkw von der Lkw-Maut zu befreien, um so den Markthochlauf für diese Fahrzeuge zu unterstützen. Diese Mautbefreiung solle in zwei bis drei Jahren anhand der dann vorliegenden Marktgegebenheiten überprüft und entschieden werden, "ob und in welchem Umfang diese Fahrzeuge zur Finanzierung der Wegekosten herangezogen werden".

Der Vorlage beigefügt sind auch die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf und die Gegenäußerung der Bundesregierung. Darin lehnt die Regierung die von den Ländern vorgeschlagene Mautbefreiung für "Müllfahrzeug im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge" ebenso ab, wie die Differenzierung der Mautsätze zwischen Tag und Nacht. Auch dem Vorschlag der Länderkammer, nur jene Elektro-Lkw von der Maut zu befreien, deren Reichweite "unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt", stößt bei der Bundesregierung der Vorlage zufolge auf Ablehnung.

Aufgreifen will die Regierung hingegen Änderungsvorschläge zur Mautbefreiung von land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, die bislang "im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h" mautbefreit sind. Vorgeschlagen wird eine Mautbefreiung für "land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h".

*

2. Qualität der Integrationskurse hinterfragt

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Integrationskurse für Ausländer sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/3855) der AfD-Fraktion. Laut einem Pressebericht gebe es erhebliche Mängel bei der Organisation und Qualität solcher Kurse. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem wissen, wie viele Teilnehmer den Kurs ordnungsgemäß abgeschlossen haben und wie viele der zertifizierten Kursträger vor Ort überprüft worden sind.

*

3. Ausrichtung der Islamkonferenz

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der Neuausrichtung der Deutschen Islam Konferenz (DIK) befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3854). Das Eigeninteresse der Verbände legitimiert diese nach Ansicht der AfD nicht als Kooperationspartner des demokratischen Rechtsstaates. Eine Grundvoraussetzung der Kooperation sei die Rechts- und Verfassungstreue der Verbände, die nicht nur durch Verlautbarungen zugesichert sein dürfe, sondern sich glaubwürdig bewährt haben müsse.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun im Einzelnen wissen, wie die Teilnahme von islamischen Verbänden an der Konferenz begründet wird und mit welchen Fördermitteln zu welchem Zweck die Verbände rechnen können.

*

4. Details zum Familiennachzug

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion interessiert sich für Details des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter. In einer Kleinen Anfrage (19/3853) erkundigen sich die Abgeordneten danach, wie der Familiennachzug im Einzelnen organisiert wird, auf welchem Weg die Ausländer einreisen und wer das bezahlt.

*

5. Bremer Außenstelle des BAMF

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/3880) zur Entscheidungspraxis der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bremen gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem darüber Auskunft geben, wie der Stand der Überprüfungen von Asylverfahren ist und inwiefern das Bremer Landeskriminalamt in die Ermittlungen um unrechtmäßig ausgestellte positive Bescheide eingebunden ist.

*

6. Asylstatistik im zweiten Quartal 2018

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Für die Asylstatistik des zweiten Quartals 2018 interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/3886). Sie will von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie hoch die Gesamtschutzquote nach Artikel 16a des Grundgesetzes, nach Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes und in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention war.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 615 - 24. August 2018 - 11.24 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. August 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang