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BUNDESTAG/7421: Heute im Bundestag Nr. 571 - 08.08.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 571
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 8. August 2018, Redaktionsschluss: 09.42 Uhr

1. Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit
2. Alleinerziehende im SGB II
3. Zielvereinbarungen in den Jobcentern
4. Unfallversicherung bei Doktoranden
5. Beschäftigung von Behinderten
6. Befristungen bei Lehrkräften


1. Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/3452) zur Einführung einer Brückenteilzeit vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten, sollen Arbeitnehmer demnach, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können.

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2. Alleinerziehende im SGB II

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die SGB-II-Hilfequote der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden lag im vergangenen Jahr bei 36,3 Prozent. Das geht aus der Antwort (19/3463) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3118) der AfD-Fraktion hervor. Die Hilfequote bildet das Verhältnis aus der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden zu allen Privathaushalten mit Alleinerziehenden ab.

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3. Zielvereinbarungen in den Jobcentern

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, dass die Zielvereinbarungen, die die Jobcenter mit den Arbeitsuchenden abschließen, und die Kennzahlen dem gesetzlichen Auftrag widersprechen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/3527) auf eine Kleine Anfrage (19/3263) der Fraktion Die Linke. Die Zielvereinbarungen umfassten insbesondere die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Diese Ziele würden unabhängig vom Arbeitslosenstatus des Leistungsberechtigten gelten, schreibt die Regierung weiter.

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4. Unfallversicherung bei Doktoranden

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung kann keine Aussagen darüber treffen, in welchem Umfang Promovenden nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Als Grund nennt sie die fehlende gesonderte statistische Erfassung von Doktoranden in der Unfallversicherung. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/3665) auf eine Kleine Anfrage (19/3427) der Fraktion Die Linke. Die unterschiedlichen tatsächlichen Ausgestaltungen im Zusammenspiel zwischen den Promovenden, den Hochschulen und anderen Beteiligten wie Unternehmen oder sogenannten An-Instituten (von Hochschulen gegründete, ihnen aber nur angegliederte Institute) würden eine generelle Aussage zur Versicherteneigenschaft nicht zulassen, heißt es weiter.

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5. Beschäftigung von Behinderten

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen sinkt seit Jahren. Sie lag 2017 bei 11,7 Prozent, zehn Jahre zuvor lag sie noch bei 15,8 Prozent. Das geht aus der Antwort (19/3579) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3303) der FDP-Fraktion hervor. In der Antwort heißt es weiter, dass 2016 (neuere Zahlen liegen nicht vor) bundesweit 122.785 Arbeitgeber die Beschäftigungspflichtquote für Behinderte nicht erfüllten und dadurch 274.464 Pflichtarbeitsplätze nicht besetzt wurden. Erfüllen Arbeitgeber diese Quote nicht, müssen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter der Bundesländer zahlen.

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6. Befristungen bei Lehrkräften

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Verbesserung der Situation von befristet beschäftigten Lehrkräften ist nicht Sache der Bundesregierung, sondern liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3464) auf eine Kleine Anfrage (19/3120) der Fraktion Die Linke. Unter Verweis auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit schreibt die Regierung weiter, es habe im Juni 2018 bundesweit 4.900 arbeitslose Lehrer gegeben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 571 - 8. August 2018 - 09.42 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. August 2018

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