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BUNDESTAG/7356: Heute im Bundestag Nr. 506 - 11.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 506
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 11. Juli 2018, Redaktionsschluss: 12.16 Uhr

1. Asylrechtliche Einstufung Georgiens
2. Regierung unterstützt Erhalt von Wäldern
3. Regierung kritisiert Geschäfte in Burundi
4. FDP fragt nach Fluchtursachenbekämpfung
5. FDP erkundigt sich nach Bildungsausgaben
6. Migrationsmanagment in Afrika


1. Asylrechtliche Einstufung Georgiens

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die asylrechtliche Einordnung Georgiens ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/3147) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Pläne zur Einstufung von Armenien und Georgien als sichere Herkunftsstaaten"(19/2154). Wie die Bundesregierung darin darlegt, sollen nach dem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode "Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote für Asylantragsteller unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden". In Umsetzung des Koalitionsvertrages werde derzeit ein Gesetzentwurf zur Einstufung von Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien als sichere Herkunftsstaaten vorbereitet.

Darüber hinaus werde sie prüfen, ob gegebenenfalls weitere Staaten für eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten in Frage kommen, schreibt die Bundesregierung weiter. Für Armenien sei eine solche Prüfung im Hinblick auf die aktuellen politischen Ereignisse derzeit nicht vorgesehen.

Zu Georgien führt die Bundesregierung unter anderem aus, dass das Land in den vergangenen Jahren kontinuierliche Reformen des Rechtssystems und der Wahrung der Menschen- und Minderheitenrechte verfolgt habe, die den Standards des Europarats entsprechen. "Seit dem Regierungswechsel 2012 wurden demokratische Strukturen und Verfahren, insbesondere Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Justiz, Einhaltung von Menschenrechten und zivilgesellschaftliche Kontrolle, inklusive freier Medien, wiederhergestellt beziehungsweise weiter gestärkt", heißt es in der Antwort ferner. Die politischen Freiheiten seien verfassungsrechtlich verankert und würden staatlicherseits gewährleistet. Die politische Opposition könne ungehindert tätig werden.

2. Regierung unterstützt Erhalt von Wäldern

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens vom Dezember 2015 würdigt die Bundesregierung die Bedeutung von Wäldern für den Klimaschutz und Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung von Senken und Speichern von Treibhausgasen. "Die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder weltweit sowie der Wiederaufbau degradierter und zerstörter Wälder sind wichtige globale Ziele und daher eine zentrale Herausforderung für die internationale Staatengemeinschaft", schreibt sie in einer Antwort (19/3211) auf eine Kleine Anfrage (19/2821) der FDP-Fraktion.

Deutschland gehöre zu den aktiven Unterstützern oder Initiatoren aller wichtigen aktuellen Prozesse auf internationaler Ebene zur Umsetzung der Ziele, betont sie darin. Dies umfasse Prozesse zur Erhaltung und zum Wiederaufbau von Wäldern, zur Förderung entwaldungsfreier Lieferketten, zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages und Holzhandels oder der internationalen Standardisierung der Grundanforderungen an eine nachhaltige Waldbewirtschaftung.

Das gesamte bi- und multilaterale Waldportfolio des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) habe ein Volumen von über zwei Milliarden Euro, heißt es weiter. So engagiere sich das BMZ unter anderem in der African Forest Restoration-Initiative (AFR100), deren Ziel der Wiederaufbau von bis zu hundert Millionen Hektar Wald und produktiven, baumreichen Landschaften bis 2030 sei. Konkret unterstütze das Ministerium mit Äthiopien, Kamerun, Madagaskar und Togo vier Partnerländer, die sich verpflichtet hätten, insgesamt 32,4 Millionen Hektar degradierter Landschaften im Rahmen dieser Initiative zu restaurieren.

3. Regierung kritisiert Geschäfte in Burundi

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben das deutsche Unternehmen Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH, das in Burundi geschäftlich tätig ist, "bei verschiedenen Gelegenheiten" auf die politische Lage und die Menschenrechtsverletzungen in dem ostafrikanischen Staat hingewiesen. In einer Antwort (19/3048) auf eine Kleine Anfrage (19/2429) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist sie auf den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, in dem sie ihre Erwartung an alle Unternehmen äußert, "dass diese ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen". Dies gelte insbesondere dann, "wenn sie in Ländern tätig sind, in denen rechtsstaatliche Grundsätze nicht oder nur unzureichend durchgesetzt werden".

Die Bundesregierung habe bereits im Juni 2015 alle regierungsnahen Aktivitäten der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Burundi ausgesetzt, heißt es darin weiter. Im Zusammenhang mit dem Verfassungsreferendum habe sie die burundische Regierung im Mai zudem aufgerufen, das Friedensabkommen von Arusha zu respektieren und den von der Ostafrikanischen Gemeinschaft mandatierten Verhandlungsprozess fortzusetzen.

Sie habe seit 2015 keine Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen der Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH nach Burundi und keine Garantien für Direktinvestitionen in dem Land übernommen, betont die Bundesrgierung. Auch hätten in den vergangenen zehn Jahren keine Reisen von Mitgliedern der Bundesregierung nach Burundi stattgefunden, bei denen diese Vertreter von thyssenkrupp und/oder ThyssenKrupp Metallurgical Products GmbH begleitet worden seien.

4. FDP fragt nach Fluchtursachenbekämpfung

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Wie viel Geld die Bundesregierung in diesem Jahr und in den Folgejahren bis 2022 für die Bekämpfung von Fluchtursachen ausgibt beziehungsweise ausgeben will, möchte die FDP-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/3162) erfahren. Außerdem möchten die Abgeordneten wissen, welche konkreten Projekte in welchen Ländern in welcher Höhe gefördert und/oder realisiert werden sollen und welche inhaltliche Schwerpunkte die Bundesregierung dabei setzt.

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5. FDP erkundigt sich nach Bildungsausgaben

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Höhe der von Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit geleisteten Bildungsausgaben seit 2013 interessiert die FDP-Fraktion im Rahmen einer Kleinen Anfrage (19/3163). Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, wann die von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) im Rahmen der Haushaltsdebatte am 16. Mai 2018 angekündigte vierte Sonderinitiative "Ausbildung und Beschäftigung" beginnen wird.

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6. Migrationsmanagment in Afrika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Das Programm "Verbessertes Migrationsmanagement" der EU-Kommission steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/3222) der Fraktion Die Linke. Unter anderem möchten die Abgeordneten erfahren, welche Personen nach Kenntnis der Bundesregierung im Lenkungsausschuss sitzen und welche Informationen sie über weitere Mitglieder hat. Außerdem fragen sie, wie der Austausch biometrischer Daten mit einzelnen afrikanischen Ländern geregelt ist.

Mit der Umsetzung des Programms hat die EU unter anderem die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) beauftragt. Als Mittel stehen 46 Millionen Euro zur Verfügung, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beteiligt sich mit sechs Millionen Euro. Die Kooperation erstreckt sich auf die Länder am Horn von Afrika sowie Uganda, Ägypten und Tunesien und soll auch der Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den Sicherheitsbehörden dienen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 506 - 11. Juli 2018 - 12.16 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juli 2018

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