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BUNDESTAG/7282: Heute im Bundestag Nr. 432 - 21.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 432
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 21. Juni 2018, Redaktionsschluss: 12.57 Uhr

1. Fachgespräch zum Solidaritätszuschlag
2. Grundsteuer-Aufkommen wird gesichert
3. Grundsteuer für Kommunen wichtiger
4. Treuhänder werden überprüft
5. Konjunkturprognose der Bundesregierung
6. Notleidende Kredite in der Eurozone


1. Fachgespräch zum Solidaritätszuschlag

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Mit dem Solidaritätszuschlag befasst sich der Finanzausschuss in einem öffentlichen Fachgespräch am Mittwoch, den 27. Juni von 11.30 bis 13.00 Uhr im Saal E 400 des Paul-Löbe-Hauses. Dem Fachgespräch liegen zwei Anträge von Fraktionen zugrunde. So fordert die Fraktion der AfD die "sofortige und uneingeschränkte" Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Begründet wird dies in dem Antrag (19/1179) mit der Verfassungswidrigkeit des Zuschlags. Der vor 23 Jahren angegebene Zweck der Sicherung des einigungsbedingten Mittelbedarfs des Bundes sei inzwischen weggefallen. Daher sei die Verfassungsmäßigkeit nicht mehr gegeben, weil der Ausnahmecharakter der Ergänzungsabgabe eine dauerhafte und immerwährende Erhebung dieser Steuer verbiete.

Auch die FDP-Fraktion will den Solidaritätszuschlag mit einem Gesetzentwurf (19/1038) aufheben lassen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, den Bürgern sei bei Einführung des Solidaritätszuschlages versprochen worden, dieser werde nur befristet erhoben. Das unbefristete Solidaritätszuschlaggesetz sei 1995 mit der Begründung erlassen worden, dieses "finanzielle Opfer" sei zur Finanzierung der Vollendung der Einheit unausweichlich. Mittelfristig sei eine Überprüfung zugesagt worden. "Der zur Vollendung der deutschen Einheit aufgelegte Solidarpakt II läuft 2019 aus, so dass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt", begründet die FDP-Fraktion ihren Vorstoß. Einen Fortbestand des Solidaritätszuschlags hält die Fraktion für einen Verstoß gegen das Grundgesetz

Als Sachverständige sind geladen: Bund der Steuerzahler Deutschland, Bundesverband der Deutschen Industrie, Stefan Bach (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung), Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern), Professor Karl-Georg Loritz (Universität Bayreuth) Professor Hans-Jürgen Papier (Präsident des Bundesverfassungsgerichts i.R.), Katja Rietzler (Hans-Böckler-Stiftung) und Professor Henning Tappe (Universität Trier).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Grundsteuer-Aufkommen wird gesichert

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die neue Grundsteuer unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, der Sicherung des derzeitigen Aufkommens sowie unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechts neu regeln. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/2589) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2244). Danach ist sich die Regierung "der Bedeutung der Grundsteuer als unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen bewusst". Bei einem Treffen mit Vertretern der 16 Bundesländer Anfang Mai habe es keine Vorfestlegungen auf ein Grundsteuermodell gegeben.

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3. Grundsteuer für Kommunen wichtiger

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Grundsteuer ist für die Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahrzehnten immer wichtiger geworden. Wie aus Übersichten in einer Antwort der Bundesregierung (19/2659) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2329) hervorgeht, betrug der Anteil der Einnahmen aus der Grundsteuer B an den Gesamteinnahmen der Kommunen 1992 noch 3,5 Prozent. Bis 2017 war dieser Anteil auf fünf Prozent gestiegen.

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4. Treuhänder werden überprüft

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Treuhänder, die Beitragserhöhungen von Versicherungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen, werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft. Derzeit gebe es 16 Treuhänder in der Krankenversicherung, vier Treuhänder in der Lebensversicherung, vier Treuhänder in der Schaden- und Unfallversicherung sowie zwei Treuhänder bei Pensionskassen und Pensionsfonds, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/2480) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1790). Darin berichtet die Regierung, dass es in den vergangenen zehn Jahren einen Widerspruchsfall gegen einen Treuhänder gegeben habe. Die BaFin habe der Bestellung eines Treuhänders widersprochen, weil er bei dem betreffenden Unternehmen Ansprüche auf Versorgungsleistungen gehabt habe.

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5. Konjunkturprognose der Bundesregierung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hält hohe wirtschaftliche Wachstumsraten in den kommenden 15 bis 20 Jahren für möglich. Voraussetzung dafür sei eine Erneuerung der sozialen Marktwirtschaft in verschiedenen Eckpunkten, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/2680) auf eine Kleine Anfrage (19/2280) der FDP-Fraktion. Diese Punkte sollen in einer Charta der sozialen Marktwirtschaft fixiert werden, die derzeit vorbereitet werde. Die Schätzungen zum Produktionspotenzial liege aktuell bei knapp zwei Prozent.

Gemäß der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung wird die deutsche Wirtschaft in diesem und im kommenden Jahr einen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts von preisbereinigt mehr als zwei Prozent erreichen. Das Risiko eines starken Einbruchs der Inlands-Nachfrage oder schnell steigenden Preisen aufgrund von Angebotsengpässen hält die Bundesregierung für gering. Lange Aufschwungphasen habe es auch in anderen Industrieländern gegeben, erklärt sie und führt mindestens 23 Jahre währende Perioden etwa in Australien, Frankreich und Schweden an.

Die FDP-Fraktion hatte Aussagen zum Wirtschaftswachstum von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" zum Anlass für die Kleine Anfrage genommen.

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6. Notleidende Kredite in der Eurozone

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach notleidenden Krediten in der Eurozone erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/2663). Die Bundesregierung soll angeben, wie groß das Gesamtvolumen notleidender Kredite ist, wie hoch der Anteil am Gesamtvolumen aller Kredite ist und wie sich die Lage in den einzelnen Euro-Ländern darstellt. Gefragt wird unter anderem nach der Stabilität des Bankensektors in Griechenland, wo der Anteil notleidender Kredite 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts des Landes entspricht. Die Abgeordneten wollen in diesem Zusammenhang auch wissen, wie es um Italien steht und welche Gefahren sich aus der Lage in Italien für den deutschen und europäischen Bankensektor ergeben.

Die Bundesregierung soll Angaben zu den Ursachen für notleidende Kredite machen und die Planungen der EU-Kommission zum Abbau von notleidenden Krediten beurteilen. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage schreibt die FDP-Fraktion, notleidende Kredite würden als das derzeit größte Risiko für die Stabilität des Bankensektors in der Eurozone angesehen. Im Mai 2018 habe zum Beispiel die Regierung von Zypern einer Bank 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen müssen, weil diese notleidende Kredite mit einem Volumen von 6,2 Milliarden Euro in der Bilanz stehen hatte. Das Volumen notleidender Kredite der zypriotischen Banken mache 90 Prozent des Bruttoinlandsprodukts des Landes aus.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 432 - 21. Juni 2018 - 12.57 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2018

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