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BUNDESTAG/7247: Heute im Bundestag Nr. 397 - 11.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 397
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 11. Juni 2018, Redaktionsschluss: 16.54 Uhr

1. Kontroverse um Familiennachzug


1. Kontroverse um Familiennachzug

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Die künftige Regelung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Ausländern in Deutschland sorgt unter Sachverständigen für Kontroversen. Dies wurde am Montagnachmittag bei einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat zu je einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke deutlich.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/2438) sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie - Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder - zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren. Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können.

Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage "eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören".

Die FDP-Fraktion sieht in ihrem Gesetzentwurf (19/2523) vor, als Übergangslösung den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen für weitere zwei Jahre auszusetzen, aber zugleich für verschiedene Ausnahmen wieder zuzulassen werden. Dabei sollen Ausnahmen für solche Fälle vorgesehen werden, "in denen eine weitere Verzögerung der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft aus Gründen nicht gerechtfertigt ist", die sowohl in der Person des Nachzugsberechtigten als auch in der Person in Deutschland liegen können, zu der der Zuzug erfolgen soll.

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten "aus verfassungsrechtlichen, humanitären und integrationspolitischen Gründen" mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Das Recht auf Familienleben für international Schutzberechtigte müsse wieder uneingeschränkt gelten, fordern die Abgeordneten in ihrer Vorlage (19/2515).

In der Anhörung verwies Nele Allenberg, Leiterin des Willkommenszentrums Berlin beim Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration, darauf, dass die Aussetzung des Familiennachzugs für die Betroffenen "großes menschliches Leid" bedeute und es ihnen nur eingeschränkt möglich sei, Integrationsangebote wahrzunehmen. Damit die Betroffenen die vorgesehene Kontingentierung nachvollziehen können, müssten noch Veränderungen vorgenommen werden. Je weniger Betroffene nachvollziehen können, warum sie nicht in das Kontingent aufgenommen worden sind, desto mehr würden eine Klage anstreben.

Roland Bank von der Vertretung des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR in Deutschland warb dafür, das Kontingent von monatlich 1.000 Personen auch tatsächlich auszuschöpfen. Dazu sollten die Kriterien für die Bestimmung des Kontingents deutlich vereinfacht werden. Sie müssten transparent für jeden Monat regeln, wer zu dem Kontingent gehöre. Der UNHCR schlage daher vor, einfache und verwaltungstechnisch gut handhabbare Kriterien zu bestimmen. Dafür sollten "in einer ersten Gruppe Familien mit minderjährigen Kindern berücksichtigt werden und die nach der Wartezeit anhand der Asylantragstellung erfasst werden". Wenn diese Gruppe "abgearbeitet" sei, könnten alle anderen nach der Reihenfolge der Asylantragstellung berücksichtigt werden.

Bellinda Bartolucci vom Förderverein Pro Asyl kritisierte, die Abschaffung des Anspruchs auf Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigten sei menschlich und rechtlich nicht haltbar. Auch das geplante Kontingent könne keinen Anspruch ersetzen und werde in der Praxis zu "unerträglichen Unsicherheiten führen". Für die Betroffenen werde nicht mehr erkennbar sein, ob und wann über ihren Antrag auf Familienzusammenführung entschieden wird.

Der Rechtswissenschaftler Professor Kay Hailbronner plädierte dafür, das monatliche Kontingent in drei Gruppen zu unterteilen, wobei jeweils 250 auf den Nachzug von und zu minderjährigen Kindern und auf die Gruppe der bereits seit drei Jahren auf den Nachzug wartenden Familienangehörigen entfallen sollten. Die restlichen 500 sollten nach Integrationsgesichtspunkten wie "Sicherung des Lebensunterhalts für die Familie", Wohnraum und Deutschkenntnissen erteilt werden.

Professor Marcel Kau von der Universität Konstanz wertete alle drei Gesetzentwürfe als gleichermaßen vereinbar mit dem Völker- und Europarecht. "Ein bisschen Sorge" bereite ihm die im Regierungsentwurf vorgesehenen Entscheidungskriterien. Es sei nicht erkennbar, welche Kriterien entscheidend seien. Dies sei "periodisch überprüfungsbedürftig". Auch werde man am 1. August kaum in der Lage sein, die Neuregelung "sofort funktionsfähig anlaufen zu lassen".

Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund bezeichnete die Umsetzung der Neuregelung zum 1. August als "schwierig". Er betonte zugleich, die Familienzusammenführung sei für die Integration notwendig, doch zu den ebenso wichtigen Voraussetzungen für Integration zählten etwa geeignete Unterkünfte sowie Kinderbetreuungsangebote und Schulplätze. Weil die zur Integration erforderlichen Möglichkeiten begrenzt seien, man aber die Bedeutung des Familienzusammenhalts anerkenne, sehe man "in dem Gesetzentwurf grundsätzlich einen Schritt in die richtige Richtung".

Der Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Engelhard Mazanke, mahnte, der Gesetzentwurf der Bundesregierung müsse zum 1. August in Kraft treten und umgesetzt werden können, weil die Erwartungshaltung der Betroffenen immens groß sei, den Familiennachzug wieder "eröffnet zu bekommen". Mazanke machte zugleich deutlich, dass für ihn bei den Prüfkritieren "zuerst die Kinder unter 14 Jahren" kämen.

Der Konstanzer Professor Daniel Thym legte nahe, in den ersten Monaten das gesamte Kontingent für den Nachzug von Familien mit Kleinstkindern aus bestimmten Ländern zu verwenden. Dies sei rechtlich möglich und sehr einfach zu implementieren. Komplexere Verfahren mit mehr Kriterien könnten dann schrittweise entwickelt werden. Thym unterstrich zudem, dass der Regierungsentwurf grundrechtskonform sei, weil neben der Kontingentlösung auch eine Ausnahmeregelung für Härtefälle greife.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 397 - 11. Juni 2018 - 16.54 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juni 2018

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