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BUNDESTAG/7214: Heute im Bundestag Nr. 364 - 04.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 364
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 4. Juni 2018, Redaktionsschluss: 12.30 Uhr

1. Wertpapierregelungen werden geändert
2. FIU-Aufbau kommt voran
3. Linke fragt nach Todesfällen in Haft
4. Versorgung mit medizinischem Cannabis


1. Wertpapierregelungen werden geändert

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will eine Reihe von Wertpapierregelungen ändern und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze (19/2435) vorgelegt. So muss nicht für alle öffentlichen Angebote von Wertpapieren ein Prospekt vorgelegt werden. Bei öffentlichen Angeboten mit einem Gesamtgegenwert von 100.000 Euro, aber weniger als acht Millionen Euro, soll statt eines Prospekts ein Wertpapier-Informationsblatt vorgelegt werden müssen. Dieses dreiseitige Wertpapier-Informationsblatt solle potenziellen Anlegern als Informationsquelle für ihre Anlageentscheidung dienen und den Vergleich von verschiedenen Angeboten erleichtern, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs, in der genau beschrieben wird, wie die Wertpapier-Informationsblätter auszusehen haben: "Auf drei DIN-A-4-Seiten soll eine kurze, für den durchschnittlichen Anleger allgemeinverständliche Information über die wesentlichen Merkmale und Risiken der Wertpapiere, des Anbieters, des Emittenten und etwaiger Garantiegeber sowie die Kosten der Wertpapiere erfolgen."

Das Wertpapier-Informationsblatt wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft. Die Veröffentlichung des Wertpapier-Informationsblattes muss von der BaFin gestattet werden. In den Fällen, wo kein Prospekt veröffentlicht werden muss, sind außerdem Einzelanlageschwellen zu beachten, die für nicht qualifizierte Anleger gelten. "Sofern von einem nicht qualifizierten Anleger ein Betrag von über 1.000 Euro investiert werden soll, ist dies nur dann zulässig, wenn der nicht qualifizierte Anleger entweder über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumente von mindestens 100.000 Euro verfügt oder er maximal den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens investiert. In jedem Fall ist die Einzelanlage auf 10.000 Euro begrenzt", heißt es in der Begründung.

Wertpapierprospekte sollen künftig in englischer Sprache erstellt werden können. Damit will die Bundesregierung der fortschreitenden Internationalisierung der Kapitalmärkte und dem Ziel der Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapiere auf europäischer Ebene unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und der Markteffizienz Rechnung tragen. Die Möglichkeit, den Prospekt in englischer Sprache erstellen zu können, "erleichtert es inländischen Emittenten, einen internationalen Anlegerkreis anzusprechen, umgekehrt wird Drittstaatenemittenten der Zugang zum Finanzstandort Deutschland erleichtert", so die Begründung.

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2. FIU-Aufbau kommt voran

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Aufbau der zur Geldwäschebekämpfung neu eingerichteten "Financial Intelligence Unit" (FIU) beim Zoll kommt voran. Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2263) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1959) sind 101 Planstellen besetzt. Die in der zweiten Ausbaustufe vorgesehene Aufstockung des Personals auf 165 Beschäftigte verlaufe planmäßig. Seit Arbeitsaufnahme im Juni 2017 bis zum Stichtag 30. April 2018 habe die FIU 29 Sofortmaßnahmen nach dem Geldwäschegesetz eingeleitet und 19.874 Fälle an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt.

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3. Linke fragt nach Todesfällen in Haft

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Nach den Gründen für Todesfälle in Haft, Polizeigewahrsam und Sicherungsverwahrung fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/2387). Die Abgeordneten beziehen sich auf einen Zeitungsbericht, demzufolge in Gefängnissen jährlich etwa 100 Häftlinge sterben und ein großer Teil dieser Todesfälle Suizide seien. Immer wieder komme es auch zu Todesfällen in Verbindung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen durch die Polizei, heißt es in der Anfrage. Der Straf- und Maßregelvollzug sei zwar Angelegenheit der Länder, dennoch seien die Fragesteller der Auffassung, dass die Bundesregierung eine generelle Schutzverantwortung für das Leben von Personen, die sich aufgrund freiheitsentziehender Maßnahmen oder Haft in der Obhut des Staates befinden, hat.

Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele solcher Todesfälle es seit 1990 gab und wie diese erfasst werden. Weitere Fragen betreffen die Suizidquote im Vergleich zur Gesamtbevölkerung sowie die medizinische und psychotherapeutische Betreuung von Personen in der Obhut des Staates.

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4. Versorgung mit medizinischem Cannabis

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Versorgungslage mit medizinisch genutztem Cannabis ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/2386) der Fraktion Die Linke. Das Ausschreibungsverfahren für den Cannabis-Anbau in Deutschland für den Zeitraum 2019 bis 2022 sei am 28. März 2018 vom Oberlandesgericht Düsseldorf gestoppt und ein Zuschlagsverbot erteilt worden.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe eingeräumt, dass nicht schon ab 2019 in Deutschland angebautes Cannabis in pharmazeutischer Qualität zur Versorgung schwerkranker Patienten zur Verfügung stehen werde. Auch sei die Versorgung über Importe nicht ausreichend gewährleistet.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun im Einzelnen wissen, wie die aktuelle Versorgungsplanung aussieht und zu welchem Preis medizinisches Cannabis für Patienten verfügbar ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 364 - 4. Juni 2018 - 12.30 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2018

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