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BUNDESTAG/7188: Heute im Bundestag Nr. 337 - 25.05.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 337
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 25. Mai 2018, Redaktionsschluss: 11.15 Uhr

1. Verfassung wird beachtet
2. 117 Berliner Bundeswohnungen leer
3. Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss
4. Umwidmung von Krediten für BER-Ausbau
5. Regierung: Mobilfunk kein Universaldienst
6. Kinder- und Vielehen in Deutschland


1. Verfassung wird beachtet

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Umsetzung der Richtlinie 2011/16/EU, die die Einführung einer grenzüberschreitenden Meldepflicht bei Steuergestaltungen sowie den automatischen Austausch dieser Informationen unter EU-Mitgliedsländern vorsieht, eingehalten werden. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/2144) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1861) mit. Unter Bezugnahme auf mehrere Gerichtsentscheidungen betont die Regierung darin auch die Bedeutung der Verschwiegenheitspflicht für steuerberatende Berufe.

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2. 117 Berliner Bundeswohnungen leer

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) In Berlin stehen 117 Wohneinheiten in unmittelbarem oder mittelbarem Eigentum des Bundes leer. Wohnungen in vermietungsfähigem Zustand würden zumeist nicht länger als vier Monate leer stehen, heißt es in der Antwort (19/2219) der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1954). Insgesamt gehören der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin 284 Wohnungen und dem Bundeseisenbahnvermögen 681.

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3. Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2016 gab es in Deutschland 37.549 polizeilich registrierte Unfälle, bei denen der Hauptverursacher unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stand. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2089) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1857) hervor. Die Regierung beruft sich in ihrer Antwort auf Daten der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik. Danach lag die Zahl der polizeilich registrierten Unfälle, bei denen der Hauptverursacher unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stand im Jahr 2007 noch bei 50.216. Bei den Unfällen unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss sind im Jahr 2016 216 Menschen getötet worden - das sind 6,7 Prozent der Verkehrstoten. 2007 lag diese Zahl bei 499 (10,1 Prozent), heißt es in der Vorlage.

Hauptverursacher der 37.549 Unfälle unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss im Jahr 2016 waren in der deutlichen Mehrzahl Pkw-Fahrer (29.102), gefolgt von Radfahrern (4.295), Lkw-Fahrern (642), Fußgängern (557) und Motorradfahrern (535). Wie die Regierung weiter schreibt, wurden 2017 68.508 Fahrverbote aufgrund Zuwiderhandlungen im Bereich Alkohol und Drogen ausgesprochen - überwiegend (61.655) mit einer Länge von einem Monat. In 32.048 Fällen sei es dabei um Alkohol gegangen und in 29.607 Fällen um "andere Drogen".

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4. Umwidmung von Krediten für BER-Ausbau

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Ob im Falle einer Umwidmung von Krediten für Ausbauvorhaben des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER), die Gegenstand einer beihilferechtlichen Notifizierung waren, eine erneute beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission erforderlich ist, kann nach Ansicht der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/2092) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1865) hervor. Was die zuletzt bekanntgewordenen Mehrkosten für das Projekt angeht, so heißt es in der Vorlage: "Die Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) haben am 19. März 2018 einvernehmlich ihre Bereitschaft erklärt, zur gegebenen Zeit eine Entscheidung über Kapitalzuführungen unter Einbeziehung der jeweiligen Haushaltsgesetzgeber zur Sicherstellung einer geschlossenen Gesamtfinanzierung herbeizuführen."

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5. Regierung: Mobilfunk kein Universaldienst

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, dass der Mobilfunk zum Mindestangebot an öffentlichen Telekommunikationsdienstleistungen zählen und in die sogenannten Universaldienstleistungen des Paragrafen 78 Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgenommen werden soll. Das geht aus der Antwort (19/2136) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1714) hervor. "Das Universaldienstregime ist zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung nicht geeignet", schreibt die Regierung.

Der Koalitionsvertrag treffe zum Ausbau der Mobilfunkversorgung klare Aussagen, heißt es in der Antwort weiter. So gelte es zum einen, im Zusammenhang mit der nächsten Frequenzversteigerung einen wichtigen Schritt in Richtung 5G-Versorgung zu machen. Zum anderen müssten rasch die verbleibenden Funklöcher geschlossen werden. "Die Mobilfunkversorgung ist in der Vergangenheit durch Versorgungsauflagen kontinuierlich vorangetrieben worden und wird unter anderem im Zuge der Umsetzung vorhandener Auflagen weiter verbessert", schreibt die Bundesregierung.

Gefragt nach konkreten zukünftigen Schritten teilt die Regierung mit, derzeit bereite sie einen Mobilfunkgipfel vor. Dabei solle gemeinsam mit den Ländern und den Mobilfunknetzbetreibern erörtert werden, "wie nach Umsetzung von Versorgungsauflagen verbleibende weiße Flecken bei der mobilen Sprach- und Datenkommunikation geschlossen werden können".

In der Antwort macht die Bundesregierung auch deutlich, dass ihrer Ansicht nach Versorgungspflichten, die den Inhabern von Frequenznutzungsrechten von der Bundesnetzagentur aufgegeben werden, verhältnismäßig sein müssen. Derartige Verpflichtungen unterlägen daher rechtlichen Grenzen. Bislang seien die Mobilfunknetzbetreiber allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Mobilfunkversorgung nachgekommen. Die Verpflichtung aus der Frequenzvergabe 2010 habe die Bestimmung enthalten, mit 800 MHz stufenweise mindestens 90 Prozent der Bevölkerung der von den einzelnen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden ab dem 1. Januar 2016 zu erreichen. Diese Verpflichtung sei bereits Ende 2012 erfüllt worden.

Die Frequenzvergabe 2015 sei mit einer Versorgungsverpflichtung verbunden gewesen, die unter anderem die Versorgung 98 Prozent aller Haushalte und eine vollständige Versorgung der Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) vorsieht, heißt es weiter. "Diese Verpflichtung ist zum 1. Januar 2020 durch jeden der drei Netzbetreiber zu erfüllen", schreibt die Regierung.

Mit Blick auf die anstehende Vergabe von 5G-Lizenzen und damit verbundene Ausbauverpflichtungen verweist die Bundesregierung darauf, dass Versorgungsverpflichtungen Gegenstand der Entscheidungen zum Frequenzvergabeverfahren seien, welches derzeit von der Bundesnetzagentur vorbereitet werde. "Die Bundesnetzagentur wird im Verlauf des Verfahrens konkrete Versorgungsverpflichtungen vorschlagen, zur Konsultation stellen und abschließend eine Festlegung treffen", heißt es in der Antwort.

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6. Kinder- und Vielehen in Deutschland

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Die AfD-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, auf welcher Rechtsgrundlage Ausländer ihre Zweit-, Dritt- und Viertfrau nach Deutschland nachholen und wie viele Kinderehen in Deutschland registriert sind. In einer Kleinen Anfrage (19/2187) beziehen sich die Abgeordneten auf einen Medienbericht, demzufolge 2016 1.475 verheiratete ausländische Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland lebten, sowie auf das im Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen und eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit, wonach die Jobcenter Kinderehen und Frauen aus Vielehen von Muslimen nicht mehr bei Hartz IV anerkennen dürfen. Des Weiteren will die Fraktion wissen, ob der Familiennachzug bezüglich von Frauen aus Vielehen mit Kindern mit der Statusangabe "alleinerziehende Mütter" versehen wird. Weiter fragen die Abgeordneten, in wie vielen Fällen die Nichtigkeit von Kinderehen bereits festgestellt wurde.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 337 - 25. Mai 2018 - 11.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2018

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