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BUNDESTAG/7116: Heute im Bundestag Nr. 265 - 25.04.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 265
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. April 2018, Redaktionsschluss: 14.15 Uhr

1. Unterausschuss Europolitik eingesetzt
2. Giffey kündigt Kita-Qualitätsgesetz an
3. FDP fordert Konsequenz aus Tunnelhavarie
4. NPD-Ausschluss von Parteienfinanzierung
5. Bodenmarkt soll transparenter werden


1. Unterausschuss Europolitik eingesetzt

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat auf seiner 9. Sitzung am Mittwoch unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) die Einsetzung eines Unterausschusses Europarecht beschlossen. Zu dessen Vorsitzenden wurde der CDU-Abgeordnete Heribert Hirte bestimmt. Als Stellvertreter wurde Tobias Peterka (AfD) in geheimer Wahl gewählt. Der Ausschuss, der über die rechtspolitischen Vorlagen der Europäischen Union berät, hat neun Mitglieder.

Die für die Sitzung vorgesehene Beschlussfassung über die Terminierung der öffentlichen Anhörung zu den Gesetzentwürfen von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Thema Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (19/820, 19/93, 19/630) wurde vertagt. Mehrere Abgeordnete meldeten Abstimmungsbedarf an. Sie soll spätestens am 27. Juni stattfinden. Die Unionsfraktion machte deutlich, dass die Anhörung zu diesem wichtigen, sensiblen Thema nicht an ihr scheitern werde.

Der Ausschuss beschloss einstimmig die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/1686), mit dem die Regelung zur Nichtzulassungsbeschwerde verlängert werden soll, am 14. Mai. Am 13. Juni soll eine öffentlichen Anhörung zum Entwurf der FDP-Fraktion zum Bürgerrechtestärkungs-Gesetz (19/204), speziell zum Themenkomplex Vorratsdatenspeicherung, stattfinden.

Zwei Gesetzentwürfe der Fraktion Die Linke zu den Themen Mietrecht und Mietpreisbremse (19/258, 19/259) lehnte das Gremium ab. Die Linken-Abgeordnete Caren Lay hatte zuvor betont, dass der Mietpreisanstieg gestoppt werden müsse und die Mietpreisbremse nicht ausreiche. Jan-Marco Luczak (CDU) entgegnete, mit den vorgeschlagenen Gesetzen werde das Problem fehlender Wohnungen nicht gelöst. Dafür seien im Koalitionsvertrag diverse Maßnahmen vorgesehen.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange (SPD), berichtete dem Gremium über den Stand der Diskussion über Vorschläge des Europäischen Parlaments und des Rates zu einer Verordnung (KOM(2013)535) betreffend Eurojust, die EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, und zu einer Richtlinie (KOM(2016)593) über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Er beantwortete viele Fragen der Abgeordneten, bei denen es unter anderem um die Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente, den Datenschutz, das Leistungsschutzrecht und das Urheberrecht bei Plattformen wie YouTube ging. Lange berichtete auf Antrag der Fraktion Die Linke über die Beratungen der Europarat-Mitgliedstaaten Mitte dieses Monats in Dänemark zur möglichen Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht, an denen Justizministerin Katarina Barley (SPD) teilgenommen hatte. Anfängliche Sorgen hätten sich dabei als unbegründet erwiesen, gegen den Inhalt gebe es keine Einwände, und die Endfassung sei auf positive Reaktionen gestoßen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl (SPD) berichtete namens der Bundesregierung über die am 11. April 2018 vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission für neue Rahmenbedingungen für Verbraucher. Die entsprechenden Verhandlungen, die sich in einem sehr frühen Stadium befinden, sollen den Schutz der Verbraucher und gleichzeitig die Rechtssicherheit von Unternehmen verbessern. Bei den anschließenden Frage der Abgeordneten spielte auch die für den 1. November dieses Jahres von der Regierungskoalition angekündigte Musterfeststellungsklage und deren Vereinbarkeit mit EU-Recht eine Rolle.

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2. Giffey kündigt Kita-Qualitätsgesetz an

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Qualität der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege in die parlamentarische Beratung einbringen. Dies kündigte Giffey am Mittwoch vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Ziel des Gesetzes sei es, bundesweit gültige Qualitätskriterien für die Kinderbetreuung festzulegen und die Gebühren für Kitas zu senken. Gemeinsam mit den Ländern habe man sich auf verschiedene Instrumente, etwa beim Betreuungsschlüssel, geeinigt, führte die Ministerin aus. Giffey informierte den Ausschuss über ihre Vorhaben für 2018 und stellte sich den Nachfragen der Abgeordneten.

Vorbereitet werden soll in diesem Jahr auch die Verankerung auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter im Achten Buch Sozialgesetzbuch. Dieses Gesetzesvorhaben werde allerdings noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, sagte Giffey. In die Ressortabstimmung zwischen den zuständigen Ministerien soll zudem die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags gehen. Es sei ein "Fehlanreiz", wenn der Kinderzuschlag gänzlich entfalle, wenn eine Mutter sich entschließe, etwas mehr zu arbeiten und zu verdienen, sagte Giffey. Diese "harte Abbruchkante" soll durch ein stufenweises Abschmelzen des Kinderzuschlages ersetzt werden, kündigte sie an.

Ministerin Giffey kündigte an, die sozialen Berufe in Deutschland aufwerten zu wollen. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium werde man deshalb ein Gesetz auf den Weg bringen, um die Ausbildung, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung im Pflegebereich zu verbessern. Geplant sei eine kostenfreie Ausbildung beziehungsweise Umschulung zur Pflegekraft.

Die Familienministerin will zudem verstärkt gegen Mobbing von Kindern und Jugendlichen an Schulen vorgehen. Mit Beginn des neuen Schuljahres würden deshalb 170 "Anti-Mobbing-Profis" an die betroffenen Schulen entsandt, um entsprechende Workshops zu veranstalten und zu beraten. Dafür würden in diesem Jahr rund 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, sagte Giffey. Fortgesetzt werden soll auch das Bundesprogramm "Demokratie leben!". Dieses war ursprünglich bis 2019 begrenzt gewesen. Fortgesetzt und ausgebaut werden soll zudem das Bundesprogramm "Menschen stärken Menschen", das Patenschaften zu Flüchtlingen vermittelt und unterstützt. Zukünftig sollen auch prinzipiell benachteiligte Menschen in dieses Programm einbezogen werden. Giffey kündigte zudem ein Aktionsprogramm gegen Gewalt gegen Frauen an. Zu diesem Zweck werde noch in diesem Jahr ein Runder Tisch eingerichtet.

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3. FDP fordert Konsequenz aus Tunnelhavarie

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Havarie an der Tunnelbaustelle der Deutschen Bahn AG (DB AG) bei Rastatt-Niederbühl im August 2017 in Folge einer Gleisabsenkung thematisiert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/1839) der am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags steht. Die Bestandsstrecke der Rheintalbahn Karlsruhe-Offenburg sackte aufgrund der Havarie ab, was zu einer mehrwöchigen Streckensperrung führte.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag sowohl eine Aufarbeitung des Unglücks als auch die Entwicklung eines Notfallmanagements. Zusammen mit der DB AG müsse die Bundesregierung im Bundestag zeitnah mündlich und schriftlich darstellen, wie es vor und am 12. August 2017 zu der Tunnelhavarie bei Rastatt-Niederbühl kommen konnte, heißt es in der Vorlage. Außerdem sollen Bundesregierung und Bahnverantwortliche darüber berichten, wie am 12. August 2017 und danach die Folgen der Streckensperrung gemanagt wurden und welche Probleme es dabei gab.

Die Liberalen fordern zudem von der Bundesregierung, einen Plan für betriebsbereite Ausweichstrecken für Güterzüge im gesamten Bundesgebiet vorzulegen. Der Plan solle insbesondere die Optimierung von Bestandsstrecken berücksichtigen, die durch die Reaktivierung von abgebauten Überholgleisen, zusätzlichen Bahnkurven und Brückenbauwerken kurz- und mittelfristig als Ausweichstrecken zur Verfügung stehen könnten, heißt es in dem Antrag.

Aus Sicht der FDP-Fraktion ist die Tunnelhavarie, die dramatische Folgen gehabt habe, da etwa 8.200 Güterzüge auf dieser für den europäischen Schienengüterverkehr bedeutenden Strecke nicht hätten fahren können, "bis heute nicht in der Öffentlichkeit aufgearbeitet worden". Wie die Abgeordneten schreiben, habe der nationale und internationale Schienenpersonenverkehr zwischen Karlsruhe/Rastatt und Baden-Baden/Offenburg unterbrochen werden müssen. Zeitweise habe es chaotische Zustände an den jeweiligen Bahnhöfen gegeben. Tausende auf Züge und Stadtbahnen angewiesene Menschen in der Region Mittlerer Oberrhein und darüber hinaus hätten auf andere Verkehrsmittel wie Autos umsteigen und sehr lange Umwege mit Staus in Kauf nehmen müssen, schreiben die Liberalen.

Kritisiert wird vor allem, dass "keinerlei leistungsfähige Ausweichstrecken" zumindest für den nationalen und internationalen Güterzugverkehr zur Verfügung gestanden hätten. Laut einem Gutachten der Hanseatic Transport Consultancy im Auftrag des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen (NEE) habe sich nun herausgestellt, dass es einen Schaden von mindestens zwei Milliarden Euro für die europäischen Volkswirtschaften alleine im Schienengüterverkehr durch die Tunnelhavarie und die anschließende Streckensperrung gegeben habe. Damit wäre dies einer der größten Schäden in Folge eines Unfalls in der Wirtschaftsgeschichte Deutschlands - mit massiven Auswirkungen auf europäische Nachbarländer, schreiben die Abgeordneten.

Dazu komme ein Vertrauensverlust in den Schienengüterverkehr und in die Bemühungen um die Modernisierung der deutschen Schieneninfrastruktur. Infolgedessen sei eine transparente, offene und lückenlose Aufarbeitung der Tunnelhavarie und des Absackens der Bahnstrecke notwendig. "Eine Sperrung einer derart zentralen Bahnstrecke darf es in Zukunft nicht ohne ein funktionierendes Konzept für eine entsprechende Ausweichstrecke geben", fordert die FDP-Fraktion.

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4. NPD-Ausschluss von Parteienfinanzierung

Bundestagsnachrichten/Antrag

Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP beim Bundesverfassungsgericht den Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung für sechs Jahre beantragen. Dies geht aus einem gemeinsamen Antrag der drei Fraktionen (19/1824) hervor, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll sich der Ausschuss auch auf Ersatzparteien erstrecken.

In der Begründung verweisen die drei Fraktionen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 (2 BvB 1/13). Darin habe das Gericht festgestellt, dass die NPD "die freiheitlich demokratische Grundordnung missachtet und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt". Einzig "aufgrund (derzeit) fehlender Potentialität zur tatsächlichen Umsetzung ihrer Ziele" habe das Gericht das Verbot der NPD nicht ausgesprochen. Allerdings habe es die Möglichkeit aufgezeigt, dass es dem Gesetzgeber unbenommen bleibt, gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen Sanktionsmöglichkeiten zu eröffnen. Von dieser Möglichkeit sei durch eine Grundgesetzänderung und das "Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung" vom Juli 2017 Gebrauch gemacht worden.

"In Anwendung der entsprechenden Regelungen beantragt der Deutsche Bundestag den Ausschluss der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) von der staatlichen Parteienfinanzierung für die Zukunft für die Dauer von sechs Jahren", heißt es in der Vorlage weiter. Hierbei entfalle auch die steuerliche Begünstigung der Partei und von Zuwendungen der Partei. Dieses Verfahren diene "vorwiegend dem Zweck zu verhindern, dass eine Partei, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung missachtet, mit Hilfe von Steuergeldern - gleichgültig in welcher Höhe - von dem Staat unterstützt werden muss, dessen wesentliche Verfassungswerte sie ablehnt".

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5. Bodenmarkt soll transparenter werden

Ernährung und Landwirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Mehr Transparenz auf dem Bodenmarkt in Deutschland fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/1853). Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, eine eigenständige Eigentümerstatistik der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen einzuführen, die die Eigentumsverhältnisse anonymisiert nach Rechtsformen der Unternehmen und Größengruppen erhebt. Des Weiteren sollen innerhalb der heterogenen Gruppe juristischer Personen sowohl Tochterunternehmen als auch Anteilseigner von Agrarbetrieben mit Grundbesitz in der Eigentümerstatistik, der Agrarstrukturerhebung sowie der Datenbank der Agrarzahlungen ausgewiesen werden. In Abstimmung mit den Bundesländern soll zudem eine bundesweit einheitliche statistische Berichterstattung des Vollzugs des Grundstückverkehrsgesetzes nach Bundesländern, Regierungsbezirken und Kreisen eingeführt werden, die die Ergebnisse der Prüfungen durch die Genehmigungsbehörden ersichtlich macht.

Die Linksfraktion begründet die Forderungen damit, dass der Strukturwandel in den vergangenen Jahren auf dem Land zu einer erheblichen Konzentration der landwirtschaftlichen Produktion geführt habe. Immer weniger Betriebe würden immer größere Flächen bewirtschaften. Im Bereich der Forstwirtschaft könnten die Eigentumsverhältnisse ebenfalls nur grob abgeschätzt werden. Um bodenmarktpolitisch ungewünschte Entwicklungen vermeiden zu können, brauche es deshalb bessere Kenntnisse darüber, wem das Land in Deutschland gehört.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 265 - 25. April 2018 - 14.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2018

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