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BUNDESTAG/6975: Heute im Bundestag Nr. 123 - 05.03.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 123
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 5. März 2018, Redaktionsschluss: 11.00 Uhr

1. FDP will Solidaritätszuschlag abschaffen
2. Keine Erkenntnisse zu ICOs
3. Eine Weisung wegen Cum/Ex-Verfahren
4. Mehr Verfahren wegen Schwarzarbeit
5. Keine Angaben zu Überstunden


1. FDP will Solidaritätszuschlag abschaffen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion will den steuerlichen Solidaritätszuschlag aufheben lassen. Dieses Ziel verfolgt ein von der Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf (19/1038). Zur Begründung schreibt die Fraktion, den Bürgern sei bei Einführung des Solidaritätszuschlages versprochen worden, dieser werde nur befristet erhoben. Das unbefristete Solidaritätszuschlaggesetz sei 1995 mit der Begründung erlassen worden, dieses "finanzielle Opfer" sei zur Finanzierung der Vollendung der Einheit unausweichlich. Mittelfristig sei eine Überprüfung zugesagt worden. "Der zur Vollendung der deutschen Einheit aufgelegte Solidarpakt II läuft 2019 aus, so dass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt", begründet die FDP-Fraktion ihren Vorstoß.

Einen Fortbestand des Solidaritätszuschlags hält die Fraktion für einen Verstoß gegen das Grundgesetz, da er als sogenannte Ergänzungsabgabe gegenüber der regulären Besteuerung Ausnahmecharakter besitze und dementsprechend nicht dauerhaft, sondern nur zur Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen erhoben werden dürfe.

Das Gesetz zur Aufhebung des Solidaritätszuschlages diene zudem der Entlastung der Bürger, "die dringend notwendig und angesichts erheblicher Steuermehreinnahmen sowie eines zu erwartenden positiven Konjunktureffektes auch finanzierbar ist", schreibt die FDP-Fraktion. Die Haushaltsauswirkungen werden für 2020 auf 20 Milliarden Euro und für 2021 auf 20,9 Milliarden Euro beziffert.

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2. Keine Erkenntnisse zu ICOs

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über den Umfang der durch die neue Blockchain-Technologie möglich gewordenen "Initial Coin Offerings" (ICOs) in Deutschland. Damit können Unternehmen über den Verkauf von Token Kapital aufnehmen. In der Antwort der Regierung (19/851) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/648) heißt es weiter, weltweit werde von einer Kapitalaufnahme durch ICOs in Höhe von 3,7 Milliarden US-Dollar ausgegangen.

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3. Eine Weisung wegen Cum/Ex-Verfahren

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Im vergangenen Jahr ist eine Weisung des Bundesfinanzministeriums zur Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen im Zusammenhang mit Cum/Ex-Steuerverfahren erfolgt. Die Weisung sei an die Finanzbehörde Hamburg gegangen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/653). Dass laufende Festsetzungsverfahren aufgrund von Verjährungsfristen nicht zu Ende geführt beziehungsweise Steuerfestsetzungsverfahren von vornherein nicht aufgenommen worden seien, sei nicht bekannt, schreibt die Regierung weiter.

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4. Mehr Verfahren wegen Schwarzarbeit

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Im vergangenen Jahr sind 52.209 Arbeitgeber von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geprüft worden. Das waren erheblich mehr als 2016, als 40.374 Arbeitgeber geprüft worden seien, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/875) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/660). Die FKS habe insgesamt 134.045 Ermittlungsverfahren (2016: 126.315) eingeleitet, davon 2.518 wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (2016: 1 651), 2.102 wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne (2016: 1.782) und 116 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze (2016: 113). Insgesamt 64,4 Millionen Euro Geldbußen wurden festgesetzt. 2016 waren es 48,7 Millionen Euro gewesen.

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5. Keine Angaben zu Überstunden

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung kann die Mindereinnahmen von Steuern und Abgaben durch unbezahlte Überstunden auch unter Zugrundelegung einer vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) genannten Bruttolohnsumme von 20 Milliarden Euro nicht sinnvoll schätzen. Es sei insbesondere nicht bekannt, wie sich diese Überstunden auf die einzelnen Arbeitnehmer verteilen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/930) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/703).

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 123 - 5. März 2018 - 11.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2018

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