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BUNDESTAG/6820: Heute im Bundestag Nr. 574 - 29.11.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 574
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 29. November 2017, Redaktionsschluss: 11.00 Uhr

1. Preisbremse für Arzneimittel gefordert
2. Entlastung freiwillig Versicherter verlangt
3. Parität in der Krankenversicherung
4. Gründe für Schäden auf A20 unbekannt
5. Selbstverständnis der Truppe im Fokus


1. Preisbremse für Arzneimittel gefordert

Hauptausschuss/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Ausgaben für Arzneimittel müssen nach Ansicht der Linksfraktion wirksamer begrenzt werden. Die Preise für Medikamente seien in den vergangenen Jahren explodiert. Dies zeige, dass die Arzneimittelreform von Union und FDP aus dem Jahr 2010 (AMNOG) den Anstieg der Kosten nicht habe erkennbar abschwächen können, heißt es in einem Antrag (19/99) der Abgeordneten.

So seien die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Fertigarzneimittel seit Geltung des AMNOG 2011 von 29 Milliarden Euro auf 36,3 Milliarden Euro 2016 gestiegen. Der Anstieg sei vor allem auf die neuen, patentgeschützten Medikamente zurückzuführen, also genau jene, deren Preise durch das AMNOG gesenkt werden sollten. Hier sei der Umsatz von 12,3 Milliarden Euro 2012 auf 15,9 Milliarden Euro 2016 gestiegen.

Die Fraktion fordert nun konkret, dass bei neuen Medikamenten der ab dem zweiten Vermarktungsjahr fällig werdende Rabatt rückwirkend schon im ersten Jahr gilt. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die gesetzliche Vorgabe, den therapeutischen Zusatznutzen zur Grundlage für den Erstattungspreis zu machen, nachprüfbar eingehalten werde.

Auch die Kosten für Forschung und Entwicklung müssten bei den Preisverhandlungen überprüfbar berücksichtigt werden. Schließlich sollte die von Union und SPD 2014 abgeschaffte Nutzenbewertung von Medikamenten aus dem Bestandsmarkt wieder aufgenommen werden. Auf europäischer Ebene sollte ein Nutzenvergleich zur Standardtherapie Bestandteil der Arzneimittelzulassung werden.

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2. Entlastung freiwillig Versicherter verlangt

Hauptausschuss/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Linksfraktion fordert eine Entlastung von geringverdienenden Selbstständigen und anderen freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Rund sechs Millionen Beitragszahler seien in der GKV freiwillig versichert, sie könnten sich also auch privat versichern. Für diese Gruppe gelte mit dem Mindestbeitrag eine Sonderreglung, heißt es in einem Antrag (19/102) der Fraktion Die Linke.

Bei Selbstständigen werde grundsätzlich angenommen, dass sie ein fiktives Einkommen in Höhe von 4.425 Euro im Monat erzielten, wovon dann die Beiträge abgeführt werden müssten. Bei einem niedrigeren Einkommen könne der Schwellenwert auf rund 2.283 Euro abgesenkt werden. Nur unter sehr engen Voraussetzungen könne das fiktive Einkommen auf bis zu rund 1.522 Euro gesenkt werden. Hunderttausende Selbstständige hätten tatsächlich aber ein deutlich geringeres Einkommen.

Zur Gruppe der freiwillig Versicherten gehörten auch Rentner, die nicht die Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner erfüllten sowie Studenten über 29 Jahre oder nach dem 14. Fachsemester. Für sie werde ein Mindesteinkommen von 1.015 Euro angenommen, das viele Betroffene nicht erreichten. Im Ergebnis zahlten die Versicherten wegen der Mindestbeiträge einen teils deutlich höheren Beitragssatz, als dies ihrem Einkommen entspreche.

Die Fraktion fordert nun, die Mindestbeitragsbemessung für hauptberuflich Selbstständige sowie die allgemeine Mindestbeitragsbemessung für freiwillig Versicherte auf die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450 Euro abzusenken. Bei höheren Einkommen sollten einkommensabhängige Beiträge gelten. Zudem sollten all jene Beitragsschulden erlassen werden, die im Zusammenhang mit der Zahlung von Mindestbeiträgen entstanden sind.

Für Studenten sollte der Beitragssatz so angepasst werden, dass die Beitragshöhe inklusive Zusatzbeitrag auf das neue Niveau der freiwilligen Versicherung abgesenkt werde.

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3. Parität in der Krankenversicherung

Hauptausschuss/Antrag

Berlin: (hib/PK) Arbeitgeber und Versicherte sollten nach Ansicht der Fraktion Die Linke wieder zu gleichen Teilen an der Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge beteiligt werden. 2003 sei mit dem von SPD, Union und Grünen beschlossenen GKV-Modernisierungsgesetz die hälftige Beitragszahlung abgeschafft worden, heißt es in einem Antrag (19/104) der Fraktion. Infolge dessen hätten die Versicherten seit Mitte 2005 mehr Beiträge an die Krankenkassen gezahlt als ihre Arbeitgeber.

Jedes Jahr würden für die Versicherten hohe Zusatzbeiträge fällig, während die Arbeitgeber einseitig davon entlastet seien. Vor allem kleine und mittlere Einkommen treffe das hart, derweil die Arbeitgeber Milliarden einsparten. Die Zusatzbeiträge seien letztlich nichts anderes als eine Lohnkürzung. Daher sollten die Zusatzbeiträge schnellstmöglich abgeschafft und die Parität wieder hergestellt werden.

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4. Gründe für Schäden auf A20 unbekannt

Hauptausschuss/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung kann derzeit noch keine Gründe für das Absacken der Fahrbahn auf einem Teilstück der Bundesautobahn A20 nahe der Anschlussstelle Tribsees (Mecklenburg-Vorpommern) nennen. Das geht aus der Antwort (19/119) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/42) hervor. Mittels einer derzeit laufenden Baugrunduntersuchung würden der Ist-Zustand und die Gegebenheit des Baugrundes im Bereich des Autobahnteilstückes untersucht und die Ursache des Bruchs (Böschungsbruch) erkundet, um bautechnische Lösungen für eine neue sichere Gründung der A20 entwickeln zu können, heißt es in der Vorlage. "Belastbare Erkenntnisse bleiben dem Ergebnis der Baugrunduntersuchung vorbehalten", schreibt die Regierung. Aussagen über die zu erwartenden Kosten lassen sich der Vorlage zufolge erst nach Abschluss der Baugrunduntersuchung und der darauf aufbauenden Planung der Wiederherstellung der A20 treffen.

Auf die Frage, ob auch auf weiteren Abschnitten der A20 mit einem Absacken der Fahrbahn gerechnet werden müsse, heißt es in der Antwort, das bei Tribsees zum Einsatz gekommene Gründungsverfahren sei an keiner anderen Stelle der A20 zum Einsatz gekommen. Ein Indikator für Schäden wäre nach Aussage der Regierung zudem das leichte Absenken der Fahrbahn, welches im gesamten Verlauf der A20 nur in Tribsees festzustellen gewesen sei. Für weitere Überprüfungen des Baugrundes in anderen Bereichen der A20 bestehe deshalb keine Veranlassung.

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5. Selbstverständnis der Truppe im Fokus

Hauptausschuss/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Linksfraktion verlangt Informationen über das Selbstverständnis der Soldaten in der Bundeswehr. In einer Kleinen Anfrage (19/111) bezieht sie sich auf eine Darstellung im "Arbeitspapier Sicherheitspolitik Nr. 26/2017" der Bundesakademie für Sicherheit, nach der durch die Auslandseinsätze in der Truppe das Selbstverständnis eines "archaischen und apolitischen Kämpfertypus" entstanden sein, das "zulasten einer werte- und normenbasierten Politisierung des soldatischen Selbstverständnisses" gehe und "kaum mit der pluralistischen Gesellschaft Deutschlands oder den komplexen Anforderungen humanitärer Interventionen in Einklang zu bringen" sei. Die Linke will von der Bundesregierung wissen, ob sie diese Einschätzung teilt, ob die Prinzipien der "Inneren Führung" und des "Staatsbürgers in Uniform" durch dieses Selbstverständnis in der Truppe einbüßen und welche Konsequenzen sie daraus zieht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 574 - 29. November 2017 - 11.00 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2017

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