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BUNDESTAG/6635: Heute im Bundestag Nr. 388 - 21.06.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 388
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 21. Juni 2017, Redaktionsschluss: 16.05 Uhr

1. Kein Beschluss gegen Share Deals
2. Griechenland-Tranche anberaten
3. Auslandseinsätze von Polizei und Zoll
4. Haushaltsgeräte auf dem Prüfstand


1. Kein Beschluss gegen Share Deals

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich mit einem Vorstoß gegen die Spekulation mit Immobilien nicht durchsetzen können. Die Fraktion hatte dazu die Aufhebung der Grunderwerbsteuerbefreiung beim Kauf von Unternehmensanteilen, in denen Grundstücke enthalten sind (Share Deals), verlangt. Der Finanzausschuss lehnte am Mittwoch einen entsprechenden Antrag (18/8617) der Fraktion mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ab. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür.

Würden Anteile an Unternehmen gekauft, in denen die Grundstücke enthalten seien, entfalle die Grunderwerbsteuer, wenn der Käufer weniger als 95 Prozent dieser Unternehmensanteile erwerbe, erläuterte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag. Davon würden vor allem große Firmen profitieren und mit 94,9 Prozent der gekauften Anteile gerade unter der Grenze der Steuerpflicht bleiben. Ohne die Steuerfreiheit dieser "Share Deals" würden sich der Handel und die Fusion großer Wohnungsunternehmen weniger lohnen. Durch einen Wegfall der Steuerbefreiung werde die aus Verbrauchersicht hoch problematische Konzentration von Wohnungsbeständen in immer größeren Immobilienunternehmen eingeschränkt. Eine Konzentration von Wohnungsbeständen in Händen großer Marktteilnehmer berge dagegen die Gefahr steigender Mietpreise in Ballungszentren, warnen die Abgeordneten.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, es gebe Missbrauch, aber im Wesentlichen handele es sich um Unternehmensverkäufe. Den Antrag bezeichnete ein Sprecher der Fraktion als übereilt. Die SPD-Fraktion sah Handlungsbedarf beim Thema "Share Deals". Es gehe auch um Gerechtigkeit, da es bei privaten Immobilientransaktionen diese Gestaltungsmöglichkeit ausgeschlossen sei. Den Gerechtigkeitsaspekt sprach auch die Fraktion Die Linke an und verwies darauf, dass besonders ausländische Fonds beim Kauf großer Immobilien die Gestaltungsmöglichkeit nutzen würden.

An einem Beispiel wird in dem Antrag erläutert, wie sich "Share Deals" auswirken: Beim Verkauf des Frankfurter Eurotowers (ehemaliger Sitz der Europäischen Zentralbank und jetziger Sitz der Europäischen Bankenaufsicht) seien dem Land Hessen 29 Millionen Euro an Grunderwerbsteuern entgangen. Eine Familie, die in Frankfurt ein Haus für 300.000 Euro gekauft hätte, hätte dagegen 18.000 Euro Grunderwerbsteuer bezahlen müssen.

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2. Griechenland-Tranche anberaten

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder des Haushaltsausschusses haben am Mittwoch die Einigung der Eurogruppe zur Auszahlung der nächsten Tranche in Höhe von 8,5 Milliarden Euro an Griechenland anberaten. Im Fokus stand die Vorstellung der Einigung durch einen Vertreter des Bundesfinanzministeriums im Rahmen eines Berichts über das Treffen der Eurogruppe vergangene Woche. Die Aussprache beschränkte sich überwiegend auf Nachfragen.

Eine vertiefte Befassung des Ausschusses ist für die kommende Sitzungswoche vorgesehen. Das ESM-Finanzierungsgesetz sieht grundsätzlich bei der Freigabe von Tranchen vor, dass die Bundesregierung den Haushaltsausschuss beteiligen und seine Stellungnahme berücksichtigen muss. Sollte die Einigung der Eurogruppe insbesondere mit Blick auf die weitere Beteiligung des Internationalen Währungsfonds (IWF) als "wesentliche Änderung" des Hilfsprogrammes aufgefasst werden, wäre eine umfassendere Beteiligung des Bundestages notwendig.

Auf Zustimmung der Vertreter der Fraktionen im Haushaltsausschuss traf ein Antrag Portugals, vorzeitig Kredite des Internationalen Währungsfonds (IWF) zu tilgen, um Zinskosten zu sparen. Ein Beschluss über einen entsprechenden Antrag des Bundesfinanzministeriums (18/12733) ist im Plenum für Donnerstag vorgesehen. Die im Ausschuss zur Kenntnis genommene Vorlage soll der Bundesregierung ermöglichen, der Nichtanwendung der sogenannten Parallelitätsklausel im Direktorium der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) zuzustimmen. Damit müsste Portugal nicht zeitgleich Schulden beim EFSF und beim Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus tilgen.

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3. Auslandseinsätze von Polizei und Zoll

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Insgesamt 75 Beamte von Bundespolizei und Bundeskriminalamt sowie Zoll und Länderpolizeien sind mit Stand vom 13. Juni an insgesamt 15 Auslandsmissionen beteiligt gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/12723) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12537) mit dem Titel "Polizei- und Zolleinsätze im Ausland" hervor.

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4. Haushaltsgeräte auf dem Prüfstand

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hält Schätzungen der EU-Kommission zu Verstößen bei der Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten für zu hoch gegriffen. Die EU-Zahlen würden Fälle einbeziehen, in denen die Energieverbrauchskennzeichnung den Gestaltungsanforderungen entspricht und inhaltlich richtig ist, aber nicht direkt neben der Preisauszeichnung zu finden ist, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (18/12678) auf eine Kleine Anfrage (12453) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. "Den Anteil der Produkte, bei denen die Angaben der Energieverbrauchskennzeichnung nicht korrekt sind und/oder die Ökodesign-Anforderungen nicht erfüllen, schätzt die Bundesregierung als wesentlich geringer ein." Die EU-Kommission geht davon aus, dass bis zu 25 Prozent der auf dem Markt vertriebenen Produkte mangelhaft gekennzeichnet sind.

Grundsätzlich weist die Regierung auf die Länderhoheit bei der Überwachung von Ökodesign- und Energieeffizienzvorgaben hin. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat im vergangenen Jahr ein Projekt zur Überprüfung von Prüfmethoden gestartet, das darauf abzielt, Länder bei diesen Kontroll-Aufgaben zu unterstützen. In dem Dokument listet die Bundesregierung detailliert Geräte und Typen auf, die das BAM bisher untersucht hat. Allerdings standen hier eben nicht Produktprüfungen im Vordergrund, sondern die Eignung von Prüfnormen und -methoden.

Von den Bundesländern erhält die Bundesregierung zwar Zahlen zu Produktprüfungen, allerdings schätzt sie auch deren Aussagekraft als gering ein. Die Verstöße würden weder nach Schwere differenziert, noch existierten einheitliche Definitionen zu den Abfragekriterien. Außerdem könne die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Zahlen nicht überprüft werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 388 - 21. Juni 2017 - 16.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2017

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