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BUNDESTAG/6611: Heute im Bundestag Nr. 364 - 09.06.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 364
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 09. Juni 2017, Redaktionsschluss: 10.20 Uhr

1. Länder um 9,3 Milliarden Euro entlastet
2. In Syrien begangene Völkerstraftaten
3. Straftaten mit dem Angriffsziel Moschee
4. Schutzhüllenbau geht zügig voran
5. Fragen zum Fall Franco A.


1. Länder um 9,3 Milliarden Euro entlastet

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bund hat die Bundesländer und die Kommunen im Jahr 2016 im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten um insgesamt 9,3 Milliarden Euro entlastet. Dies geht aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/12688) vorgelegten "Bericht über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2016" hervor. 2015 hatte sich der Bund über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer mit pauschal zwei Milliarden Euro an den asyl- und flüchtlingsbedingten Ausgaben der Länder beteiligt.

Die Bundesregierung teilt in dem Bericht mit, der Bund habe sich im vergangenen Jahr an "Ausgaben für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das BAMF und pauschale Zahlung in Höhe von 670 Euro je abgelehntem Flüchtling" mit zusammen rund 5,5 Milliarden Euro beteiligt. Als Entlastungspauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge seien 350 Millionen Euro bezahlt worden. Zur Verbesserung der Kinderbetreuung habe der Bund 339 Millionen Euro bereitgestellt und als Kompensationsmittel für die Soziale Wohnraumförderung 500 Millionen Euro. Die "Integrationspauschale" habe zwei Milliarden Euro betragen. Die Kosten der Unterkunft und Heizung für Asyl- und Schutzberechtigte werden mit 400 Millionen Euro angegeben. Maßnahmen des Technischen Hilfswerks sowie "die unentgeltliche Überlassung von Grundstücken zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen und Erstattung der den Bedarfsträgern entstandenen angemessenen und notwendigen Herrichtungskosten" werden mit 155 Millionen Euro beziffert. Außerdem werden Beförderungskosten in Höhe von 95 Millionen Euro angegeben.

Der Bericht enthält zudem umfangreiche Angaben der Bundesländer zur Verwendung der Mittel. Zahlreiche Länder hätten in ihren Berichten auf die aus ihrer Sicht unzureichende Beteiligung des Bundes an den flüchtlings- und integrationsbezogenen Ausgaben der Länder hingewiesen und würden zum Teil weitergehende Forderungen an den Bund erheben, schreibt die Bundesregierung in der Unterrichtung, vertritt aber den Standpunkt: "Die dabei von einigen Ländern genannten Bundesbeteiligungsquoten von teilweise nur 20 Prozent sind fachlich allerdings nicht nachvollziehbar."

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2. In Syrien begangene Völkerstraftaten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die "Ermittlung von in Syrien begangenen Völkerstraftaten in Deutschland" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/12533) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12286). Danach sind im Jahr 2015 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 1.560 Hinweise auf entsprechende Delikte an die "Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch" beim Bundeskriminalamt weitergeleitet worden. Im vergangenen Jahr lag diese Zahl bei 799 und im laufenden Jahr bis April bei 153.

Wie die Bundesregierung ausführt, erhebt das Bamf derzeit in den persönlichen Anhörungen syrischer und irakischer Antragsteller Hinweise auf Völkerstraftaten mit der Frage, ob die Betreffenden "selbst Augenzeuge, Opfer oder Täter von begangenem Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit" waren oder von "Übergriffen (Folter, Vergewaltigungen oder andere Misshandlungen) von kämpfenden Einheiten auf die Zivilbevölkerung; Hinrichtungen beziehungsweise Massengräbern oder Einsätzen von Chemiewaffen"? Auch werde dabei gefragt, wann, wo und wie diese Taten begangen wurden und ob es Personen gibt, die das bestätigen können. Ferner erkundigt sich das Bamf der Vorlage zufolge bei diesen Antragstellern danach, ob sie Täter benennen können, woher sie die Namen kennen und wo sich diese Täter aufhalten.

Diese Fragen sind nicht Standard für alle Asylsuchenden, wie die Bundesregierung erläutert. Grundsätzlich würden nur syrische und irakische Staatsangehörige befragt. Je nach Lage in den Herkunftsländern würden die Fragen angepasst. Wie oft die Fragen im Anhörungsverfahren zu Hinweisen auf Völkerstraftaten geführt haben, werde nicht statistisch erfasst.

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3. Straftaten mit dem Angriffsziel Moschee

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Für das erste Quartal dieses Jahres sind mit Stand vom 15. Mai insgesamt 15 politisch motivierte Straftaten mit dem Angriffsziel "Religionsstätte/Moschee" erfasst worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/12535) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten Quartal 2017" (18/12319) hervor.

Wie die Regierung darin ausführt, stellen "Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen" ebenso wie die "Schändung von Moscheen" kein eigenständiges Delikt dar. Vielmehr würden durch einen Anschlag beziehungsweise eine Schändung - je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles - unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht.

"Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist", heißt es in der Vorlage weiter. Demzufolge ließen sich aus der PKS solche Straftaten systembedingt nicht herausfiltern. Hingegen erfolge im Rahmen des "Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch Motivierte Kriminalität" (KPMD-PMK) eine Kategorisierung der Taten nach Themenfeldern. Zudem habe das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Zentraldatei Lapos Angriffsziele katalogisiert, "die bei der dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von den Ländern zu jeder Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden". Der BKA-interne Lapos-Begriff für das Angriffsziel "Religionsstätte/Moschee" gelte nur für Moscheen selbst. Sonstige Stätten der Religionsausübung, Moscheevereine oder islamische Einrichtungen seien nicht enthalten.

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4. Schutzhüllenbau geht zügig voran

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Errichtung des sogenannten "New Safe Confinement" (NSC) für den havarierten Reaktor in Tschernobyl geht weiterhin zügig voran. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Gesamtprojekt wie geplant Ende November 2017 beendet wird. Der NSC soll als Schutzhülle den bisherigen "alten Sarkophag" ersetzen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/12290) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11884) hervor. Deutschland finanziert das Projekt mittelbar über den "Chernobyl Shelter Fund" mit.

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5. Fragen zum Fall Franco A.

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PST) Der Fall des mutmaßlich rechtsextremen Bundeswehroffiziers Franco A., der sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und Anschläge geplant habe soll, ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/12576) der Grünen. Mit einem detaillierten Fragekatalog verlangt die Fraktion von der Bundesregierung Auskunft über den Kenntnisstand einerseits des Bundesjustizministeriums und des ihm unterstellten Generalbundesanwalts, andererseits über die Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes, die beide dem Bundesinnenministerium unterstehen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 364 - 9. Juni 2017 - 10.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2017

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