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BUNDESTAG/6568: Heute im Bundestag Nr. 321 - 18.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 321
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 18. Mai 2017, Redaktionsschluss: 10.33 Uhr

1. Kontroverse um Menschenrechtsbericht
2. Ausschluss von Parteienfinanzierung


1. Kontroverse um Menschenrechtsbericht

Menschenrechte/Ausschuss

Berlin: (hib/AHE) Der Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland (18/10615) und der Jahresbericht 2015 des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) (18/10616) werden von den Fraktionen im Bundestag kontrovers beurteilt. In einem Gespräch des Ausschusses für Menschenrechte mit Vertretern des Instituts ging es am Mittwoch vor allem um den Schwerpunkt des Berichts zu Flucht und Migration im Berichtszeitraum von Anfang 2015 bis Mitte 2016. DIMR-Direktorin Beate Rudolf hob hervor, dass Deutschland mit dem Zuzug von Hunderttausenden vor der größten menschenrechtlichen Herausforderung gestanden habe und auf "bewundernswerte Weise" gehandelt habe, um Menschen Schutz zu gewähren. Rudolf begrüßte, dass es seit 2015 eine gesetzliche Grundlage für Rechtsstellung und Aufgaben DIMR gebe: Zweck der damit eingeführten jährlichen Berichtspflicht zur Menschenrechtslage in Deutschland sei die "kontinuierliche Selbstkontrolle staatlichen Handelns" und somit ein "Gebot der Rechtsstaatlichkeit".

Ein Vertreter der Unionsfraktion kritisierte, dass das Institut mit dem Bericht und dessen Schwerpunktsetzung politische Bewertungen vornehme, die dem gesetzlichen Auftrag nicht entsprechen würden: So werbe das Institut im Bericht ohne die gebotene "Trennschärfe" für eine "menschenrechtskonforme Asyl- und Migrationspolitik". Asylpolitik sei ein zentrales Aufgabenfeld für ein Menschenrechtsinstitut, Migration aber sei kein Menschenrecht. Inwieweit Deutschland ein Einwanderungsland sei oder sein solle, könne politisch debattiert werden, diese Frage sollte aber nicht als "politisch Gewolltes" oder Forderung Teil des Menschenrechtsberichts sein.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion sprach hingegen von einer "hervorragenden Arbeit" des Instituts. Es sei im Sinne des Prinzips der Selbstkritik politischen Handelns "richtig, dass das DIMR selbst entscheidet, worüber es berichtet". Im Übrigen seien unabhängig von der politischen Bewertung menschenrechtliche Standards bei der Behandlung von Migranten einzuhalten.

Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte, dass für Migranten auch ohne Recht auf Zuwanderung die Menschenrechte zu gelten hätten. Die "einseitige Darstellung" der Union schade dem Kampf für die Menschenrechte. Wenn es um diese hierzulande besser bestellt sei als etwa in Nordkorea, dann heiße das noch lange nicht, "sich auf die faule Haut zu legen" und sich nicht etwa anzuhören, was das DIMR und "was andere Länder uns ins Stammbuch schreiben".

Eine Vertreterin der Fraktion Die Linke merkte an, dass es im Europarat regelmäßig Kritik an der Bundesrepublik gebe - zum "Racial Profiling" durch Sicherheitsbehörden oder etwa zu rassistischen Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte. Der "hervorragende" Bericht des DIMR beleuchte insbesondere die Lage verletzlicher Gruppen wie unbegleitete Minderjährige unter den Flüchtlingen.

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2. Ausschluss von Parteienfinanzierung

Inneres/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Um Gesetzesinitiativen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie des Bundesrates zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung und steuerlichen Begünstigungen geht es am Montag, 29. Mai 2017, in einer Anhörung des Innenausschusses. Dazu liegen je ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (18/12357) und des Bundesrates (18/12100) zur Änderung des Grundgesetzes sowie je ein Entwurf der Koalition (18/12358) und des Bundesrates (18/12101) für ein entsprechendes Begleitgesetz vor. Danach soll das Bundesverfassungsgericht über den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung entscheiden.

Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 16 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 400) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich bis zum 24. Mai mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de),

In den Vorlagen wird darauf verwiesen, dass das Verfassungsgericht mit seinem Urteil vom 17. Januar dieses Jahres (Az. 2 BvB 1/13) den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD zurückgewiesen und damit kein Parteiverbot ausgesprochen hat. Zugleich habe das Gericht in dem Urteil festgestellt, "dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen". Zudem sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet . Im Ergebnis sei die Partei "wegen ihres eigenen politischen Misserfolges und der derzeit geringen politischen Einflussmöglichkeiten" nicht verboten worden.

Wie die Koalitionsfraktionen in ihrer Vorlage zur Grundgesetzänderung weiter ausführen, hat das Gericht in dem Urteil zudem darauf hingewiesen, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber freistehe, neben dem Parteiverbot weitere, abgestufte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen. In diesem Sinne solle eine "gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Zielsetzung zukünftig alleinige Tatbestandsvoraussetzung für einen Ausschluss politischer Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung sein, ohne dass es auf die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs ankommen würde".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 321 - 18. Mai 2017 - 10.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2017

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