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BUNDESTAG/6500: Heute im Bundestag Nr. 253 - 20.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 253
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 20. April 2017, Redaktionsschluss: 17.00 Uhr

1. Bekämpfung invasiver Arten
2. RENEGADE-Voralarm für Atomkraftwerke
3. Änderung am Stromsteuergesetz verlangt
4. Bundesrat will Änderungen am UVP-Gesetz
5. Zweite Runde für Sportlärm-Verordnung
6. Stellenabbau bei Bombardier
7. Linke fragt nach Ziel von neuem Institut


1. Bekämpfung invasiver Arten

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Unter anderem mit Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und im Bundesjagdgesetz will die Bundesregierung die Durchführung einer EU-Verordnung ((EU) Nr. 1143/2014) zum Umgang mit invasiven Tier- und Pflanzenarten sicherstellen. Der entsprechende Gesetzentwurf (18/11942) sieht vor allem Zuständigkeits- und Eingriffsregelungen vor. Zudem soll unter anderem ein Genehmigungssystem errichtet werden, um Ausnahmen beispielsweise für die Forschung zu ermöglichen. Ziel der Verordnung sei es, "die nachteiligen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf die biologische Vielfalt und die mit ihr verbundenen Ökosystemdienstleistungen zu verhindern, zu minimieren und abzuschwächen", schreibt die Bundesregierung.

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat unter anderem, klarere Regelungen für Zoos zu schaffen. So soll für Altbestände von Zoos, bei denen keine Vermehrung vorgesehen ist, Rechtssicherheit hergestellt werden. Zudem soll nach Ansicht der Länderkammer klargestellt werden, dass Zoos weiterhin "ohne großen Verwaltungsaufwand" Exemplare invasiver Arten halten können. Es könne bei Zoos davon ausgegangen werden, "dass die mit invasiven Arten sonst verbundenen Gefahren nicht bestehen", schreibt der Bundesrat zur Begründung. Die Haltung erfülle im Übrigen "die Anforderungen des Tierschutzrechts und dient insbesondere Zwecken der Umweltbildung". Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung diesen beiden Vorschlägen zu.

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2. RENEGADE-Voralarm für Atomkraftwerke

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Seit 2010 ist in insgesamt sechs Fällen ein sogenannter RENEGADE-Voralarm für Atomkraftwerke ausgelöst worden. Dabei handelt es sich um Vorkommnisse, bei denen der Verdacht besteht, "dass ein ziviles Luftfahrzeug aus terroristischen oder anderen Motiven als Waffe verwendet und zum gezielten Absturz gebracht werden soll". In diesen Fällen werden Atomkraftwerke informiert, um anlagenspezifisch reagieren zu können. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/11957) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11705) hervor.

Hintergrund der Anfrage war ein RENEGADE-Voralarm am 10. März 2017. Zu einem Flugzeug des Typs Boeing 787-800 auf dem Weg von Indien nach Großbritannien war nach Darstellung der Bundesregierung vor Einflug in den deutschen Luftraum insgesamt 60 Minuten kein Funkkontakt zur jeweiligen Flugsicherung vorhanden. Als Grund sei eine "falsche Frequenzeinwahl" gemeldet worden, schreibt die Bundesregierung.

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3. Änderung am Stromsteuergesetz verlangt

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat verlangt Änderungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (18/11493). In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/11927) vorgelegten Stellungnahme wird unter anderem gefordert, die bisherige steuerliche Begünstigung für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas in der bisherigen Höhe über das Jahr 2018 hinaus bis zum 31. Dezember 2023 fortzuführen. Außerdem werden steuerliche Vergünstigungen für den Betrieb von Bussen mit Elektroantrieb verlangt.

In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Änderungswünsche der Länder zurück. Für die Fortführung der steuerlichen Begünstigung für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas fehle es an der erforderlichen Gegenfinanzierung. Eine Absenkung der Stromsteuer auf den Mindeststeuersatz bei Elektrobussen hätte praktisch keine nennenswerten Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs von Elektrobussen.

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4. Bundesrat will Änderungen am UVP-Gesetz

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat hat zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11499) zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschlagen. In ihrer Stellungnahme, über die die Bundesregierung unterrichtet (18/11948), fordert die Länderkammer unter anderem, bei Ausnahmen vom UVP-Recht bei Vorhaben der Landesverteidigung eine Entscheidung durch das Bundesverteidigungsministerium zur Voraussetzung zu machen. Dies sei aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit geboten.

In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung diesen Vorschlag ab. Die Übertragung auf eine beauftragte Stelle sei sinnvoll und werde bereits praktiziert. So würden im Ministerium typischerweise "Entscheidungen konzeptioneller Art getroffen", nachgeordnete Stellen seien regelmäßig für die "operative Verfahrensführung" zuständig, begründet die Bundesregierung.

Ziel des Gesetzentwurfes der Bundesregierung ist es, die gesetzliche Grundlage an europäische Vorgaben anzupassen. Darüber hinaus soll die Novelle zum Anlass genommen werden, das Bundesrecht "zu vereinfachen, zu harmonisieren und anwenderfreundlicher auszugestalten".

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5. Zweite Runde für Sportlärm-Verordnung

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Verordnung

Berlin: (hib/SCR) Der Bundestag soll erneut über die Änderung der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung entscheiden. Grund sind Änderungen des Bundesrates am ursprünglichen Verordnungsentwurf der Bundesregierung. Diesem hatte der Bundestag bereits am 26. Januar 2017 zugestimmt.

In der geänderten Fassung des Verordnungsentwurfes (18/11945) ist vorgesehen, dass die Immissionsrichtwerte nachts für die neue Baugebietskategorie "Urbanes Gebiet" 45 Dezibel und nicht 48 Dezibel betragen sollen. Damit soll das Lärmschutzniveau im "Urbanen Gebiet" nachts genauso hoch sein wie in Mischgebieten. Der Bundesrat geht in seiner Begründung davon aus, dass Sportanlagennutzer, insbesondere im Breitensportbereich, von dieser Richtwertabsenkung nicht "über Gebühr" beeinträchtigt werden. Die Anlagen würden selten über 22 Uhr hinaus genutzt, führt die Länderkammer aus.

Die Bundesregierung hat den Änderungsvorschlägen des Bundesrates zugestimmt.

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6. Stellenabbau bei Bombardier

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Bombardier Transportation GmbH, Tochterunternehmen der Bombardier Inc. mit Hauptsitz im kanadischen Montreal, geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11914). Die Bundesregierung soll mitteilen, ob Bombardier weiterhin den Abbau von Arbeitsplätzen plant. Außerdem will die Fraktion erfahren, wie der aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen Bundes- und Landesregierungen sowie dem Unternehmen wegen seiner Standorte ist und welche öffentlichen Fördermittel Bombardier in den vergangenen zehn Jahren erhalten hat.

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7. Linke fragt nach Ziel von neuem Institut

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die Fraktion Die Linke vermutet eine inhaltliche und personelle Überschneidung des neuen "Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt" mit dem fast zeitgleich gegründeten "Zentrum für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration". In einer Kleinen Anfrage (18/11907) möchten die Abgeordneten wissen, wie der vollständige Text des Forschungsauftrages für das "Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt" lautet und welche Ziele das Institut verfolgt.

Die Linke berichtet, dass im Rahmen des Bundeshaushaltes 2017 am 22. November 2016 die Förderung des "Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt" mit 37 Millionen Euro, verteilt auf fünf Jahre, beschlossen worden sei. Das Institut soll nach jetzigem Stand im Freistaat Sachsen angesiedelt werden, schreiben die Abgeordneten und führen an, dass das sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) nicht in die Planung des Instituts einbezogen worden sei und keinen Einfluss auf die Konzeption ausüben konnte. Unterdessen habe das mutmaßliche Personal des geplanten Instituts und die fast zeitgleiche Gründung des sogenannten "Zentrums für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration", durch den Leiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Dresden, Joachim Klose, für Aufsehen gesorgt. Des Weiteren habe unter anderen der Initiator des Instituts, Michael Kretschmer, Generalsekretär der sächsischen CDU und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, in zeitlicher Nähe zum Bundeshaushaltsbeschluss einen "Aufruf zu einer Leit- und Rahmenkultur" veröffentlicht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 253 - 20. April 2017 - 17.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2017

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