Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 247
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Donnerstag, 20. April 2017, Redaktionsschluss: 09.19 Uhr
1. Einheitliches Rentenrecht
2. Verlängerte Zurechnungszeit
3. Bezahlte und unbezahlte Überstunden
4. Abweichungen vom Mindestlohn
5. Folgen der Betriebsrenten-Reform
6. Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide
Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/CHE) Ab 2025 soll bundesweit ein einheitliches Rentenrecht gelten. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/11923) vorgelegt, der die Angleichung des bisher unterschiedlichen Rentenrechts in Ost und West in sieben Schritten vorsieht. In einem ersten Schritt soll der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes angehoben werden. Die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) sollen zum 1. Januar 2019 an die Höhe des jeweiligen Westwertes angenähert werden und diesen bis zum 1. Januar 2025 vollständig erreicht haben. In weiteren Schritten soll der Verhältniswert zwischen aktuellem Rentenwert (Ost) und dem Westwert jedes Jahr um 0,7 Prozentpunkte angehoben werden, bis der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2024 die Höhe des Westwertes erreicht hat. Ab diesem Zeitpunkt soll dann im gesamten Bundesgebiet nur noch ein einheitlicher Rentenwert gelten. Die Hochwertung der ostdeutschen Einkommen für die Rentenberechnung soll ab Januar 2025 vollständig entfallen. Bis Ende 2024 hochgewertete Verdienste bleiben erhalten.
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Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant verbesserte Leistungen für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Das ist das Ziel eines nun vorgelegten Gesetzentwurfes (18/11926). Dieser sieht konkret vor, dass die sogenannte Zurechnungszeit für Rentenzugänge schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr verlängert wird. Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, wird bei der Höhe der Erwerbsminderungsrente künftig so gestellt, als hätte er bis zum Alter von 65 Jahren (bisher 62 Jahre) mit dem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Die schrittweise Erhöhung gilt für Rentenneuzugänge ab 2018 und soll 2024 abgeschlossen sein.
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Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2016 leisteten Arbeitnehmer im Durchschnitt rund 21 Stunden bezahlte Überstunden und 24 unbezahlte Überstunden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11910) auf eine Kleine Anfrage (18/11541) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zu den Branchen mit den meisten unbezahlten Überstunden gehören demnach die Bereiche Erziehung und Unterricht (37 Stunden), Information und Kommunikation (35,4 Stunden) und freiberufliche, wissenschaftliche oder technische Dienstleister (34,7 Stunden).
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Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/CHE) Langzeitarbeitslose profitieren offenbar nur sehr wenig von den Ausnahmeregelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). In einer Antwort (18/11918) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11466) der Fraktion Die Linke heißt es dazu, dass die Bundesagentur für Arbeit von August 2015 bis Februar 2017 insgesamt 3.335 Bestätigungen für eine Langzeitarbeitslosigkeit nach Paragraf 22 Absatz 4 MiLoG ausgestellt habe. Der Paragraf regelt, dass die Bezahlung Langzeitarbeitsloser in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme einer Beschäftigung nicht an den gesetzlichen Mindestlohn gebunden ist.
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Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/CHE) Für die Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (18/11876) fragt sie die Bundesregierung unter anderem danach, welche Maßnahmen diese für den Fall plant, dass eine ausreichende Verbreitung der privaten Altersvorsorge nicht erreicht wird. Die Grünen wollen außerdem wissen, ob die Allgemeinverbindlichkeiterklärung von Tarifverträgen vereinfacht werden soll.
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Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/11950) zur Klagen, Widersprüchen und Sanktionen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe) gestellt. Darin will sie von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie viele Klagen und Widersprüche es seit 2013 jährlich gegeben hat und wie hoch die dadurch entstandenen Personal- und Sachkosten gewesen sind.
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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 247 - 20. April 2017 - 09.19 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2017
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