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BUNDESTAG/6457: Heute im Bundestag Nr. 209 - 29.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 209
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 29. März 2017, Redaktionsschluss: 12.48 Uhr

1. Zustimmung zu Schienenlärmschutzgesetz
2. Regelung gegen Gesichtsverhüllung
3. Hohe Nachfrage nach Deutsch-Kursen


1. Zustimmung zu Schienenlärmschutzgesetz

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat den Weg frei gemacht für die Verabschiedung des von der Bundesregierung vorgelegten Schienenlärmschutzgesetzes (18/11287). In der Ausschusssitzung am Mittwoch stimmten alle Fraktionen der Vorlage in der durch einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD geänderten Fassung zu. Am Donnerstag wird sich der Bundestag abschließend mit der Neuregelung befassen.

Der Gesetzentwurf sieht mit Beginn des Netzfahrplans 2020/2021 am 13. Dezember 2020 ein Verbot des Einsatzes lauter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz vor. Laut der Vorlage soll ein relativer Schallemissionsgrenzwert festgelegt werden, der beim Betrieb von Güterzügen nicht überschritten werden darf. Erreicht werden soll die Lärmsenkung vor allem durch die Umrüstung der Güterwagen auf leise Bremsen. In dem Gesetzentwurf sind auch Voraussetzungen für Ausnahmen und Befreiungen von dem Verbot geregelt.

Befreiungen von dem Verbot soll es der Vorlage nach für Güterwagen geben, "für die es nachweisbar keine zugelassenen schallmindernden Austauschteile gibt, die an Stelle herkömmlicher Ersatzteile eingebaut werden können". Außerdem sollen auch Güterwagen befreit werden, "die aus Gründen des historischen Interesses oder zu touristischen Zwecken betrieben werden".

Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird nun geregelt, dass auch Güterwagen auf Steilstrecken auf Antrag von den Verboten und Beschränkungen für laute Güterwagen befreit werden können. Mit Blick auf die Erkenntnis, dass bis Ende 2020 noch nicht alle Güterwagen, insbesondere nicht jene ausländischer Betreiber, umgerüstet sein werden, haben Unions- und SPD-Fraktion eine weitere Änderung vorgenommen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass Güterzüge, in die laute Güterwagen eingestellt sind, ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen. Gleichzeitig sollten deren Betreiber sogenannte Langsamfahrtrassen im Netzfahrplan beantragen müssen. Da eine Vielzahl solcher Langsamfahrtrassen jedoch negative Folgen für die Netzkapazität hätten, soll nun die Trassenzuweisung für langsame Züge, in die laute Güterwagen eingestellt sind, ausschließlich im Gelegenheitsverkehr erfolgen.

Mit dem Gesetzentwurf werde ein weiteres Ziel aus dem Koalitionsvertrag, die Halbierung des Schienenlärms bis 2020, umgesetzt, sagte ein Vertreter der Unionsfraktion. Durch die Regelung hätten deutsche, aber auch ausländische Güterzugbetreiber, die benötigte Klarheit. Mit Blick auf die Änderungen sagte der Unionsvertreter, bei der Expertenanhörung zu dem Gesetz sei deutlich geworden, dass die Einführung von Langsamfahrtrassen die Netzkapazität zu stark beeinträchtigen würde.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Regelung überfällig. Bei der Umsetzung seien auch viele Anregungen der Bundesländer aufgenommen worden. Die SPD-Vertreterin betonte, dass aus Sicht der Koalitionsfraktionen das Vorhaben durchaus europarechtskonform sei.

Zuspruch für die Neuregelung kam auch von der Opposition. Sie begrüße den Gesetzentwurf ebenso wie die eingebrachten Änderungsvorschläge, sagte die Vertreterin der Linksfraktion. Zugleich machte sie darauf aufmerksam, dass damit das Problem des Lärmschutzes noch nicht vollständig geregelt sei.

Unterstützt wurde der Gesetzentwurf auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Seine Fraktion plädiere dennoch für eine stärkere Spreizung der Trassennutzungspreise mit Blick auf die Lärmverursachung, sagte der Grünen-Vertreter. Außerdem sprach er sich dafür aus, eine Evaluation verbindlich im Gesetz zu regeln und nicht nur in der Begründung zu erwähnen. Ein dahingehender Änderungsantrag der Grünen fand jedoch im Ausschuss keine Mehrheit.

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2. Regelung gegen Gesichtsverhüllung

Inneres/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Beamte und Soldaten sollen verpflichtet werden, ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug nicht zu verhüllen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung" (18/11180) hervor, den der Innenausschuss am Mittwoch gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in modifizierter Fassung verabschiedete. Danach sollen Ausnahmen von der Neuregelung nur zu gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken wie beispielsweise zum Infektionsschutz beziehungsweise zum Eigenschutz möglich sein,

Ferner soll zudem durch eine Änderung des Bundeswahlgesetzes ein entsprechendes Verbot auch für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände festgeschrieben werden. Eine Änderung der Bundeswahlordnung sieht zugleich vor, dass Wähler vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden können, wenn sie sich nicht ausweisen oder die Feststellung ihrer Identität durch den Wahlvorstand unmöglich machen.

Zur Durchsetzung gesetzlich vorgesehener Identifizierungspflichten ist darüber hinaus in der Vorlage eine Änderung des Personalausweisgesetzes vorgesehen. Danach erfolgt die Identifizierung einer ihren Ausweis vorlegenden Person durch einen Abgleich des Lichtbilds mit ihrem Gesicht. "Dies erfordert, dass das Gesicht deutlich erkennbar ist, und zwar in demselben Umfang wie auf dem Lichtbild des Ausweises abgebildet", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes.

Mit der Koalitionsmehrheit nahm der Ausschuss zudem einen Änderungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion an. Unter anderem wird darin klargestellt, dass ein Ausländer gegebenenfalls auch die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung auf Verlangen einer "zur Identitätsfeststellung befugten Behörde" vorzulegen und ihr zu ermöglichen hat, sein Gesicht mit dem Lichtbild im Dokument abzugleichen".

DIE CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass die Bürger eine vertrauensvolle Kommunikation mit staatlichen Funktionsträgern erwarteten. Diese wäre indes bei einer Verhüllung des Gesichts dieser Funktionsträger beeinträchtigt.

Die SPD-Fraktion argumentierte, dass es darum gehe, nach welchen Regeln man in Deutschland in Vielfalt leben wolle. Dabei sollten Amtsträger nicht vollverschleiert andern gegenüber treten.

Die Fraktion Die Linke warf die Frage auf, wo man denn überhaupt schon Soldaten oder Beamte vollverschleiert erlebt habe. Sie sprach von einer "reinen Symbolpolitik", mit der die Koalition der AfD hinterherlaufe.

Ähnlich äußerte sich die Grünen-Fraktion. die hier keinen Regelungsbedarf sah. Als einzige Vollverschleierte fielen ihr in diesem Zusammenhang Sondereinsatzkommandos der Polizei ein, die offensichtlich nicht gemeint seien.

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3. Hohe Nachfrage nach Deutsch-Kursen

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Themen grenzüberschreitende Krisen, Flüchtlingsströme und schwindender Zusammenhalt in Europa haben im Jahre 2016 einen breiten Raum in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik eingenommen. Laut dem als Unterrichtung vorliegendem Bericht der Bundesregierung (18/11550) zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik lagen die Schwerpunkte auf dem Schutz kultureller Identitäten, der Schaffung von Bildungsangeboten für Flüchtlinge und verfolgte Wissenschaftler in Deutschland und Drittländern sowie auf einer "Öffnung von vorpolitischen Freiräumen in außenpolitisch komplexen Zusammenhängen".

So setze beispielsweise der Deutsche Akademische Austauschdienst ein Maßnahmenpaket zur Integration studierfähiger Flüchtlinge um. "Das Paket gibt geflüchteten jungen Talenten eine Perspektive, damit sie eines Tages als Fachkräfte ihre Heimat wieder aufbauen oder hier zum Wohl unseres Landes beitragen können." Die Deutsche Welle Akademie bilde in einem libanesischen Flüchtlingslager Flüchtlinge zu Bürgerjournalisten aus, um diesen die Möglichkeit zu verleihen, über ihren Alltag zu berichten sowie Informationen von außerhalb zu verbreiten. "Auch das Goethe-Institut hat im Berichtszeitraum wichtige Beiträge dazu geleistet, das Leben von Flüchtlingen im In- und Ausland zu erleichtern, Fluchtursachen zu bekämpfen, zivilgesellschaftliche Initiativen in Herkunfts-, Nachbar- und Zielländern zu stärken und Flüchtlingen Perspektiven zu geben", heißt es in dem Bericht. Es gehe dabei von seinen Kernkompetenzen in den Bereichen Deutsche Sprache, Bildung und Kultur aus.

Die Bundesregierung geht zudem neue Wege in der Auslandskommunikation, die durch die Gewichtsverschiebung von den klassischen zu den sozialen Medien notwendig würden: "Weltweit warnt das Auswärtige Amt unter dem Hashtag #RumoursaboutGermany vor Schleusern und deren bewusst gestreuten Falschdarstellungen im Netz." Allein in Afghanistan seien die Videos im Fernsehen und in den sozialen Medien über 6,5 Millionen Mal angesehen worden. In Afghanistan und Pakistan erreiche zudem die Deutsche Welle mit dem social media-Blog "Flucht nach Europa" Millionen von Nutzerinnen und Nutzern in den jeweiligen Landessprachen.

Die Entscheidung, sich nach Europa aufzumachen, sei schwerwiegend und werde oft durch bewusste Desinformation von Schleppern beeinflusst, heißt es im Bericht weiter. "Um kursierende Fehlinformationen zu entkräften, informiert die Bundesregierung in den Herkunfts- und Transitländern gezielt über die Gefahren und Kosten unterwegs, über die geltende Rechtslage sowie das deutsche Engagement zur Schaffung von Bleibeperspektiven vor Ort."

Der Bericht verweist zudem auf ein nach wie vor hohes Interesse an der deutschen Sprache weltweit. "Mit den hauptsächlich jungen Deutschlernenden - derzeit 15,4 Millionen weltweit, davon 87 Prozent an Schulen - gewinnt Deutschland für die Zukunft verlässliche Partner in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Kultur und Forschung." Mit 9,4 Millionen Deutschlernern stellten die europäischen Nachbarländer den zahlenmäßig größten Anteil, gefolgt von den ehemaligen GUS-Ländern mit 3,1 Millionen Lernern. Gleichzeitig zeichne sich eine stetig wachsende Nachfrage nach Deutsch als Fremdsprache (DaF) in Schwellenländern Lateinamerikas, Nord- und Subsahara-Afrikas, des Nahen und Mittleren Ostens und Süd- und Südostasiens ab. "Hier gehen häufig eine gute wirtschaftliche Entwicklung, die Zunahme deutscher Investitionen und ein steigendes Interesse an Deutschland Hand in Hand", schreibt die Bundesregierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 209 - 29. März 2017 - 12.48 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2017

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