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BUNDESTAG/6437: Heute im Bundestag Nr. 189 - 24.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 189
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 24. März 2017, Redaktionsschluss: 11.56 Uhr

1. Anhörungen im Haushaltsausschuss
2. Steuerumgehung Thema in Anhörung
3. Hinterbliebenengeld bei Fremdverschulden
4. Steuerabkommen mit Turkmenistan
5. Grüne für Arzneimittel-Höchstpreisbindung
6. Drogenkonsumenten entkriminalisieren


1. Anhörungen im Haushaltsausschuss

Haushalt/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die öffentlichen Anhörungen im Haushaltsausschuss zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (18/11131, 18/11135) finden am Montag, 27. März 2017, ihren vorläufigen Abschluss. Von 11 bis 14 Uhr werden sich die Abgeordneten gemeinsam mit den geladenen Sachverständigen mit der geplanten Infrastrukturgesellschaft auseinandersetzen. Zwischen 14 und 16 Uhr geht es dann um die geplanten Vorhaben zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.

Sitzungsort ist jeweils der Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Gäste können sich unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum per E-Mail an haushaltsausschuss@bundestag.de anmelden.

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2. Steuerumgehung Thema in Anhörung

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt eine öffentliche Anhörung zum Thema Steuerumgehung und Bekämpfungsmaßnahmen durch. Die öffentliche Anhörung beginnt am Montag, den 27. März, um 12.00 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses und soll etwa zwei Stunden dauern. Dabei geht es um einen Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung die Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten "Panama Papers" ziehen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindern will. Außerdem soll das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben werden, sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132,18/11184) vor. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden.

Weiterhin ist ein Antrag (18/2877) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Thema der Anhörung. Darin wird gefordert, die Steuerverwaltung komplett auf den Bund zu übertragen. Wie die Fraktion schreibt, entgehen Deutschland jedes Jahr viele Milliarden Euro an Steuereinnahmen, weil es Einzelnen erfolgreich gelinge, sich ihrer Steuerverantwortung zu entziehen. Ein Grund dafür sei die ineffiziente deutsche Steuerverwaltung der Bundesländer. "Das Nebeneinander von 16 Landessteuerverwaltungen hat sich nicht bewährt", schreibt die Fraktion. Auch die Zuständigkeit für die Steuerprüfung großer Unternehmen und Einkommensmillionäre solle auf den Bund verlagert werden.

Als Sachverständige sind geladen: Bankenfachverband, Dieter Dewes (Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft), Professor Jürgen Brandt (Richter am Bundesfinanzhof), Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband Investment und Asset Management, Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft), Deutscher Gewerkschaftsbund, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Jens-Uwe Gornik (Bundeszentralamt für Steuern), Markus Henn (WEED) und Netzwerk Steuergerechtigkeit.

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens und des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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3. Hinterbliebenengeld bei Fremdverschulden

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Beim fremdverschuldeten Tod eines nahestehenden Menschen soll den Hinterbliebenen künftig eine Entschädigung zustehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11615) vor, der jetzt beim Bundestag eingegangen ist. Ein wortgleicher Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (18/11397) ist bereits am 9. März in erster Lesung vom Bundestag beraten worden. Währenddessen hat sich der Bundesrat mit dem Regierungsentwurf befasst und eine Reihe von Einwendungen erhoben.

Insbesondere möchte die Länderkammer, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten konkreter gefasst wird, um Verfahren mit umfangreichen Beweisaufnahmen zur Aufklärung des Näheverhältnisses zu vermeiden. Im Entwurf ist der Anspruch an ein "besonderes persönliches Näheverhältnis zwischen dem Getöteten und den Hinterbliebenen" geknüpft. In ihrer Gegenäußerung hält die Bundesregierung daran mit der Begründung fest, dass das Hinterbliebenengeld für seelische Leid entschädigen solle, das nicht unbedingt mit einem bestimmten Verwandtschaftsgrad zusammenhänge.

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4. Steuerabkommen mit Turkmenistan

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Wirtschaftsbeziehungen zu Turkmenistan sollen gefördert und vertieft werden. Daher haben Deutschland und Turkmenistan ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Es solle steuerliche Hindernisse beseitigen, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. August 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/11557). Das Abkommen soll das derzeit im Verhältnis zu Turkmenistan noch gültige Doppelbesteuerungsabkommen mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken aus dem Jahr 1981 ablösen.

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5. Grüne für Arzneimittel-Höchstpreisbindung

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält als Reaktion auf das EuGH-Urteil zur Preisbindung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein Versandhandelsverbot in Deutschland für den falschen Weg. In einem Antrag (18/11607) sprechen sich die Abgeordneten stattdessen für in der Höhe begrenzte Apothekenabgabepreise aus. Zudem müsse eine zusätzliche finanzielle Belastung der Patienten vermieden und eine Benachteiligung heimischer Apotheken verhindert werden.

Das vom Bundesgesundheitsministerium geplante Versandhandelsverbot stelle keine Antwort auf die Herausforderungen dar und sollte nicht weiter verfolgt werden, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Wie ein solches Verbot des seit 13 Jahren existierenden Versandhandels europa- und verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden könne, sei nicht ersichtlich.

Die Grünen-Fraktion schlägt vor, die bisherige Festpreisbindung in eine Höchstpreisbindung umzuwandeln, von der Apotheken nur nach unten abweichen könnten. Ergänzend dazu sollten Rabatte und Boni nur in einem bestimmten Rahmen zugelassen werden. So könnten Boni auf einen Wert von bis zu einem Euro begrenzt werden, heißt es in der Begründung des Antrags.

Ferner sollte ein flächendeckendes Monitoring des Apothekenmarktes und der bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung eingeführt werden. Zudem sollte eine Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung einberufen werden, um zeitnah Handlungsempfehlungen zu geben.

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Oktober 2016, demzufolge die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente ausländische Versandapotheken benachteiligt und daher gegen EU-Recht verstößt. So werde ausländischen Apotheken über die Festpreise der Zugang zum deutschen Markt erschwert. Dieses Handelshemmnis sei nicht gerechtfertigt.

Nach dieser Gerichtsentscheidung können die ausländischen Versandapotheken nun Rabatte gewähren, was nach Ansicht der Bundesregierung hiesigen Präsenzapotheken Probleme bereiten könnte. Eine mögliche Konsequenz aus dem Urteil wäre neben einem Versandhandelsverbot die Aufhebung der Preisbindung auch für rezeptpflichtige Arzneimittel.

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6. Drogenkonsumenten entkriminalisieren

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Die Linke tritt dafür ein, Drogenkonsumenten zu entkriminalisieren. In einem Antrag (18/11610) argumentieren die Abgeordneten, die Repression konterkariere die Bemühungen um Prävention, Beratung und Schadensminimierung. Menschen, die Drogen nähmen, bräuchten kein Strafrecht, sondern Aufklärung, Suchtkranke benötigten Angebote der Therapie und Reintegration.

Es sei politisch überfällig und verfassungsrechtlich geboten, den Besitz und Erwerb von Drogen zum Eigenbedarf in der Praxis zu entkriminalisieren. Portugal sei hier Vorreiter, wo bereits seit 2001 der Konsum und Besitz von bis zu zehn Tagesdosen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werde. Das betreffe nicht nur Cannabis, sondern auch Heroin, Kokain und Amphetamine.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag konkret, beim Besitz von Cannabis bis zu einer Menge von 15 Gramm (getrocknete Teile von Cannabispflanzen) von einer Strafverfolgung Erwachsener abzusehen. Dasselbe sollte für bis zu zehn Tagesdosen anderer Drogen gelten, die ausschließlich dem Eigenkonsum dienen.

Zudem sollte sichergestellt werden, dass eine Fahrerlaubnis nicht allein aufgrund des festgestellten Konsums einer illegalen Droge entzogen werden kann. Den Ländern sollten Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis in eigener Kompetenz erlaubt werden. Personen, die in der Falldatei Rauschgift gespeichert wurden, müssten darüber aufgeklärt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 189 - 24. März 2017 - 11.56 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2017

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