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BUNDESTAG/6424: Heute im Bundestag Nr. 176 - 21.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 176
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 21. März 2017, Redaktionsschluss: 15.01 Uhr

1. »Engagierter Ruhestand« für Postbeamte
2. Strafen für Antarktis-Verschmutzung
3. Ratifizierung des Haftungsannexes
4. Immobiliengeschäfte als »Share Deals«
5. Entwicklungsgelder und Abschiebungen


1. »Engagierter Ruhestand« für Postbeamte

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Beamte in Postnachfolgeunternehmen sollen weiterhin "versorgungsabschlagsfrei" ab dem vollendeten 55. Lebensjahr in den Ruhestand gehen können. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffenen Beamten sich bereit erklären, mindestens zwölf Monate Bundesfreiwilligendienst oder eine vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit zu leisten ("Engagierter Ruhestand"). Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11559) vor, der am Donnerstag im vereinfachten Verfahren überwiesen werden soll.

Mit dem Entwurf soll die bisherige Vorruhestandsregelung, die Ende 2016 auslief, bis Ende 2020 verlängert werden. Sie gilt nur für Beamte in Postnachfolgeunternehmen (Deutsche Post AG, Deutsch Postbank AG und Deutsche Telekom AG) sowie der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost. Grundvoraussetzung ist laut Entwurf, dass für die betroffenen Beamten "in den privatisierten Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung keine Verwendungsmöglichkeit mehr besteht".

Neben eines regulären Bundesfreiwilligendienstes von mindestens zwölf Monaten erfüllen laut Entwurf auch vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeiten die Voraussetzungen, um die Regelung in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen innerhalb von drei Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand mindestens 1.000 Einsatzstunden bei einer "gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung" geleistet werden. Der Vorruhestand ist auch dann möglich, wenn die Voraussetzungen für eine familienbedingte Beurlaubung gegeben sind.

Die Regelung soll laut Bundesregierung weiterhin kostenneutral für den Bundeshaushalt ausfallen. Die Postnachfolgeunternehmen sind dazu verpflichtet, die finanziellen Mehrbelastungen aus dem vorzeitigen Beginn des Ruhestands zu begleichen.

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2. Strafen für Antarktis-Verschmutzung

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Vermeidung "umweltgefährdender Notfälle" in der Antarktis ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/11529) für ein Antarktis-Haftungsgesetz. Damit sollen Vorschriften aus Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag ("Haftungsannex") durch ein eigenes Gesetz konkretisiert werden. Einen Gesetzentwurf (18/11530) zur Ratifizierung der Anlage hat die Bundesregierung ebenfalls eingebracht.

Geplant ist, deutsche Betreiber, die in der Antarktis tätig sind, zu Vorsorgemaßnahmen zu verpflichten. Außerdem müssen laut Entwurf im Falle eines "umweltgefährdenden Notfalls" sofortige Gegenmaßnahmen ergriffen und das Ereignis beim Umweltbundesamt und dem Antarktis-Sekretariat gemeldet werden. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeiten gewertet und mit Bußgeldern belegt werden. Bei vorsätzlichen Handlungen, die etwa mit der Gefährdung von Leben und Gesundheit Dritter beziehungsweise der nachhaltigen Schädigung der Tier- und Pflanzenwelt der Antarktis einhergehen, sind auch Geld- und Freiheitsstrafen möglich.

Der Bundesrat sieht in seiner Stellungnahme bei zwei Ordnungswidrigkeitstatbeständen und der gesamten Strafvorschrift Probleme mit Blick auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot und bittet um Prüfung. Die Bundesregierung erwidert in ihrer Gegenäußerung, dass nach einer Prüfung keine derartigen Bedenken bestünden.

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3. Ratifizierung des Haftungsannexes

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Anlage VI des Antarktis-Umweltschutzprotokolls ("Haftungsannex") soll ratifiziert werden. Die Bundesregierung hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/11530) vorgelegt. Mit einem weiteren Gesetzentwurf (18/11529) sollen die Reglungen des Haftungsannexes in deutsches Recht umgesetzt werden.

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4. Immobiliengeschäfte als »Share Deals«

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Sogenannte Share Deals am deutschen Portfoliomarkt stehen im Fokus einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11486). Die Grünen beziehen sich dabei auf Immobiliengeschäfte, bei denen laut Vorbemerkung die Grunderwerbssteuer nicht zu zahlen ist. Statt des eigentlichen Grundstücks erwerbe der Käufer maximal 94,9 Prozent an dem grundbesitzenden Unternehmen. Dann falle keine Grunderwerbsteuer an, führen die Grünen aus. Die Abgeordneten erfragen von der Bundesregierung unter anderem Details zur Entwicklung solcher Transaktionen in den vergangenen Jahren.

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5. Entwicklungsgelder und Abschiebungen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Frage, ob Staaten, die in den Augen der Bundesregierung zu wenig bei Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen kooperieren, Entwicklungsgelder gestrichen werden sollen, ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/11512) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Regierung inzwischen eine einheitliche Position zu diesem Thema gefunden hat und ob es bereits konkrete Pläne für solche Streichungen gibt. Außerdem erkundigen sie sich danach, inwiefern das Deutsche Institut für Entwicklung (DIE) sie dabei beraten hat und welche Positionen es vertritt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 176 - 21. März 2017 - 15.01 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2017

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