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BUNDESTAG/6408: Heute im Bundestag Nr. 160 - 16.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 160
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 16. März 2017, Redaktionsschluss: 11.14 Uhr

1. Zoll kontrolliert weniger Arbeitgeber
2. Krankenversicherungsstatus überprüfen
3. Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
4. Grüne fragen nach Kontrollen von Piloten
5. Prekäre Beschäftigungen


1. Zoll kontrolliert weniger Arbeitgeber

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat im vergangenen Jahr weniger Betriebe wegen Verstößen gegen die Mindestlohn- und andere Vorschriften kontrolliert, aber insgesamt höhere Geldbußen festgesetzt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11475) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11304) mitteilt, ging die Zahl der von der FKS geprüften Arbeitgeber von 43.637 im Jahre 2015 auf 40.374 im vergangenen Jahr zurück.

Stark rückläufig war etwa die Zahl der geprüften Arbeitgeber im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Sie sank von 16.681 auf 13.473. Auch im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe war die Zahl rückläufig. Waren 2015 noch 7.287 Arbeitgeber im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe geprüft worden, so waren es 2016 nur noch 6.030.

Insgesamt leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im vergangenen Jahr 126.315 Ermittlungsverfahren ein, davon 1.651 wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns, 1.782 wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne und 113 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze. 2015 waren es 128.432 Ermittlungsverfahren gewesen. Die häufigsten Ermittlungsverfahren - insgesamt 122.769 - betrafen Leistungsmissbrauch, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, unerlaubte Ausländerbeschäftigung sowie Aufzeichnungs- und Meldepflichtverstöße. Die Summe der verhängten Geldbußen stieg von 43,4 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 48,7 Millionen Euro im vergangenen Jahr an. 1,5 Millionen Euro Geldbuße wurden wegen Nichtgewährung des Mindestlohns verhängt, 16,5 Millionen Euro wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne und 1,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Lohnuntergrenze.

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2. Krankenversicherungsstatus überprüfen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Versicherte sollten sich rechtzeitig vor dem Eintritt in die Rente auch über ihren Krankenversicherungsstatus informieren. Für die Rentenversicherungsträger bestehe keine Beratungsverpflichtung hinsichtlich der Vorversicherungszeit für den Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR), heißt es in der Antwort (18/11405) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11251) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Vorversicherungszeiten fielen in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen, die eine konkrete Beratung dazu anböten. Versicherte mit gesetzlichem Rentenanspruch werden Mitglied der KVdR, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens 9/10 in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder familienversichert waren.

Bei der Ermittlung der Vorversicherungszeiten wird auch eine freiwillige Mitgliedschaft berücksichtigt. Zeiten in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) werden nicht als Vorversicherungszeit in der GKV anerkannt. Wenn die Vorversicherungszeit nicht ausreicht, werden die gesetzlich Versicherten als Rentner in der GKV zu höheren Tarifen freiwillig versichert.

Unlängst hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach Kindererziehungszeiten mit pauschal drei Jahren pro Kind auf die KVdR angerechnet werden. Damit sollen Nachteile für Mütter ausgeglichen werden, die während der Erziehungszeiten nicht in der GKV versichert waren. Die Regelung soll am 1. August 2017 inkraft treten.

Wie die Bundesregierung unter Berufung auf die Mitgliederstatistik der GKV schreibt, sind derzeit rund 301.000 Rentner und rund 215.000 Rentnerinnen freiwillig in der GKV versichert.

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3. Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das privatwirtschaftliche Engagement der Automobilindustrie zum Aufbau eines europaweiten Schnellladenetzes für Elektrofahrzeuge wird von der Bundesregierung begrüßt. Das geht aus der Antwort (18/11377) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11093) hervor. Über die geplanten Anschluss- und Zahlungsmöglichkeiten, die Sicherstellung von eRoaming, den Einsatz sogenannter Ultra-Schnellladesäulen sowie über die Finanzierungsquellen dieser Initiative liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage keine Informationen vor.

In der Antwort heißt es weiter, die geplante Änderung der Ladesäulenverordnung werde nach Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten können. Zurzeit kläre die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission verbleibende Fragen im Zusammenhang mit dem Laden bei geringen Ladeleistungen. Auf bestehende Ladesäulen sollen die Vorgaben der Ladesäulenverordnung nach den Planungen der Bundesregierung nicht ausgedehnt werden. "Eine solche Rückwirkung wäre ein erheblicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der Ladesäulenbetreiber", schreibt die Regierung.

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4. Grüne fragen nach Kontrollen von Piloten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für die Umsetzung der als Folge des tragischen Flugzeugabsturzes am 24. März 2015 in den französischen Alpen beschlossenen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11382). Die Abgeordneten verweisen auf das Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes, in dem die Einführung verdachtsunabhängiger Kontrollen für das Flugpersonal vor Dienstbeginn beschlossen worden sei, bei denen stichprobenhaft geprüft werden soll, ob Personen unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen stehen.

Die Grünen fragen unter anderem, wie hoch im Jahr 2016 die Anzahl der Flugtauglichkeitsuntersuchungen für Berufspiloten war und wie viele Berufspiloten zeitweise oder dauerhaft für fluguntauglich erklärt wurden. Wissen wollen die Abgeordneten auch, in welchem Umfang das Luftfahrt-Bundesamt im Jahr 2016 Räumlichkeiten von flugmedizinischen Sachverständigen und flugmedizinischen Zentren betreten und nach Maßgabe der EU-Verordnung 1178/2011 Ermittlungen vorgenommen hat, "um zu überprüfen, ob untauglichen Bewerbern ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis ausgestellt wurde".

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5. Prekäre Beschäftigungen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11465) mit der Überschrift "Prekäre Beschäftigung in der Wissenschaft". Gefragt wird unter anderem, wie hoch der Anteil befristeter Stellen beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an Hochschulen und an außerhochschulischen Einrichtungen ist. Außerdem soll die Regierung Vergleichsdaten aus anderen OECD-Ländern vorlegen und Stellung zur Situation der Beschäftigten mit befristeten Verträgen nehmen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 160 - 16. März 2017 - 11.14 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2017

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