Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6397: Heute im Bundestag Nr. 149 - 09.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 149
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 09. März 2017, Redaktionsschluss: 18.08 Uhr

1. Letzter Zeuge im NSU-Ausschuss


1. Letzter Zeuge im NSU-Ausschuss

3. Untersuchungsausschuss (NSU)/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Mit der Befragung des Bundesanwalts Dr. Herbert Diemer hat der 3. Untersuchungsausschuss (NSU II) des Bundestages am Donnerstag, 09.03.2017, seine öffentliche Beweisaufnahme abgeschlossen. Der Ausschuss unter Leitung von Clemens Binninger (CDU) wird sich nun auf seinen Abschlussbericht konzentrieren, der nach jetzigem Zeitplan Anfang Juni veröffentlicht werden soll.

Herbert Diemer ist seit 1988 beim Generalbundesanwalt (GBA) beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe tätig, seit 2004 ist er Bundesanwalt. Im November 2011, kurz nachdem die rechte Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) aufgeflogen war, übernahm Diemer als zuständiger Referatsleiter in der Abteilung Terrorismus beim Generalbundesanwalt die Ermittlungen in dem Fall. Seit Prozessbeginn im Mai 2013 vertritt er federführend die Anklage im Gerichtsverfahren gegen die NSU-Terroristin Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer am Oberlandesgericht München.

Diemer war so gesehen die logische Wahl für den finalen Zeugen im NSU-II-Ausschuss. Kaum jemand ist so befasst mit dem gesamten NSU-Fallkomplex wie er. Außerdem ist er als federführender Staatsanwalt in dem Verfahren auch für die polizeilichen Ermittlungen seit November 2011 unmittelbar verantwortlich. Der Ausschuss nutzte dann auch die Gelegenheit, um Diemer mit den nach wie vor zahlreichen offenen Fragen im NSU-Komplex zu konfrontieren.

Der Ausschussvorsitzende Binninger hakte unter anderem nach, welche Hinweise dem Generalbundesanwalt vorlägen, die zweifelsfrei beweisen würden, dass Böhnhardt und Mundlos bei allen Straftaten des NSU die alleinigen Täter waren. Laut Anklageschrift des GBA bestand der NSU einzig aus dem Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Als Haupttäter gelten Böhnhardt und Mundlos. Sie sollen die insgesamt zehn Morde, 15 Raubüberfälle und drei Sprengstoffanschläge, die dem NSU aktuell zugerechnet werden, alleine ausgeführt haben. Der Untersuchungsausschuss hat daran in der Vergangenheit mehrfach Zweifel geäußert und weitere Ermittlungen gefordert.

Diemer nannte als wichtigstes Beweismittel das Bekennervideo des NSU. Dieses beinhalte Aufnahmen der Mordopfer, die nur die Täter unmittelbar nach den Mordtaten hätten machen können. Auch mehrere Beweisstücke, die in der Wohnung des NSU-Trios in der Frühlingsstraße in Zwickau gefunden wurden - so etwa die Tatwaffe der sogenannten Ceská-Mordserie - seien "hieb- und stichfeste Hinweise" auf die Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos. Hinweise darauf, dass auch Zschäpe oder womöglich weitere Personen bei den Tatausführungen dabei waren, gebe es dagegen nicht. Wie Binninger ausführte, wurden allerdings auch an keinem der NSU-Tatorte DNA oder Fingerabdrücke von Böhnhardt und Mundlos gefunden, auch an den Tatwaffen nicht. Es gebe zudem keine Augenzeugen, die die beiden als Täter identifizieren könnten.

Thema waren unter anderem einmal mehr die anonymen DNA-Spuren, die an Mordtatorten des NSU sichergestellt, aber bisher keiner Person zugeordnet werden konnte. Insbesondere ging es dabei um zwei DNA-Spuren an der Kleidung des Polizisten Martin Arnold, der gemeinsam mit seiner Kollegin Michèle Kiesewetter im April 2007 in Heilbronn vom NSU überfallen worden sein soll. Die mutmaßlichen Täter Böhnhardt und Mundlos schossen aus kurzer Distanz auf die beiden Polizisten und stahlen danach unter anderem ihre Dienstwaffen. Kiesewetter starb noch am Tatort, Arnold überlebte schwerverletzt. Laut Binninger gab es bei dem bis heute rätselhaften Überfall einen "massiven körperlichen Kontakt" zwischen den Tätern und ihren stark blutenden Opfern.

Experten hätten bestätigt, dass sich die Täter dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem Blut ihrer Opfer beschmierten. Dies decke sich im Übrigen mit den Aussagen von Zeugen, die unabhängig voneinander mehrere blutverschmierte Personen in der Nähe des Tatorts gesichtet hatten. Auf Grundlage dieser Zeugenaussagen war die Polizei zwischenzeitlich von bis zu sechs Tätern ausgegangen. Die zwei anonymen DNA-Spuren an Arnolds Kleidung - eine weibliche und eine männliche - seien zwar mit den Tätern sowie mit Arnolds privatem Umfeld und tatortberechtigten Personen, die den Tatort untersucht haben, abgeglichen worden. Treffer hat es laut Binninger dabei keine gegeben, was die Wahrscheinlichkeit erhöhe, dass die Spuren von weiteren bisher unbekannten Tätern stammen.

Diemer wehrte sich gegen die Kritik der Abgeordneten, diesen und anderen Hinweisen sei nicht gründlich nachgegangen worden. Die offenen DNA-Spuren habe man unter anderem mit der DNA-Datenbank des BKA abgeglichen, ohne Erfolg. Wie genau die Polizei mit den Spuren im Einzelnen umgegangen sei, könne er nicht sagen, gab Diemer an. Die fraglichen Zeugenaussagen in Heilbronn seien letztendlich nicht kongruent gewesen und hätten ebenfalls zu keinen belastbaren Hinweisen geführt.

Den Vorwurf, Diemer und seine Kollegen hätten Beweise nicht oder weniger beachtet als andere, um die Anklage im NSU-Prozess zügig voranzutreiben und um etwaige Verstrickungen der Geheimdienste in dem Fall zu verheimlichen, wies Diemer scharf zurück. "Das kann man uns nicht - und das lass ich mir auch nicht unterstellen", sagte Diemer. Zwar sieht er die für den aktuellen Münchner Strafprozess relevanten Ermittlungen für abgeschlossen, neuen Hinweisen werde aber nach wie vor nachgegangen. Neben laufenden Ermittlungsverfahren gegen weitere bekannte Verdächtige, würden in einem zusätzlichen Ermittlungsverfahren aktuell noch 37 weitere Ermittlungen gegen Unbekannt bearbeitet, die künftig zu weiteren Anklagen führen sollen.

Der 3. Untersuchungsausschuss soll offene Fragen zur Arbeit der staatlichen Behörden bei den Ermittlungen im Umfeld der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) klären und Handlungsempfehlungen erarbeiten. (fza/02.03.2017)

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 149 - 9. März 2017 - 18.08 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang