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BUNDESTAG/6374: Heute im Bundestag Nr. 126 - 03.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 126
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 03. März 2017, Redaktionsschluss: 12.48 Uhr

1. Neustrukurierung des BKA-Gesetzes
2. Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes
3. Mobile Videotechnik bei Bundespolizei
4. Unterstützung für den Bezug von Rohstoffen
5. Maritime Wirtschaft mit Chancen


1. Neustrukurierung des BKA-Gesetzes

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes" (18/11326) vorgelegt. Er sieht unter anderem die Einführung der "elektronischen Fußfessel" für sogenannte Gefährder vor. Mit der Vorlage, die gleichlautend mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/11163) ist, soll zugleich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09) sowie eine EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vom April vergangenen Jahres umgesetzt werden.

Ziel der Neustrukturierung ist laut Bundesregierung insbesondere die Schaffung einer modernen IT-Architektur für das Bundeskriminalamt (BKA). Das Gesetz solle die Datenqualität verbessern und neue gemeinsame IT-Standards etablieren. Das BKA soll den Angaben zufolge sowohl als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens als auch als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden.

Zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus kann das BKA der Vorlage zufolge auf entsprechende richterliche Anordnung Personen verpflichten, am Körper eine elektronische Fußfessel bei sich zu führen. Ziel dieser Maßnahme sei es, den Aufenthaltsort von Personen, von denen die Gefahr der Begehung einer terroristischen Straftat ausgeht, ständig zu überwachen und so die Begehung derartiger Taten zu verhindern.

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2. Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Eine Neukonzeption des Bundesdatenschutzgesetzes enthält der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung einer EU-Richtlinie (18/11325). Wie die Bundesregierung in der Vorlage erläutert, ist die Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht. Diese Verordnung, deren Ziel "ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten" sei, sehe eine Reihe von Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber vor. Zugleich enthalte sie konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge.

Um ein reibungsloses Zusammenspiel der Verordnung und der Richtlinie "mit dem stark ausdifferenzierten deutschen Datenschutzrecht sicherzustellen, ist es erforderlich, das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz abzulösen", schreibt die Bundesregierung weiter. Es soll die unmittelbar geltende Grundverordnung ergänzen. Zugleich soll der Gesetzentwurf der Umsetzung wesentlicher Teile der EU-Datenschutzrichtlinie im Bereich und Justiz dienen.

Zugleich sieht die Vorlage Änderungen weiterer Gesetze in Folge der Ablösung des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes vor. Davon betroffen sind unter anderem das Bundesverfassungsschutzgesetz sowie die Gesetze über den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst.

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3. Mobile Videotechnik bei Bundespolizei

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat erhebt gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik" (18/10939) keine Einwendungen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/11282) hervor.

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4. Unterstützung für den Bezug von Rohstoffen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung unterstützt die deutsche Wirtschaft bei der Suche nach neuen Bezugsquellen für Rohstoffe. Wie sie in der Antwort (18/11211) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10832) schreibt, werden sechs Kompetenzzentren für Bergbau und Rohstoffe bei deutschen Außenhandelskammern in Chile, Kanada, im südlichen Afrika, in Australien, Peru und in Brasilien im Rahmen einer Projektförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt. Damit sei Deutschland in fünf der acht wichtigsten Rohstoffländer der Welt mit Kompetenzzentren vertreten. Bei der Beratung von Unternehmen würden auch Hinweise auf die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards, die Menschenrechtslage beziehungsweise die besondere Situation indigener Bevölkerungsgruppen gegeben, heißt es in der Antwort weiter.

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5. Maritime Wirtschaft mit Chancen

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die maritime Wirtschaft ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in Deutschland. Das Umsatzvolumen werde auf bis zu 50 Milliarden Euro geschätzt. Außerdem seien bis zu 400.000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt von der maritimen Wirtschaft abhängig, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/11150) vorgelegten Fünften Bericht über die Entwicklung und Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in Deutschland. Darin erklärt die Regierung, der maritimen Wirtschaft komme für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und für die Sicherung von Wachstum und Beschäftigung eine Schlüsselrolle zu.

Zwar hat sich die deutsche Handelsflotte reduziert, doch angesichts eines erwarteten Wachstums der Weltwirtschaft von 3,5 Prozent in diesem Jahr geht die Regierung von einer Erholung der Schifffahrtsmärkte aus. Zudem erinnert sie an mehrere Maßnahmen unter anderem im steuerlichen Bereich zur Verbesserung der Chancen der deutschen Flagge im internationalen Vergleich. Der deutsche Seeschiffbau macht einen Umsatz zwischen fünf und sechs Milliarden Euro im Jahr. Beschäftigt werden rund 18.000 Menschen.

Die deutschen Seehäfen zahlen nach Ansicht der Regierung "zu den besten Umschlagplätzen der Welt". Ohne die Leistungen der Häfen wäre Deutschlands Rolle als eine der führenden Exportnationen in der Welt nicht möglich. Die Regierung rechnet damit, dass die Umschlagsvolumina der 19 größten deutschen Seehäfen von 269 Millionen Tonnen (2010) auf 468 Millionen Tonnen im Jahr 2030 steigen werden. Damit der Hamburger Hafen und die bremischen Häfen weiterhin die größten Containerschiffe abfertigen könnten, sei die Umsetzung der geplanten Fahrrinnenanpassungen an Außenelbe und Außenweser erforderlich, betont die Bundesregierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 126 - 3. März 2017 - 12.48 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2017

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