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BUNDESTAG/6349: Heute im Bundestag Nr. 101 - 16.02.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 101
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 16. Februar 2017, Redaktionsschluss: 17.00 Uhr

1. Merkel bekräftigt Haltung zur NSA-Affäre
2. Weil weist Vorwürfe zurück
3. Gesetzentwurf zu Gesichtsverhüllungen
4. Grüne fordern höheres BAföG


1. Merkel bekräftigt Haltung zur NSA-Affäre

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss ("NSA") hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Haltung in der Snowden-Affäre im Sommer 2013 mit Nachdruck verteidigt. Sie habe damals "vom ersten Tag an nicht geschwiegen", betonte sie in ihrer mit Spannung erwarteten Vernehmung am Donnerstag. Vielmehr habe sie mit der wiederholten Erklärung, dass Abhörmaßnahmen "unter Freunden" unstatthaft seien, "sehr klare politische Vorgaben gemacht". Dieser Satz gebe nach wie vor ihre Überzeugung wieder. Er werde nicht dadurch relativiert, dass auch der Bundesnachrichtendienst, wie mittlerweile offenbar wurde, dagegen verstoßen hat. Im Gegenteil: "Alles, was wir bisher getan haben, verhilft dieser Überzeugung mehr zum Durchbruch."

Merkel machte deutlich, dass sie mit den Enthüllungen des US-Geheimdienstkritikers Edward Snowden über Spitzelaktivitäten der National Security Agency (NSA) in Deutschland eine Grundsatzfrage berührt gesehen habe, nämlich das Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit. Sie habe dieses Thema wenige Tage nach Beginn der Affäre mit dem damaligen US-Präsidenten Barack Obama bei dessen Besuch in Berlin am 19. Juni 2013 auch persönlich erörtert. Sie habe darauf hingewiesen, dass geheimdienstliche Tätigkeit zur Gefahrenabwehr unverzichtbar, jedoch auch das Gebot der "Verhältnismäßigkeit immer wichtig" sei. Der Staat habe gleichermaßen die Sicherheit wie die Privatsphäre der Bürger zu schützen: "Freiheit und Sicherheit stehen seit jeher in einem Spannungsverhältnis. Es muss durch Recht und Gesetz in der Balance gehalten werden."

Gerade unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr halte sie Spionageaktivitäten befreundeter Staaten untereinander für unsinnig, betonte Merkel: "Wir leben nicht mehr im Kalten Krieg. Heute haben wir es mit asymmetrischen Bedrohungen zu tun, und dann sollten wir uns auf das Wesentliche konzentrieren. Das Wesentliche ist nicht eine möglichst breite Überwachung von Verbündeten und ihren Institutionen." Das Argument, es könne auch unter befreundeten Regierungen von Interesse sein, im Vorfeld wichtiger Verhandlungen den internen Entscheidungsfindungsprozess der Gegenseite zu kennen, leuchte ihr ebensowenig ein: "Das finde ich absurd. Ich bin gut bis jetzt durch meine Kanzlertätigkeit gekommen, und ich glaube, alle anderen können das auch."

Die Kanzlerin räumte ein, über Einzelheiten der Aktivitäten von BND und NSA, etwa den Einsatz von Selektoren, nicht informiert gewesen zu sein, und betonte, sie habe volles Vertrauen in ihre dafür zuständigen Mitarbeiter. Den Begriff "Selektor" habe sie, wie alle anderen im Kanzleramt, erstmals im März 2015 gehört. Als sie schließlich erfahren habe, dass auch der BND Ziele in EU- und Nato-Staaten ausgespäht hatte, sei ihr "unmittelbar klar" gewesen, dass das "mit meinem politischen Obersatz, den ich nach wie vor für richtig halte, nicht vereinbar war". Sie habe ihre Bemerkung über den angemessenen geheimdienstlichen Umgang unter Verbündeten "selbstverständlich" in der Annahme geäußert, "dass sich der BND an diese Überzeugung hält". Sollte freilich, wie der Ausschuss von mehreren Zeugen gehört hat, "dieser Satz im BND zum Nachdenken geführt haben, dann war er noch besser platziert".

Dass die NSA möglicherweise ihr Mobiltelefon abgehört hatte, habe sie am 17. Oktober 2013 erfahren, berichtete Merkel. Damals habe ihr der Regierungssprecher die Fotokopie eines Dokuments gezeigt, die er von zwei Spiegel-Journalisten erhalten hatte, und die diesen Eindruck nahelegte. Sie habe darüber in einem Telefonat mit Obama ihre Missbilligung zum Ausdruck gebracht. Wie plausibel die Geschichte gewesen sei, könne sie nicht beurteilen: "Ich habe nur festgestellt, dass nichts Beweisbares herausgekommen ist, und habe zur Kenntnis genommen, dass die amerikanische Seite sagte, mein Handy werde nicht abgehört und auch in Zukunft nicht." Selbst wenn der Lauschangriff stattgefunden hätte, glaube sie aber nicht, dass großer politischer Schaden entstanden wäre, da sie in ihrem Kommunikationsverhalten die Regeln der Vorsicht immer beachte.

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2. Weil weist Vorwürfe zurück

5. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/STU) Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) weist eine frühzeitige Kenntnis des gesetzwidrigen Verhaltens von Volkswagen in den USA zurück. "Ich habe von Dieselgate im September 2015 erfahren und nicht vorher", sagte Weil am Donnerstag im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Erstmals habe er am 19. September in der ARD-"Tagesschau" davon gehört und sei "tief betroffen" gewesen. Das Vorgehen von VW hätte er nicht für möglich gehalten und stelle einen "Tiefpunkt in der Unternehmensgeschichte" dar. Er habe die Information nicht einordnen können und sei an dem Wochenende als Aufsichtsratsmitglied auch nicht informiert worden. Er habe dann am Montag bei VW selbst nachfragen müssen.

Weil ist seit 2013 wie auch der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) Mitglied im Aufsichtsrats des Volkswagenkonzerns. Dem Geständnis von VW in den USA, die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen manipuliert zu haben, gingen eine Studie der Umweltorganisation ICCT, einjährige Gespräche der US-Behörden mit VW und eine Rückrufaktion für rund 500.000 Autos voraus. Die Rückrufe waren laut Weil kein Gegenstand im Aufsichtsrat, die Studie habe er vor September 2015 nicht erkannt.

Der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Ferdinand Piëch hatte laut einem "Spiegel"-Bericht vor der Staatsanwaltschaft Braunschweig erklärt, er habe vier Mitglieder des Kontrollgremiums, darunter Weil, schon im Frühjahr 2015 über den Verdacht in den USA informiert. Der Ministerpräsident betonte, alle vier und auch die zwei angeblichen Informanten Piëchs, darunter der ehemalige israelische Botschafter Avi Primor, hätten diese Darstellung "sehr klar, sehr vehement" zurückgewiesen. Es stehe hier 6:1, damit sei für ihn der Gegenbeweis geführt. Generell immer wieder ein Thema seien die unbefriedigenden Verkaufszahlen in den USA gewesen.

Er hätte nicht den leisesten Grund, etwas zu vertuschen, betonte Weil weiter. Gesetzwidriges Verhalten wäre ein Fall für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates gewesen. Zu welchem Zeitpunkt der Vorstand davon wusste, sei Gegenstand laufender Prüfungen. Er wolle eine vollständige Aufklärung, es sei von VW-Seite auch viel geschehen. Weil verwies auf den gebildeten Sonderausschuss und die Ermittlungen der von VW beauftragten US-Kanzlei Jones Day. Die Rückrufe in Europa liefen auf Hochtouren. Weil warb um Verständnis dafür, dass betroffene Kunden in Europa im Gegensatz zu den USA keine Entschädigung erhalten. Er könne die Verärgerung darüber verstehen. Es gebe aber unterschiedliche Rechtsrahmen. Auch habe der Wiederverkaufswert für die betreffenden Autos in den USA stark gelitten. Das sei in Deutschland nicht der Fall.

Der Ausschussvorsitzende Herbert Behrens (Linke) forderte nach der Befragung von Weil Piëch auf, sich dem Ausschuss zu stellen. Was zutreffend sei oder nicht, sie nicht per Mehrheitsentscheidung, sondern anhand von Fakten zu ergründen. Der Ausschuss hat Piëch geladen, er muss aber als österreichischer Staatsbürger nicht erscheinen. Wenn Piëch bei seinem Nein bleibe, entwerte das seine Vorwürfe, sagte Behrens.

Auch SPD-Obfrau Kirsten Lühmann forderte Piëch ebenfalls auf, das vermeintliche Dokument für seine Darstellung vorzulegen und im Ausschuss auszusagen. Unions-Obmann Ulrich Lange nannte die Aussage von Weil "ein bisschen schräg", aus der "Tagesschau" von dem Skandal erfahren zu haben. Als Ministerpräsident, Vertreter des Minderheitsaktionärs Niedersachsen und Aufsichtsratsmitglied komme Weil schließlich eine Schlüsselrolle bei VW zu. Die Frage, wer wann was wusste, sei weiter offen. Grünen-Obmann Oliver Krischer zweifelte an den Strukturen bei VW und dem Aufsichtsrat, wenn Weil erst durch das Fernsehen Kenntnis erhalten habe.

Wie Weil erklärte auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), erst am 19. September 2015 von den Vorgängen bei Volkswagen erfahren zu haben. Die Bundesregierung habe unmittelbar gehandelt. Zwei Tage später habe er eine Untersuchungskommission eingesetzt. Er setze auf eine vollumfängliche Aufklärung und die Wiederherstellung der Rechtskonformität der betreffenden Autos. Bis heute habe VW 1,35 von 2,4 Millionen Autos in Deutschland umgerüstet. Die Maßnahmen dürften bis September abgeschlossen sein. Volkswagen garantiere mit einer Bescheinigung, dass die umgerüsteten Autos keinerlei Verschlechterung aufweisen.

Zudem sei das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seit April 2016 angewiesen, vor einer Typgenehmigung von einem Hersteller eine Erklärung zu verlangen, ob sie eine Abschalteinrichtung verwenden und wie sie gegebenenfalls wirke. Das KBA führe ab Februar dieses Jahres zudem unangemeldete Dopingtests durch. Das Amt habe dazu mobile Messgeräte angeschafft und ein eigenes Testgelände erhalten.

Dobrindt forderte für eine Änderung der EU-Verordnung 715 von 2007, die Abschalteinrichtungen verbietet, aber Ausnahmen etwa zum Motorschutz zulässt. Die Vorgaben seien ungenau und führten dazu, "dass im Zweifel der schlechteste Ingenieur die meisten Ausnahmen für sich in Anspruch nehmen kann". Zwar gebe es seit Januar neue Leitlinien der EU-Kommission dazu. Eine rechtlich verbindliche Konkretisierung sei aber "dringend notwendig". Deutschland habe schneller und wirksamer als andere europäische Staaten Maßnahmen ergriffen, betonte der Minister.

Zu Beginn befragte der Ausschuss den EU-Beamten Alois Krasenbrink. Er arbeitet in der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission (JRC), die in Italien ein eigenes Testlabor unterhält. Ab 2005 wurden mit mobilen Messgeräten zunächst Lkw auf der Straße getestet, später auch Pkw. Bei einer Untersuchung von je sechs Dieselautos und Benzinern wurde festgestellt, dass Dieselfahrzeuge auf der Straße die Stickoxidgrenzwerte nicht einhalten. In einem Bericht von Anfang 2011 wurde dies publiziert. Die Abweichungen zünden Laborergebnissen seien "bemerkenswert" und nicht auf einen Hersteller begrenzt gewesen. Unter den sechs getesteten Diesel waren zwei VW, zwei Fiat sowie je eines von Renault und BMW.

Die Gründe für die Abweichungen habe man nicht verifizieren können, sagte Krasenbrink. "Wir sind keine Motorenentwickler", betonte er. Kenntnis von illegalen Einrichtungen zum Abschalten der Abgasreinigung habe er vor September 2015 nicht gehabt.

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3. Gesetzentwurf zu Gesichtsverhüllungen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Beamte und Soldaten sollen nach dem Willen der Bundesregierung verpflichtet werden, ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug nicht zu verhüllen. Ausnahmen sollen nur zu gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken wie beispielsweise zum Infektionsschutz beziehungsweise zum Eigenschutz möglich sein, wie aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung" (18/11180) hervorgeht.

Danach soll zudem durch eine Änderung des Bundeswahlgesetzes ein entsprechendes Verbot auch für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände festgeschrieben werden. Eine Änderung der Bundeswahlordnung sieht zugleich vor, dass Wähler vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden können, wenn sie sich nicht ausweisen oder die Feststellung ihrer Identität durch den Wahlvorstand unmöglich machen.

Zur Durchsetzung gesetzlich vorgesehener Identifizierungspflichten ist darüber hinaus eine Änderung des Personalausweisgesetzes vorgesehen. Danach erfolgt die Identifizierung einer ihren Ausweis vorlegenden Person durch einen Abgleich des Lichtbilds mit ihrem Gesicht. "Dies erfordert, dass das Gesicht deutlich erkennbar ist, und zwar in demselben Umfang wie auf dem Lichtbild des Ausweises abgebildet", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes.

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4. Grüne fordern höheres BAföG

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Das BAföG ist das Bildungsgerechtigkeitsgesetz Nummer eins und ist das Finanzierungsinstrument für Bildungsaufstieg und Zugangschancen. Das schreiben Bündnis 90 /Die Grünen in ihrem Antrag (18/11178) . BAföG sei ein Rechtsanspruch - kein Almosen - und es habe in seiner 45-jährigen Geschichte dazu beigetragen, jungen Menschen aus einkommensarmen Elternhäusern den Zugang zum Hochschulstudium zu ermöglichen. Damit das BAföG auch in Zukunft attraktiv bleibe, müsse es beherzt ausgebaut werden.

Die Grünen fordern in ihrem Antrag zum Herbst 2017 die BAföG-Sätze um sechs Prozent und die Freibeträge vom Einkommen von Eltern, Ehepartnern, Lebenspartnern sowie von Auszubildenden um drei Prozent zu erhöhen. Zudem sollen im BAföG geeignete Indexierungen für dynamische, regelmäßige und automatische Erhöhungen von Fördersätzen und Freibeträgen eingeführt werden. Zur angemessenen Erstattung der tatsächlichen Wohnkosten soll die bisherige Mietkostenpauschale regional gestaffelt an regionale Durchschnitte angepasst werden. Die Förderhöchstdauer für Studenten, die nahe Angehörige pflegen, soll generell erhöht werden und eine Teilzeitförderung soll für Studenten ermöglicht werden, die aufgrund von Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Behinderung oder schwerer chronischer Krankheit kein Vollzeitstudium aufnehmen können.

Die Grünen begründen ihre Forderungen unter anderem damit, dass es zwischen 2010 und 2016 keine Erhöhung gegeben habe, so dass sechs Jahre lang insgesamt rund 130.000 Schüler und Studenten den Zugang zu einer BAföG-Förderung verloren haben. Die 25. BAföG-Novelle habe zwar Verbesserungen gebracht. Aber die Erhöhung habe nicht schrittgehalten mit der Preis- und Einkommensentwicklung. Darum sei das BAföG trotz Anpassung 2016 weniger wert als das 2010. Deshalb müssten noch 2017 weitere Verbesserungen beschlossen werden und in Kraft treten.

Die Grünen machen deutlich, dass die Versäumnisse der letzten sechs Jahre eigentlich im 21. BAföG-Bericht sichtbar geworden wären, der 2016 hätte erscheinen müssen. Um diese Blamage abzuwenden, hätten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen, den Bericht um ein Jahr nach hinten zu verschieben. Nun zeige sich, dass diese Spanne noch weiter ausgedehnt werde. In der Vergangenheit sei der BAföG-Bericht im Januar/Februar vorgelegt worden. Nun zeichne es sich ab, dass er erst im Sommer erscheinen werde - entsprechend werde eine BAföG-Anpassung, deren Notwendigkeit sich bereits abzeichne, verzögert.

Seit der 25. BAföG-Novelle finanziere der Bund das BAföG zu 100 Prozent. Der Anteil von 35 Prozent, den die Bundesländer bis 2014 erbracht hätten, werde seitdem wie vereinbart von den Ländern für die Bildung ausgegeben - für die frühkindliche Bildung, die Schulen und die Hochschulen. Der Bundestag wiederum habe nun die Freiheit, jede künftige BAföG-Reform alleine auf den Weg zu bringen. Diese Freiheit gelte es zu nutzen.

Zentrale Herausforderung sei, die starke Abhängigkeit der Bildungschancen von sozialer Herkunft zu beseitigen. Dass 77 von 100 Kindern mit studierten Eltern es an die Hochschulen schafften, aber nur 23 von 100 Kindern, deren Eltern nicht studiert hätten, zeige die Bildungsblockade in Deutschland. Diese müsse aufgebrochen werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 101 - 16. Februar 2017 - 17.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Februar 2017

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