Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6249: Heute im Bundestag Nr. 001 - 02.01.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 001
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 02. Januar 2017, Redaktionsschluss: 12.13 Uhr

1. Grundbewertung soll geändert werden
2. 18 Millionen für Aufnahmeeinrichtungen
3. Millionen für nicht vereinnahmte Zölle
4. Klimaschutz und Nutztierhaltung
5. Auslegung des CETA-Vertrages


1. Grundbewertung soll geändert werden

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Grundstücksbewertung soll modernisiert und damit eine "rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage" für die Grundsteuer geschaffen werden. Dieses Ziel verfolgt der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (18/10753). Der Erhalt der Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle müsse dauerhaft gewährleistet werden.

Deshalb soll das bisherige System der Einheitswerte, die zum Teil noch nach den Wertverhältnissen zum 1. Januar 1935 festgestellt worden sind, abgelöst werden. Die Ermittlung des Verkehrswertes wird jetzt nicht mehr angestrebt, sondern der Kostenwert ist das neue Bewertungsziel. "Dieser Kostenwert bildet den Investitionsaufwand für die Immobilie ab. Die Höhe des Investitionsvolumens dient als Indikator für die durch das Grundstück vermittelte Leistungsfähigkeit", wird erläutert. Das neue Bewertungsverfahren soll weitgehend automatisiert durchgeführt werden. Dazu sollen programmtechnische Verbindungen zu Daten anderer Behörden wie Kataster- und Grundbuchämtern geschaffen werden.

In der Land- und Forstwirtschaft soll das neue Verfahren nicht gelten. Bewertungsziel im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bleibe weiterhin der Ertragswert, heißt es im Entwurf.

Grund für die Änderung des Bewertungsgesetzes ist die Sorge, dass es zu einem Ausfall der Grundsteuer kommen könnte, wenn das Bundesverfassungsgericht aufgrund der dort anhängigen Verfahren die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung feststellen würde. Nach der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stellt die Grundsteuer die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen dar. Das Aufkommen habe 2013 bundesweit 11,024 Milliarden Euro (ohne Stadtstaaten) betragen, heißt es im Entwurf.

*

2. 18 Millionen für Aufnahmeeinrichtungen

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesministerium für Finanzen hat auf Antrag des Bundesinnenministeriums eine außerplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 17,898 Millionen Euro zur Kenntnis genommen. "Die höheren Ausgaben ergeben sich aus gegenüber den bisherigen Annahmen gestiegenen tatsächlichen Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen in den Warteräumen", schreibt die Bundesregierung in einer Unterrichtung zur Haushaltsführung 2016 (18/10692).

*

3. Millionen für nicht vereinnahmte Zölle

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesministerium für Finanzen hat einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zu 23,629 Millionen Euro zugestimmt. "Die Zahlungen beruhen auf der erforderlichen Abführung von nicht vereinnahmten Zöllen an die europäischen Union", schreibt die Bundesregierung in einer Unterrichtung zur Haushaltsführung 2016 (18/10693).

*

4. Klimaschutz und Nutztierhaltung

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht "keine genehmigungsrechtliche Schieflage zulasten von Außenklimaställen" gegenüber einer Haltung ohne Auslauf. Dies geht aus einer Antwort (18/10702) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10429) hervor. Grundsätzlich sei diese Art der Haltung aus tierschutzfachlicher Sicht "erstrebenswert". In welcher Höhe im Kontext der Auslaufhaltung mittelfristig die Nutztierbestände reduziert werden müssen, um Klima- und Luftreinhalteziele zu erreichen, lässt die Bundesregierung offen. Dies sei weder im Aktionsprogramm Klimaschutz noch im Klimaschutzplan 2050 "explizit mit Maßnahmen zur Zielerreichung" adressiert worden, heißt es in der Antwort.

*

5. Auslegung des CETA-Vertrages

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um das "Gemeinsame Auslegungsinstrument", das dem zwischen der EU und Kanada geschlossenen Freihandelsabkommen CETA beigefügte wurde, geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10726). Die Abgeordneten wollen wissen, wie es um Rechtskraft und verbindlichen Charakter des Auslegungsinstrumentes steht. Außerdem wird Widersprüchen zwischen dem Auslegungsinstrument und dem Wortlaut beziehungsweise Sinn des CETA-Vertrages gefragt.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 001 - 2. Januar 2017 - 12.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Januar 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang