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BUNDESTAG/6115: Heute im Bundestag Nr. 629 - 26.10.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 629
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. Oktober 2016, Redaktionsschluss: 15.21 Uhr

1. Beibehaltung der Kernbrennstoffsteuer
2. Exportchancen für Erneuerbare Energien
3. Wirkung der Nachhaltigkeitsverordnungen
4. Kernbrennstofffreiheit deutscher AKW


1. Beibehaltung der Kernbrennstoffsteuer

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die Kernbrennstoffsteuer bis Ende 2022 beizubehalten. Zudem soll der Tarif zum 1. Januar 2017 von 145 auf 220 Euro pro Gramm Spaltstoff erhöht werden. Dies sieht ein Antrag der Fraktion (18/10034) vor. Die Steuer sei ein "zielsicheres und wirksames Instrument", um die "Atomwirtschaft angemessen an den entstandenen gesellschaftlichen Kosten zu beteiligen", heißt es in dem Antrag zur Begründung. Für eine "willkürliche Befristung", die Regelung läuft zum Ende des Jahre aus, gebe es keinen "sachlichen Grund", kritisieren die Grünen.

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2. Exportchancen für Erneuerbare Energien

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Deutsche Unternehmen, die Technologien für erneuerbare Energien herstellen, können mit einer stärkeren Exportorientierung stagnierende oder schrumpfende Absatzmärkte im Inland kompensieren. Dabei müssten sie ihr Angebot aber verstärkt auf Systemlösungen ausrichten, die verschiedene Technologien zu einer Gesamtlösung vereinen würden, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/10000) vorgelegten Bericht zu "Stand und Bewertung der Exportinitiative Erneuerbare Energien für die Jahre 2012 bis 2014". Außerdem sollten Referenzanlagen in den Zielländern für Exporte errichtet werden. "Referenzanlagen in Deutschland reichten nicht aus, da potenzielle Kunden in den Zielmärkten einen Beweis für das Funktionieren einer Anlage in ihrer Region unter den dortigen spezifischen klimatischen und sonstigen Bedingungen benötigen", heißt es in dem Bericht, in dem auch auf den guten Ruf deutscher Anlagenbauer hingewiesen wird, die aber seit 2011 erhebliche Einbrüche auf ihrem Heimatmarkt hinnehmen mussten. Auch im Export kam es ab 2011 zu einer Krise, die bei mehreren Unternehmen zu Umsatzeinbrüchen führte. Die Exportchancen werden aber als gut bezeichnet, und die Investitionen in erneuerbare Energien hätten von 2013 bis 2014 um 38 Milliarden US-Dollar auf 270 Milliarden US-Dollar zugenommen.

In einer Trendeinschätzung des Berichts heißt es, die Exporte in OECD-Länder könnten zurückgehen. Zugleich könnten aber die Exporte in Schwellenländer wachsen. Da auch andere Länder in diese neuen Märkte vordringen würden, müssten die deutschen kleinen und mittleren Unternehmen zur Rechtfertigung ihrer höheren Preise insbesondere die höhere Qualität ihrer Produkt unter Beweis stellen.

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3. Wirkung der Nachhaltigkeitsverordnungen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Nachhaltigkeitsaspekte von in Deutschland genutzten Biokraft- und Biobrennstoffen sind Thema einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/10041). Der Bericht nach Paragraph 37g Bundes-Immissionsschutzgesetz stellt Wirkung und Effekte der jeweiligen Nachhaltigkeitsverordnungen für den Zeitraum 2013 bis 2014 dar. Dabei handelt es sich nach Darstellung der Bundesregierung um einen wortgleichen Auszug aus dem Fortschrittsbericht, der im Februar 2016 der EU-Kommission vorgelegt wurde.

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4. Kernbrennstofffreiheit deutscher AKW

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Ob im Atomkraftwerk (AKW) Brunsbüttel 2017 die Kernbrennstofffreiheit erreicht wird, ist derzeit laut Bundesregierung nicht abschätzbar. Hintergrund sei eine juristische Auseinandersetzung über Mängel im Genehmigungsverfahren an dem Standort. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9977) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9818) hervor.

In Biblis soll laut Antwort die Kernbrennstofffreiheit im Block A voraussichtlich Ende 2016 und im Block B Mitte 2018 erreicht werden. Für Philippsburg 1 sei ebenfalls Ende 2016 avisiert. In Neckarwestheim 1 scheine dies frühstens im Jahr 2018 möglich zu sein, schreibt die Bundesregierung. Hinsichtlich der AKW Krümmel, Grafenrheinfeld, Grundremmingen B, Isar 1, Unterweser und Neckarwestheim 1 verweist die Bundesregierung auf Angaben in einer früheren Antwort (18/4887).

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 629 - 26. Oktober 2016 - 15.21 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Oktober 2016

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