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BUNDESTAG/6105: Heute im Bundestag Nr. 619 - 21.10.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 619
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 21. Oktober 2016, Redaktionsschluss: 10.12 Uhr

1. Familiennachzug für subsidiär Geschützte
2. Subsidiärer Schutz für Syrer
3. Politisch rechts motivierte Straftaten


1. Familiennachzug für subsidiär Geschützte

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die mit dem im März 2016 in Kraft getretenen "Asylpaket II" eingeführte zweijährige Wartefrist für subsidiär geschützte Flüchtlinge zur Antragstellung auf Familiennachzug soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgenommen werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (18/10044) hervor.

Wie die Abgeordneten in der Vorlage schreiben, wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren ("Asylpaket II") "eine zweijährige Wartefrist für Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz gewährt und nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, für die Antragstellung zum Familiennachzug eingeführt". Die Zahl der Betroffenen steige seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führe somit "zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien".

In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass im Jahr 2015 in nahezu 100 Prozent der Fälle syrischen Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, die Zuerkennung dieses Schutzstatus aber in den vergangenen Monaten deutlich gesunken sei. Bereits im April 2016 hätten rund 16 Prozent der syrischen Schutzsuchenden "nur noch subsidiären Schutz" erhalten, im Juni 46 Prozent und im August rund 70 Prozent. Damit sei "inzwischen eine sehr große Gruppe vom Familiennachzug innerhalb der nächsten zwei Jahre ausgeschlossen".

Viele der Menschen hätten die Weiterflucht nach Europa jedoch alleine angetreten, um ihrer Familie die lebensgefährliche Überfahrt über das Meer zu ersparen, heißt es in der Vorlage weiter. Die Wartezeit von zwei Jahren werde "die Familienangehörigen in die Schlepperboote drängen" und halte "Flüchtlinge, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, innerlich und äußerlich davon ab, hier wirklich anzukommen".

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2. Subsidiärer Schutz für Syrer

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um "subsidiären Schutz und Einschränkung des Familiennachzuges bei syrischen Flüchtlingen" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/9992) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9657). Darin schreibt die Bundesregierung, dass es keine Weisung des Bundesinnenministeriums (BMI) gebe beziehungsweise gegeben habe, verstärkt subsidiären Schutz bei den Asylanträgen syrischer Staatsangehöriger oder auch generell zu gewähren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) entscheide "stets nach individueller Bewertung des jeweiligen Einzelfalls und ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Rechtslage".

Wie die Regierung weiter darlegt, wurden die Asylverfahren von Antragstellern aus Syrien im Jahr 2015 ganz überwiegend im schriftlichen Verfahren ohne persönliche Anhörung bearbeitet. Das schriftliche Verfahren sei im Herbst 2014 vorübergehend eingeführt worden, um die hohe Zahl der Asylanträge von Syrern und Irakern, deren Verfahren eine besonders hohe Aussicht auf Erfolg hatten, schneller bearbeiten zu können. Das BMI habe das Bamf mit Erlass vom 4. Januar 2016 angewiesen, das Regelverfahren der persönlichen Anhörung vor Entscheidung über den Asylantrag für alle Asylsuchenden wieder anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2016 einreisen. Mit Erlass vom 29. Februar 2016 habe das Ministerium die Rückkehr zur persönlichen Anhörung auf alle Personen ausgeweitet, die ihren Asylantrag ab Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (17. März 2016) stellen, unabhängig vom Datum der Einreise.

Ferner verweist die Regierung darauf, dass in allen Landesteilen Syriens Verfolgung im Sinne von Paragraf 3 des Asylgesetzes stattfinden könne. Liege eine "zielgerichtete Verfolgung in Anknüpfung an ein Merkmal der Genfer Flüchtlingskonvention" jedoch nicht vor, komme für Personen, denen eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen des Bürgerkriegs droht, die Gewährung subsidiären Schutzes in Betracht. Seit Wiederaufnahme der persönlichen Anhörung habe das Bamf bei syrischen Antragstellern "vermehrt ein Bürgerkriegsschicksal, aber kein individuelles Verfolgungsschicksal" ermittelt. Dies führe nach der geltenden Rechtslage nicht zur Zuerkennung von Flüchtlingsschutz, sondern zur Gewährung subsidiären Schutzes.

Um die Integration auch der nachziehenden Menschen leisten zu können, habe der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren das Recht auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre bis März 2018 ausgesetzt, heißt es des Weiteren in der Vorlage. Dies führe "zu einer zeitlichen Verzögerung der Möglichkeit des Nachzugs, nicht aber zu dessen Ausschluss".

Wie aus der Antwort zudem hervorgeht, ist das Bamf "hinsichtlich der Tendenz einiger Verwaltungsgerichte zur Gewährung von Flüchtlingsschutz an syrische Antragsteller auch unabhängig von den Umständen des Einzelfalls" bestrebt, "eine obergerichtliche/höchstrichterliche Klärung herbeizuführen". Den Angaben zufolge erhielten von Januar bis August dieses Jahres 60.954 Asylbewerber durch das Bamf subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Gegen 17.283 dieser Entscheidungen wurden in diesem Zeitraum laut Vorlage Klagen erhoben, davon in 15.258 Fällen von Syrern.

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3. Politisch rechts motivierte Straftaten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) In Deutschland sind im August dieses Jahres 49 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/9991) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9852) hervor.

Danach wurden für August 2016 vorläufigen Zahlen zufolge insgesamt 941 solcher Straftaten gemeldet, darunter 58 Gewalttaten. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 403. Sechs männliche Tatverdächtige seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurde kein Haftbefehl erlassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 619 - 21. Oktober 2016 - 10.12 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2016

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