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BUNDESTAG/6092: Heute im Bundestag Nr. 606 - 19.10.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 606
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 19. Oktober 2016, Redaktionsschluss: 15.12 Uhr

1. Flexi-Rente kommt
2. Regulierung von Leiharbeit
3. Stärkung des Biowaffenübereinkommens
4. Linke fordert Erhöhung des BAföG


1. Flexi-Rente kommt

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am heutigen Mittwoch dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/9787) für einen flexibleren Übergang in den Ruhestand ab kommendem Jahr zugestimmt.

Zu den von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen gehört unter anderem die verbesserte Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen. Teilrente und Hinzuverdienst sollen "flexibel und individuell miteinander kombinierbar" sein. Der Hinzuverdienst soll "im Rahmen einer Jahresbetrachtung" stufenlos bei der Rente berücksichtigt werden.

Wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, soll dadurch künftig regelmäßig den Rentenanspruch erhöhen. Auch Vollrentner sollen künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen.

Arbeitet jemand nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, kann er auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichten, um so weitere Entgeltpunkte und damit einen höheren Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Um Rentenabschläge auszugleichen, soll es möglich sein, früher und flexibler als bisher zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Neue Regeln der Rehabilitation und der Prävention sollen die Leistungen der Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte stärken.

Zudem soll die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer dadurch attraktiver werden, dass der bisher anfallende gesonderte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze für fünf Jahre wegfällt.

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2. Regulierung von Leiharbeit

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9232) zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen am heutigen Mittwoch in geänderter Fassung zugestimmt. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Leiharbeitnehmer künftig nur noch 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden dürfen (es sei denn, ein Tarifvertrag regelt eine längere Einsatzdauer). Außerdem sollen sie nach neun Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbeschäftigten erhalten. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurden Vorgaben präzisiert, die es Verleihfirmen auch in Zukunft ermöglicht hätten, sich durch eine Hintertür vor Sanktionen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung zu schützen. Ferner wurde festgelegt, das Gesetz im Jahr 2020 zu evaluieren und die Definition des Arbeitsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch präzisiert. Zudem tritt das Gesetz nicht am 1. Januar sondern am 1. April 2017 in Kraft.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zeigten sich zufrieden, "zum ersten Mal ein Transparenzgesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit" zu schaffen und betonten die Chancen von Leiharbeit besonders für Menschen mit geringeren Qualifikationen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) habe eine Schutzfunktion, aber man müsse auch die Chancen sehen, hieß es von den Fraktionen.

Die Oppositionsfraktionen lehnten das Gesetz ab, da es aus ihrer Sicht das Ziel, Leiharbeit auf einen zeitlich begrenzten Zeitraum zu beschränken, verfehlt. Die Linke kritisierte, das Gesetz orientiere sich nicht an den Interessen des Gemeinwohls, sondern an denen der Arbeitgeber. Billiglöhne durch Leiharbeit würden auch in Zukunft nicht verhindert, so die Fraktion. Bündnis 90/Die Grünen bemängelten, dass die Definition, was equal pay (gleicher Lohn) bedeute, nach wie vor zu unklar ist. Außerdem hätten die meisten Arbeitnehmer davon nichts, wenn dies erst ab einer Einsatzdauer von neun Monaten gelte.

Anträge von Linken (18/9964) und Grünen (18/7370) zur Verhinderung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen wurden mit Koalitionsmehrheit abgelehnt.

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3. Stärkung des Biowaffenübereinkommens

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD machen sich für einen größeren Schutz vor Biowaffen stark. In einem Antrag (18/10017), der am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, weisen sie darauf hin, dass das seit 1975 bestehende "Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen" (BWÜ) weder über ein Verifikationsregime noch über eine Vertragsorganisation verfüge. "Verstöße gegen den Vertrag können somit nicht systematisch aufgedeckt und sanktioniert werden." Zudem seien eine Reihe von Ländern aus Afrika und dem Pazifikraum dem Übereinkommen bisher ferngeblieben, bei anderen Signatarstaaten bestünden wiederum Zweifel, ob sie den BWÜ-Verpflichtungen nachkommen. "Es ist bekannt, dass mindestens ein Signatarstaat des Übereinkommens, Syrien, trotz des Verbots an biologischen und Toxinwaffen gearbeitet hat."

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, sich bei der Ende November in Genf stattfindenden 8. BWÜ-Überprüfungskonferenz für eine weltweite Verbesserung der nationalen Umsetzung dieses Vertragswerkes einzusetzen, weitere Staaten zum Beitritt zu bewegen und auf eine Verbesserung vertrauensbildender Maßnahmen zu drängen. Die Bundesregierung solle zudem für mehr Kompetenzen und Kapazitäten der "Implementation Support Unit" (ISU) werben, "sodass die ISU mittelfristig die Aufgaben eines Sekretariats der BWÜ-Vertragsstaaten übernehmen kann und langfristig Teile der Aufgaben einer Organisation für das Verbot biologischer Waffen ausübt". Weitere Forderungen zielen auf Vorschläge, "wie die Diskussion unter den BWÜ-Vertragsstaaten über die Schaffung eines Mechanismus zur Stärkung der Vertragstreue wieder aufgenommen werden können" sowie innerhalb Deutschlands auf die Förderung der biowissenschaftlichen Forschung und der Friedensforschung.

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4. Linke fordert Erhöhung des BAföG

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Das BAföG soll um mindestens zehn Prozent angehoben werden. Ferner soll die Ausbildungsförderung als rückzahlungsfreier Vollzuschuss gewährt werden. Das fordert die Linke in einem Antrag (18/10012). Das BAföG, das es seit 45 Jahren gibt, "kann ohne Zweifel als Meilenstein in der Architektur des Sozialstaats bezeichnet werden, denn konzipiert war es als ein Instrument, um jedem Menschen - unabhängig von der sozialen Herkunft - ein Hochschulstudium zu ermöglichen", lobt die Linke und bemängelt gleichzeitig, dass der Kreis der Berechtigten rückläufig ist.

Unmittelbar nach Einführung des BAföG im Jahr 1972 hätten 44,6 Prozent der Studenten die Studienförderung erhalten, während es im Jahr 2015 gerade noch knapp 15 Prozent der Studenten gewesen seien. Der durchschnittliche Fördersatz liege seit 2012 unverändert bei 448 Euro. Das BAföG reiche als alleiniges Instrument zur Studienfinanzierung nicht mehr aus.

Die Linke unterstreicht, dass der Einbruch der Förderquote Folgen habe: Laut der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes würden 77 Prozent der Kinder mit akademischem Familienhintergrund studieren, während es nur 23 Prozent der Kinder aus Familien ohne akademischen Hintergrund an die Hochschule schafften.

Zudem fordert die Fraktion, die Wohnkostenpauschalen an die tatsächlichen Mietpreise anzupassen. Außerdem sollen die Leistungen nach dem BAföG auch für Personen mit einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis spätestens nach drei Monaten und nicht erst nach 15 Monaten gewährleistet werden.

Die Linke macht darauf aufmerksam, dass auch die Entwicklung der Förderung von Schülern in eine ähnliche Richtung weise. Als im Jahr 1983 das BAföG für Schüler nur noch denen gewährt wurde, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnten, sei die Quote der Empfänger von knapp einem Drittel der förderfähigen Gymnasiasten auf unter zwei Prozent gesunken.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 606 - 19. Oktober 2016 - 15.12 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Oktober 2016

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