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BUNDESTAG/6083: Heute im Bundestag Nr. 597 - 18.10.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 597
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 18. Oktober 2016, Redaktionsschluss: 11.38 Uhr

1. Grundrechte in Serbien und Albanien
2. Nato-Beitrittsgespräche mit Montenegro
3. Polizei-Zusammenarbeit mit Frankreich
4. Bundeswehreinsatz im Kampf gegen IS
5. Bundesrat will Amtshilfegesetz ändern
6. CDU-Arbeitskreise bei Verfassungschutz


1. Grundrechte in Serbien und Albanien

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AHE) Den EU-Beitrittskandidaten Republik Albanien und Republik Serbien soll es ermöglicht werden, sich als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zu beteiligen. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes "zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 7. März 2016 für Beschlüsse des Rates zur Festlegung von Standpunkten der Union in den Stabilitäts- und Assoziationsräten EU - Republik Albanien sowie EU - Republik Serbien" (18/9990) vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen die innerstaatlichen Voraussetzungen geschaffen werden, "damit der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union den Vorschlägen für die vorgenannten Beschlüsse zustimmen darf".

Albanien und Serbien sollen künftig im Rahmen der themenspezifischen Arbeit der Europäischen Agentur für Grundrechte als Beobachter teilnehmen. "Die Gewährleistung des Grundrechtsschutzes und der Rechtsstaatlichkeit sind wesentliche Kriterien auf dem Weg der Länder in die Europäische Union", argumentiert die Bundesregierung. Durch eine Beteiligung an der Europäischen Agentur für Grundrechte werde diese in die Lage versetzt, den Beitrittskandidaten Unterstützung zu gewähren. Ziel sei es, die albanische und die serbische Reformagenda in diesem Bereich weiter zu stärken. Der Bundesrat hat laut Vorlage in seiner Sitzung am 14. Oktober beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

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2. Nato-Beitrittsgespräche mit Montenegro

Berlin: (hib/AHE) Montenegro soll Beitrittsgespräche mit der Nato aufnehmen können. Die Bundesregierung hat dazu den "Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 19. Mai 2016 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt Montenegros" (18/9989) vorgelegt, mit dem die Voraussetzungen für die Annahme des Protokolls durch die Bundesrepublik geschaffen werden sollen. Die Nato-Außenminister hatten laut Vorlage im Dezember 2015 beschlossen, dem Westbalkan-Land Beitrittsgespräche anzubieten. "Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass der NATO-Beitritt Montenegros einen Beitrag zu Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum leisten wird." Der Bundesrat habe in seiner Sitzung am 14. Oktober beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

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3. Polizei-Zusammenarbeit mit Frankreich

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu einem Protokoll mit der französischen Regierung über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen von Polizeibehörden (18/9988) vorgelegt. Wie sie in der Vorlage darlegt, wird mit dem im März 2016 unterzeichneten Protokoll zwischen beiden Regierungen zur Ergänzung eines Abkommens von 1997 über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten "das Ziel verfolgt, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bei der grenzüberschreitenden Observation oder Nacheile oder bei sonstigen abgestimmten grenzüberschreitenden Einsatzmaßnahmen auch Luftfahrzeuge der Polizeibehörden eingesetzt werden können". Der Gesetzentwurf sieht die Zustimmung des Bundestages zu dem Protokoll vor.

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4. Bundeswehreinsatz im Kampf gegen IS

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will den Einsatz im Kampf gegen den "Islamischen Staat" (IS) ausweiten. Künftig sollen Bundeswehrsoldaten auch in AWACS-Aufklärungsflugzeugen der Nato den Luftraum in Syrien überwachen, wie aus einem Antrag (18/9960) der hervorgeht, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Vom Einsatz dieser Aufklärungsflugzeuge verspricht sich die Regierung "eine Verdichtung des Lagebildes unter Weitergabe der dabei gewonnenen Erkenntnisse in Echtzeit an die internationale Anti-IS-Koalition". Sie beruft sich dabei auf einen entsprechenden Beschluss des Nato-Gipfels vom Juli dieses Jahres, die internationale Koalition mit AWACS-Flügen vom türkischen und internationalen Luftraum aus zu unterstützen. Vorgesehen ist laut Antrag, wie bisher bis zu 1.200 Soldaten der Bundeswehr "Frankreich, Irak und die internationale Koalition in ihrem Kampf gegen IS" zu entsenden. Sie sollen weiterhin Aufgaben der Luftbetankung, der Aufklärung ("insbesondere luft-, raum- und seegestützt"), des "seegehenden Schutzes" sowie als Teil des Stabspersonals übernehmen.

Die Bundesregierung beruft sich bei diesem Einsatz auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindungen mit den UN-Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) sowie 2249 (2015). Mit letzterer habe der UN-Sicherheitsrat "die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle von IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere von IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden". Außerdem verweist die Bundesregierung mit Blick auf die rechtlichen Grundlagen darauf, dass sich mit Frankreich "nach den von der Terrororganisation IS begangenen Angriffen auf Paris am 13. November 2015" erstmals ein EU-Mitgliedstaat auf die in Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union verankerte Beistandsklausel berufen habe.

Der Einsatz deutscher Streitkräfte erfolge "vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien, auf dem Territorialgebiet von Anrainer-Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete". Die AWACS-Flüge, bei denen Daten gewonnen und weitergegeben werden, sollen im Nato-Luftraum oder internationalen Luftraum stattfinden. Das Mandat ist befristet bis zum 31. Dezember 2017, die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf knapp 134 Millionen Euro.

Die Anschläge in Frankreich, Belgien, der Türkei, aber auch in Deutschland hätten gezeigt, "dass von der Terrororganisation IS trotz des erfolgreichen Vorgehens der internationalen Anti-IS-Koalition, insbesondere im Irak und in Syrien, weiterhin ein bewaffneter Angriff ausgeht, der uns auch in Europa sehr konkret betrifft und gegen den das Recht zur kollektiven Selbstverteidigung gegeben ist", schreibt die Bundesregierung. Der IS stelle aufgrund seiner extremistisch-salafistischen Gewaltideologie, seiner terroristischen Handlungen, seiner anhaltenden schweren, systematischen und ausgedehnten Angriffe auf Zivilpersonen sowie seiner Anwerbung und Ausbildung ausländischer Kämpfer auch aus Sicht des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar.

Der Bedrohung durch IS müsse "weiterhin entschieden und in einem abgestimmten Ansatz" begegnet werden. Neben der Beteiligung an der internationalen Anti-IS-Koalition sowie Ausrüstungshilfen und Ausbildungsunterstützung für die irakischen Sicherheitskräfte und die Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak würden von deutscher Seite Ertüchtigungsmaßnahmen für Jordanien und Tunesien, aber auch beispielsweise Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau in Libyen, dazu beitragen, die Verbreitung von weiteren Keimzellen von IS zu verhindern. Der deutsche militärische Beitrag sei eingebettet in einen "breiten zivilen Ansatz". Übergeordnetes Ziel bleibe eine "umfassende politische Friedenslösung für Syrien, aber auch die dauerhafte politische und wirtschaftliche Stabilisierung und Transformation des Irak".

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5. Bundesrat will Amtshilfegesetz ändern

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat verlangt umfangreiche Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen (18/9536). In der Stellungnahme drängen die Länder unter anderem auf Ergänzungen, damit der Doppelabzug von Betriebsausgaben bei Personengesellschaften verhindert wird. Dies komme in Fällen vor, in denen sich Gesellschafter in einem anderen Staat befinden, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen worden sei. Es gehe um Milliardensummen, erklären die Länder und fordern: "Zukünftig soll verhindert werden, dass diese Vorgänge im Ergebnis in keinem der beteiligten Staaten besteuert beziehungsweise Ausgaben doppelt abgezogen werden." Außerdem werden Maßnahmen verlangt, um die Besteuerung von Abfindungen für Beschäftigte, die ihren Wohnsitz in anderen Staaten haben, sicherzustellen. Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung die Prüfung der Vorschläge zu. Einigen Wünschen des Bundesrats stimmt sie auch zu.

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6. CDU-Arbeitskreise bei Verfassungschutz

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "CDU-Arbeitskreise in Verfassungsschutzbehörden" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9969). Wie die Abgeordneten darin ausführen, berichtete im Juni 2016 ein Zeuge in einer Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses des Hessischen Landtages von der Existenz eines "CDU-Arbeitskreises" im Landesamt für Verfassungsschutz Hessen. Wissen will die Fraktion, ob und gegebenenfalls seit wann der Bundesregierung die Existenz eines solchen Arbeitskreises bekannt ist. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, ob beim Bundesamt für Verfassungsschutz ein Arbeitskreis aus CDU-Mitgliedern oder -Sympathisanten existiert oder existierte.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 597 - 18. Oktober 2016 - 11.38 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2016

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