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BUNDESTAG/6028: Heute im Bundestag Nr. 542 - 23.09.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 542
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 23. September 2016, Redaktionsschluss: 10.18 Uhr

1. Cum/Ex-Thema nicht vordringlich
2. TÜV Nord war schockiert über Abgasskandal
3. Kooperation mit US-Militärgeheimdienst
4. Chancen und Risiken der Nanotechnologie
5. Psychisch Kranke individueller versorgen
6. Neue Teilnehmer an Integrationskursen


1. Cum/Ex-Thema nicht vordringlich

4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex)/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich nach den Worten eines ehemaligen Referatsleiters bei der Aufklärung der Cum/Ex-Geschäfte auch auf den Bankenverband verlassen. Erschwert worden sei dies auch durch eine permanente Personalknappheit, sagte der ehemalige Steuerreferatsleiter im BMF, Michael Gierlich, vor dem 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex). Zusammen mit Gierlich waren zwei weitere ehemalige Ministeriumsbeamte sowie eine Referatsleiterin aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur 20. Sitzung des Ausschusses geladen.

Gierlich, 69, war von 2001 bis zu seiner Pensionierung Referatsleiter in der Steuerabteilung des Ministeriums. Mit dem Thema der steuerbetrügerischen Cum/Ex-Aktiengeschäfte um den Dividendenstichtag herum sei er erstmals 2002 mit dem Schreiben des Bankenverbandes konfrontiert worden, in dem die Banken das Problem schilderten und einen Vorschlag für dessen Lösung unterbreiteten. Gierlich sagte auf eine Frage des Ausschussvorsitzenden Hans-Ulrich Krüger (SPD), das Schreiben habe damals kaum jemand verstanden, deshalb habe man sich das vom Verband ausführlich, auch mit Hilfe einer Präsentation, erklären lassen. Diese sei dann später auch den Ländern zugeleitet worden, ohne auf die Urheberschaft des Bankenverbandes zu verweisen. Aus Sicht der CDU-Abgeordneten Sabine Sütterlin-Waack ist das Ministerium damit unnötigerweise der Rechtsauffassung der Banken gefolgt.

Weiter erklärte Gierlich, das Thema Cum/Ex sei damals als "nicht ganz so eilig" betrachtet worden, da noch andere wichtige Aufgaben zu erledigen gewesen seien. Man sei davon ausgegangen, dass die Sache bei nächster Gelegenheit repariert werden würde. Dies sei dann das nächste Bereinigungsgesetz, also das Jahressteuergesetz 2007, gewesen. 2009 habe sein Referat dann konkrete Hinweise auf Steuergestaltungen mit Hilfe von Cum/Ex-Geschäften erhalten und sofort den Minister informiert. Daraufhin sei eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen worden und eine völlige Systemumstellung in Angriff genommen worden.

Der Ausschuss befragte Gierlich auch ausführlich zu seinem Mitarbeiter Arnold Ramackers, der zwischen 2004 und 2008 sowie 2010 nach seiner Pensionierung noch einmal für drei Monate im Referat IV C1 tätig war. Ramackers, Richter am Finanzgericht a. D., hatte auf der vorherigen Ausschusssitzung für Erstaunen gesorgt, weil er sich von 2008 bis 2009 für ein Jahr beurlauben ließ und in dieser Zeit selbständig bis zu seiner Pensionierung für den Bankenverband und gleichzeitig auch für das Ministerium arbeitete. Bezahlt wurde er aber nach eigenen Angaben von der Kreditwirtschaft. Nach 2010 beriet er weiterhin Bankenverband und Ministerium, aber ohne Honorar, sondern als "fachlich interessierter Staatsbürger", wie Ramackers es ausgedrückt hatte.

Gierlich schilderte, wie er Ramackers 2004 zufällig kennengelernt habe und ihn, da er dringend gute Mitarbeiter gesucht habe, angeworben habe. Ramackers sei auf dem Gebiet des Investmentsteuerrechts eine "absolute Spitzenkraft" gewesen. Dieses Feld sei sozusagen Ramackers Hobby gewesen, weshalb er auch später bei Bedarf eingeschaltet worden sei. Dies habe dem ehemaligen Richter Spaß gemacht und sei von diesem nicht als Arbeit aufgefasst worden. Ramackers habe ihm, Gierlich, mitgeteilt, dass er auch für Verbände Investmentsteuer-Gutachten schreibe und dafür bezahlt werde. Das sei zwar legal gewesen, sagte Gierlich, aber er habe das sehr kritisch gesehen. Überrascht zeigte sich Gierlich von der Tatsache, dass Ramackers 2011 ein Ministeriumsschreiben an den Bankenverband weiterleitete. Das habe er nicht gewusst und auch nicht für möglich gehalten. Einen Hinweis in einer Whistleblower-Mail, wonach im Gierlich-Referat ein Mitarbeiter sitze, der gute Kontakte zu den Initiatoren der Cum/Ex-Geschäfte habe, könne er sich nicht erklären, sagte Gierlich auf eine Frage der Abgeordneten Sütterlin-Waack. Er hege keinen Verdacht gegen Ramackers.

Wenig beitragen zur Aufkärung konnte der ehemalige Präsident der dem BMF unterstehenden Bundesfinanzakademie, Karl Wilhelm Christmann, der von 2004 bis 2006 die Unterabteilung IV C im Ministerium geleitet hatte. Er könne sich nicht erinnern, dass Cum/Ex damals ein brennendes Thema gewesen wäre und habe an Sitzungen, auf denen dieses eine Rolle spielte, nicht teilgenommen. Der Schwerpunkt seiner Arbeit habe in anderen Bereichen gelegen. Er gab jedoch zu Protokoll, dass die Personaldecke damals sehr knapp gewesen und die Steuerunterabteilung manchmal "sehr unterbesetzt" gewesen sei. Ramackers kenne er, wisse aber nur, dass dieser "ein subtiler Kenner des Investmentsteuerrechts" sei.

Florian Scheurle, von März 2005 bis November 2009 Leiter der Steuerabteilung im BMF und seit 2010 Präsident des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) sowie des Bundesausgleichsamtes (BAA), sagte aus, dass er vermutlich über die Vorbereitung des Jahressteuergesetzes 2007 mit dem Thema Cum/Ex in Kontakt gekommen sei. An Einzelheiten und auch an Hinweise auf ein Cum/Ex-Geschäftsmodell im Jahr 2009 könne er sich jedoch nicht erinnern. Er habe sich in dieser Zeit auch um viele andere steuerrechtliche Dinge kümmern müssen.

Den Vorwurf des Grünen-Abgeordneten Gerhard Schick, dass in Scheurles Verantwortung "ein heftiger Milliardenschaden" entstanden sei, wies dieser zurück. Ihm sei nicht bekannt, so Scheurle, dass durch Fehler in der Steuerabteilung ein Schaden in dieser Höhe entstanden wäre. Im Falle der Lücke im Jahressteuergesetz 2007 habe sich das zuständige Referat zusammen mit den Ländern darum gekümmert, diese zu schließen. Auf eine Frage Schicks zu Regeln für den Informationsaustausch mit Banken und deren Verbänden sagte Scheurle, solche gebe es nicht, sondern man müsse sich auf die Kollegen verlassen, Interna nicht preiszugeben. Der Austausch mit den Verbänden an sich gehöre aber zum alltäglichen Geschäft der Steuerabteilung im BMF.

BaFin-Referatsleiterin Ruth Burkert erläuterte anschließend die Arbeitsweise der Behörde. Zu Forderungen nach mehr Kompetenz in Steuerfragen bei der BaFin sagte die Großbankenaufseherin, die Behörde sei auch weiterhin nicht für Steuern zuständig und habe auch nicht das Know-how dafür. Es gebe aber inzwischen einen verbesserten Austausch zwischen BaFin und den Steuerbehörden.

Burkert berichtete, wie ein Kollege auf einer Referatsleitersitzung im September 2012 von einer internen Untersuchung in einer Bank wegen des Verdachts auf Cum/Ex-Geschäfte berichtete. Die Referatsleiter sahen daraufhin Handlungsbedarf, auch bei anderen Banken diesbezüglich informell nachzufragen, um sie für das Thema zu sensibilisieren. Das BMF sei über die internen Ermittlungen in der Bank informiert worden. Die informelle Abfrage sei quasi die Vorstufe der offiziellen Bankenumfrage aus dem Frühjahr 2016 gewesen. Zu deren Ergebnissen und Detailfragen stand Burkert den Ausschussmitgliedern im Anschluss in geheimer Sitzung Rede und Antwort.

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2. TÜV Nord war schockiert über Abgasskandal

5. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/stu) Umweltbundesamt (UBA) und der TÜV Nord hatten keine Hinweise auf Abgasmanipulationen, wie sie der VW-Konzern für Dieselfahrzeuge eingeräumt hat. Das erklärten Mitarbeiter im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages. "Manipulation haben wir damals nicht vermutet. Ich war überrascht und schockiert", sagte der Fachgebietsleiter für Antriebe und Emissionen der TÜV Nord AG, Helge Schmidt, bei seiner Befragung. Von der Abschalteinrichtung habe er wie viele aus den Medien erfahren. Die US-Umweltbehörde EPA hatte die Vorwürfe gegen den VW-Konzern am 18. September 2015 publik gemacht.

Der TÜV Nord war wie das UBA und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) an Feldüberprüfungen beteiligt, bei denen Autos im laufenden Betrieb getestet werden, ob sie die Grenzwerte noch einhalten. Beim Auffälligkeiten werden die Autobauer um Stellungnahme gebeten. Auf die Frage, wie plausibel die Reaktionen gewesen seien, sagte Schmidt, es sei "manchmal merkwürdig" gewesen, wenn Hersteller für ein und dieselbe Abweichung unterschiedliche Fehler nannten. Anlass zu weitergehenden Untersuchungen hätte man beim TÜV aber nicht. Einerseits habe man keinen Einblick in die Motorsoftware. Zudem verwies Schmidt darauf, dass man auf Grundlage der Prüfnormen teste. Zudem sei der TÜV Nord ein Wirtschaftsunternehmen und "keine Stiftung Warentest".

Auch das Umweltbundesamt hatte nach den Worten seines Fachgebietsleiters für Schadstoffminderung und Energieeinsparung im Verkehr, Lars Mönch, keine Kenntnis von verbotenen Abschalteinrichtungen der Abgasnachbehandlung. Dass Hersteller außerhalb von Testzyklen ihre Motoren nach eigenen Vorstellungen neu abstimmen, sei aber grundsätzlich seit langem bekannt. "Es hat manchmal in den Fingern gejuckt", sagte Mönch. Ohne belastbare Analysen müsse man aber extrem vorsichtig sein mit Behauptungen.

Die nachgeordnete Behörde des Bundesumweltministeriums hatte 2007/2008 ein Konzept für Felduntersuchungen erarbeitet. Nach Gesprächen des Umwelt- mit dem Wirtschaftsministerium musste das UBA aber Abstriche an dem Konzept machen. Mönch sagte, das Amt sei "Marathonläufe" gewohnt. Es gebe keine schnellen Erfolge im Verkehrssektor. Die Reaktionen der Hersteller bei Auffälligkeiten seien sehr unterschiedlich gewesen. Bei Konfliktfällen gebe es eine Patt-Situation. Das UBA habe nicht die Mittel, die Darlegungen der Autobauer zu widerlegen. An der Untersuchungskommission des Verkehrsministeriums nach Bekanntwerden der VW-Affäre war das UBA nicht beteiligt.

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3. Kooperation mit US-Militärgeheimdienst

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Die bis 2014 andauernde Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit dem US-Militärgeheimdienst Defence Intelligence Agency (DIA) bei der Ausforschung von Flüchtlingen und Asylbewerbern war nach Darstellung eines ehemals Beteiligten historisch bedingt. "Die DIA war schon immer vor Ort, auch nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges. So hat sich das integrierte Befragungswesen entwickelt", sagte der Zeuge R.C. am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Der heute 53-jährige ehemalige Berufssoldat war von 2003 bis 2013 in der Hauptstelle für das Befragungswesen (HBW) tätig, die in der Frühphase des Kalten Krieges von den Westalliierten gegründet worden war, um Übersiedler aus dem damaligen Ostblock abzuschöpfen, und seit 1958 dem BND unterstand.

Die entsandten Agenten der DIA waren dem Personal der HBW fest eingegliedert, wie der Zeuge berichtete. So habe die Dienststelle, deren stellvertretender Leiter er von 2008 bis 2013 gewesen sei, zuletzt 15 Mitarbeiter gezählt, unter ihnen sechs Befrager, die für den Kontakt zu den Flüchtlingen zuständig waren. Zwei von ihnen seien Amerikaner gewesen, normale "Mitglieder der Befrager-Community", wie sich der Zeuge ausdrückte. Gelegentlich habe das US-Personal gewechselt. Dies sei aber eher selten vorgekommen. Die von der DIA entsandten Agenten seien "handverlesen", "überprüft" und aus Sicht der deutschen Seite vertrauenswürdig gewesen: "Wir gingen davon aus, dass das entsprechend gehandhabt wurde."

Das wesentliche Kriterium bei der Auswahl der US-Agenten seien möglichst gute deutsche Sprachkenntnisse gewesen. Sie hätten in der Lage sein müssen, glaubhaft als Mitarbeiter einer deutschen Behörde aufzutreten. Die Asylbewerber, zu denen die HBW auf Empfehlung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Kontakt aufnahm, hätten in den Befragungen nicht erkennen können, ob ihnen ein Deutscher oder ein Amerikaner gegenübersaß. Sie durften ohnehin nicht wissen, dass sie mit dem deutschen Nachrichtendienst, geschweige denn mit einem US-Geheimdienst zu tun hatten. Die Tarnung der HBW habe über 50 Jahre gehalten, betonte der Zeuge.

Je nach Personallage und Bedarf hätten allein deutsche, allein amerikanische oder deutsche und amerikanische Befrager gemeinsam mit den Flüchtlingen geredet. Wie oft es vorkam, dass ein DIA-Agent ohne Anwesenheit eines deutschen Kollegen eine Befragung vorgenommen habe, war dem Zeugen nicht in Erinnerung: "Ich möchte nicht sagen, dass es die Regel war, aber es kam häufig vor." Anders hatte sich vor einem Jahr die ehemalige Behördenleiterin der HBW eingelassen, die Zeugin A.K.: "Es war grundsätzlich die Ausnahme, dass die Amerikaner allein reingegangen sind." Im November 2013 untersagte das Kanzleramt diese Praxis.

Wert legte der Zeuge auf die Feststellung, dass die Federführung immer beim BND gelegen habe. Die US-Kollegen hätten auch über Befragungen, die sie allein vorgenommen hätten, nie direkt der DIA berichten dürfen, sondern nur auf dem Weg über ihre deutsche Dienststelle. Verstöße gegen diese Regel wären früher oder später aufgeflogen. Gelegentlich habe die deutsche Seite den US-Kollegen eine Information von besonderem "nationalen Interesse" auch vorenthalten. Jährlich habe seine Dienststelle eine "mittlere dreistellige Anzahl" von Asylbewerbern befragt und daraus in guten Zeiten 1500, zuletzt nur noch einige hundert Meldungen destilliert. Zu 15 bis 20 Prozent sei diesen Leistung den US-Befragern zuzurechnen gewesen.

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4. Chancen und Risiken der Nanotechnologie

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Nanotechnologie ist eine der Zukunftstechnologien, die in den letzten Jahren wirtschaftlich an Bedeutung gewonnen haben und Einzug in den Alltag halten. Dabei geht es um Gesundheit und Ernährung, Arbeit, Wohnen, Mobilität und Energieerzeugung. Die Bundesregierung will die Chancen und Potenziale der Nanotechnologie nutzen, ohne dabei mögliche Risiken für Mensch und Umwelt außer Acht zu lassen. "Eine verantwortungsvolle Innovationspolitik adressiert sowohl Chancenwahrung als auch Risikoforschung", schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht (18/9670) mit dem sie den "Aktionsplan Nanotechnologie 2020" vorlegt und ihre ressortübergreifende Strategie zur Förderung der Nanotechnologie für den Zeitraum 2016-2020 vorstellt.

Da aufgrund der Fülle unterschiedlicher Materialeigenschaften und Verfahren, eine eindeutige Definition von Nanotechnologie schwierig ist, hat sich die Bundesregierung darauf festgelegt, Nanotechnologie als eine Technologie zu definieren, die sich mit der kontrollierten Herstellung und Nutzung von Materialien und Komponenten mit funktionsrelevanten Strukturgrößen unterhalb von 100 Nanometern in mindestens einer Richtungsdimension befasst. Dabei resultieren aus der Nanoskaligkeit neue Funktionalitäten und Eigenschaften, die zur Verbesserung bestehender oder zur Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen beitragen können. So werden unter anderem durch enorm große Oberflächen in der Nanotechnologie - bezogen auf das Volumen - neue Materialentwicklungen möglich. Es geht dabei beispielsweise um partikelgrößenabhängige Farbänderungen, eine extreme Zunahme der Wärme- und Stromleitfähigkeit oder eine Steigerung der Reaktivität von Partikeloberflächen.

Globale Herausforderungen wie der Klimawandel, die demografische Entwicklung, die Bekämpfung von Volkskrankheiten, die Sicherstellung der Welternährung und die Endlichkeit der fossilen Rohstoff- und Energiequellen würden zukunftsfähige Lösungen erfordern, die mit Hilfe von Forschung, neuen Technologien und der Verbreitung von Innovationen befördert werden können. Ein wichtiger Bereich sei zudem die Anwendung von Nanotechnologien in der Medizin (Nanomedizin). Diese eröffne innovative Möglichkeiten, Krankheiten auf molekularer Ebene zu begegnen, und erschließe neue Ansätze in der Diagnostik, Therapie und im Monitoring

Aus diesem Grund richte die Bundesregierung ihre Innovationspolitik im Rahmen ihrer neuen HightechStrategie (HTS), die zu einer umfassenden ressortübergreifenden Innovationsstrategie weiterentwickelt worden ist, konsequent an zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen aus, heißt es in der Unterrichtung. Der Nanotechnologie werde in diesem Zusammenhang großes Potenzial zur Lösung von Problemen in ausgewiesenen Zukunftsfeldern zugeschrieben. Eine koordinierte Innovationspolitik diene der nachhaltigen Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands

Neben der Nutzung der Chancen nanotechnologischer Entwicklungen bestimmen die anwendungssichere und umweltverträgliche Gestaltung dieser Technologie das politische Handeln, schreibt die Bundesregierung. Unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sind auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am Aktionsplan Nanotechnologie 2020 beteiligt. Neben der international gut positionierten Nanotechnologie-Forschung sei es zudem gelungen, die Vernetzung der Nanotechnologieakteure voranzutreiben und die wirtschaftliche Anwendung dieser Schlüsseltechnologie in vielen Branchen zu stärken. Diese Entwicklung soll weiter unterstützt werden.

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5. Psychisch Kranke individueller versorgen

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Psychisch kranke Menschen müssen nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen individueller versorgt werden. Seit der Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems PEPP 2013 bestehe die Gefahr, dass vor allem Menschen mit schweren oder chronischen psychischen Erkrankungen sowie Kinder und Jugendliche aus ökonomischen Gründen nicht mehr individuell angemessen behandelt würden, heißt es in einem Antrag (18/9671) der Fraktion.

Die geplante Neuausrichtung des Entgeltsystems in der Psychiatrie sei somit ein richtiger und überfälliger Schritt. Das neue System müsse flexible patientenorientierte Versorgungsformen unterstützen. Das Ziel sei ein bedarfsgerechtes, regionales, kooperatives, Zwang vermeidendes, psychiatrisch/psychotherapeutisches und psychosoziales Versorgungsnetz für alle Altersgruppen.

Zu gewährleisten sei die ambulante Begleitung in den Alltag während oder nach einem stationären Aufenthalt oder stattdessen sowie teilstationäre Angebote. Wichtig sei auch eine enge Abstimmung mit gemeindenahen sozialpsychiatrischen Hilfen, die Einbeziehung von Angehörigen und eine ambulante Krisenbegleitung. Ein neues Entgeltsystem müsse diese Veränderungen befördern und dürfe nicht alte, streng nach stationär und ambulant getrennte Versorgungssysteme fortschreiben.

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6. Neue Teilnehmer an Integrationskursen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat im vergangenen Jahr mehr als 179.000 neue Teilnehmer an Integrationskursen registriert. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/9623) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9491) hervor. Danach erfasste das Bamf im ersten Quartal des laufenden Jahres fast 62.000 neue Kursteilnehmer.

Wie die Bundesregierung in der Vorlage weiter ausführt, unterrichten in Integrationskursen aktuell rund 15.000 Lehrkräfte. Davon unterrichteten rund 1.400 mit einer Ausnahmegenehmigung, "das heißt ohne Zusatzqualifizierung".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 542 - 23. September 2016 - 10.18 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2016

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