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BUNDESTAG/5887: Heute im Bundestag Nr. 401 - 29.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 401
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 29. Juni 2016, Redaktionsschluss: 13.53 Uhr

1. Cannabis für schwer kranke Patienten
2. Menschenrechtslage im Senegal
3. Tätigkeit von Werner Mauss
4. Rechtsextremistische Straftaten erfragt
5. Argentinien-Diplomatie während Diktatur
6. Alter der Gleisanlagen


1. Cannabis für schwer kranke Patienten

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Schwer kranke Patienten sollen künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/8965) der Bundesregierung vor, mit dem die Vorschriften aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geändert werden und der jetzt im Bundestag beraten wird.

Cannabis ist eine Droge, die bisher nur in Ausnahmefällen als Heilmittel zum Einsatz kam, etwa um Schmerzpatienten zu therapieren. Die Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen. Anfang April 2016 besaßen den Angaben zufolge 647 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Nutzung von Cannabis als Medizin.

Patienten sollen künftig getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten können. Für die Versicherten wird zudem, auch in eng begrenzten Ausnahmefällen, ein Anspruch auf Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen.

Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht. Die Aufgabe wird dem BfArM übertragen. Geplant ist der Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur.

Der Eigenanbau von Medizinalhanf für eine Selbsttherapie ist nicht vorgesehen, weil in dem Fall die Qualität der Substanzen nicht garantiert wäre. Zudem wird dies aus gesundheits- und ordnungspolitischen Gründen abgelehnt.

Um die genaue Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erforschen, soll die Kostenerstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft werden. Eine generelle Freigabe der Droge Cannabis lehnt die Bundesregierung weiter ab.

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2. Menschenrechtslage im Senegal

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/EB) Die Menschenrechtslage im Senegal hat sich seit dem demokratischen Machtwechsel 2012 weiter verbessert und ist im regionalen Vergleich gut. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/8819) auf eine Kleine Anfrage (18/8495) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Bundesregierung seien keine Fälle bekannt, in denen Menschen aufgrund ihrer "Rasse", Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder einer politischen Überzeugung Menschenrechtsverletzungen erfahren, heißt es weiter. Staatliche und zivilgesellschaftliche Menschenrechtsorganisationen könnten ihre Arbeit ohne Hindernisse ausführen. Defizite gebe es aber im Hinblick auf den Schutz von Kinderrechten, Gewalt gegen Frauen, die Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transpersonen und Intersexuellen (LSBTI) sowie die Haftbedingungen in Gefängnissen, führt die Regierung aus.

Positiv bewertet die Bundesregierung die Entwicklungen im Bereich Presse- und Meinungsfreiheit. Die senegalesische Presse berichte frei und könne sich seit 2012 auch regierungskritisch äußern. Seit Regierungsantritt von Präsident Macky Sall hätten Journalisten und Blogger keine gewaltsamen Übergriffe durch staatliche oder nicht-staatliche Stellen erlitten.

Kritisch äußert sich die Bundesregierung insbesondere über die Situation sexueller Minderheiten in dem westafrikanischen Land. So erlitten Menschen dort aufgrund ihrer sexuellen Orientierung staatliche Repression sowie Gewalt und andere Menschenrechtsverletzungen durch nichtstaatliche Akteure. Die Bundesregierung verweist darauf, dass Homosexualität nach senegalesischem Recht einen Straftatbestand darstelle, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 2.300 Euro belegt werden könne. Die Regierung Senegals habe die Polizei- und Ermittlungsbehörden jedoch angewiesen, keine Strafverfolgung wegen Homosexualität mehr einzuleiten.

Aktivisten, die sich öffentlich für die Rechte sexueller Minderheiten einsetzen, seien von der Verletzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte durch nicht-staatliche Akteure betroffen. Staatliche Stellen böten Minderheiten "nicht immer mit der gebotenen Entschlossenheit und angemessenen Durchsetzungskraft" Schutz. Physische und psychische Gewalt erführen insbesondere zu Haftstrafen verurteilte homosexuelle Personen, die aufgrund der Überfüllung von Haftanstalten in Gemeinschaftszellen inhaftiert werden. Darüber hinaus sei für LSBTI mit einer HIV-Infektion der Zugang zu kostenfreien staatlichen Therapien eingeschränkt, da sich viele Ärzte weigerten, sie zu behandeln.

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3. Tätigkeit von Werner Mauss

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um den Privatagenten Werner Mauss geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/8846) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8666). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist ihrer Kenntnis nach Mauss seit dem Jahr 2000 nicht mehr für Bundesbehörden tätig gewesen.

In der Vorlage legt die Bundesregierung zugleich dar, weshalb in diesem Rahmen nach ihrer Auffassung eine Beantwortung der Frage ausscheidet, unter welchen Namen Mauss seit den 1960er Jahren tätig war. Mauss habe sich als Vertrauensperson in verbrecherischen und terroristischen Umfeldern bewegt, deren Angehörige sich durch einen hohen Grad an Staatsferne, Kriminalisierung sowie Aggressions- und Gewaltpotential auszeichnen, schreibt die Regierung. Die verdeckte Arbeitsweise einer Vertrauensperson sei dabei aufgrund der damit verbundenen erheblichen Risiken durch ein hohes Maß an Vertraulichkeit und Geheimhaltung geprägt. Die Benennung aller von Mauss seit den 1960er Jahren verwendeten Tarnidentitäten würde Rückschlüsse auf von ihm getätigte Einsätze zulassen. "Racheaktionen seiner damaligen Kontaktpersonen können nicht ausgeschlossen werden, was zu einer unmittelbaren Gefährdung für Leib, Leben und Freiheit des Werner Mauss und seiner Angehörigen durch das Umfeld, in dem er sich damals bewegte, führen könnte", heißt es in der Antwort weiter.

Darin verweist die Regierung ferner darauf, dass Vertrauenspersonen und Informanten zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Vertraulichkeitszusage gegeben werde. "Würde man nun von ihm verwendete Tarnidentitäten offenlegen, wäre das ein Verstoß gegen die ihm zugesagte Vertraulichkeit. Eine derartige Aufkündigung der Vertraulichkeitszusage könnte sich auch negativ auf die zukünftige Gewinnung weiterer Vertrauenspersonen auswirken", argumentiert die Regierung. Das gelte es zu verhindern, da Vertrauenspersonen gerade im Bereich der organisierten Kriminalität ein unverzichtbares Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung seien.

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4. Rechtsextremistische Straftaten erfragt

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in Deutschland sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8948). Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, welche rechtsextremistischen Aktivitäten - etwa gegen Migranten - der Bundesregierung im Mai 2016 bekannt geworden sind und wie viele Tatverdächtige wegen ausländerfeindlicher Übergriffe in diesem Monat festgenommen wurden.

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5. Argentinien-Diplomatie während Diktatur

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EB) Den Umgang der bundesrepublikanischen Diplomatie mit offiziellen Stellen während der Militärdiktatur in Argentinien (1976-1983) thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/8882). Die Abgeordneten berufen sich auf Medienberichte, die die damalige Bundesregierung wegen mangelnden Engagements bei der Befreiung inhaftierter Deutscher in Argentinien kritisieren. Laut Fragestellern wurden schätzungsweise 100 Deutsche und "Deutschstämmige" während der Militärdiktatur in Argentinien ermordet.

Die Bundesregierung soll nun eine Einschätzung abgeben, ob damals ein Fehlverhalten von Bundesbehörden, des deutschen Außenministers sowie des deutschen Botschafters in Argentinien dazu geführt habe, dass Bundesbürger in Argentinien gefährdet worden seien. Zudem fragen die Abgeordneten, ob der Bundesnachrichtendienst 1976 bis 1983 in der westdeutschen Botschaft in Buenos Aires vertreten war und Kontakte zu argentinischen Behörden unterhalten hat.

Weiterhin soll die Bundesregierung über die Aktenlage zur westdeutschen Argentinien-Politik während der Militärdiktatur informieren. Die Abgeordneten fragen unter anderem, ob Archive des Bundeskanzleramtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie des Bundesnachrichtendienstes Akten zur Thematik enthalten und ob diese von Sperrfristen betroffen sind. Zudem wollen sie wissen, warum die Bundesregierung bislang von einer vollständigen Offenlegung aller Akten abgesehen habe. Weitere Fragen beziehen sich auf den eventuellen Verbleib von Akten in Privatarchiven von Politikern sowie auf die Einrichtung einer Historikerkommission.

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6. Alter der Gleisanlagen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Der Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht 2015 auf Grundlage der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8849). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche Konsequenzen sie aus der Nichteinhaltung der Vertragsziele aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung durch die Deutsche Bahn AG im Kalenderjahr 2015 zieht und wie hoch das Durchschnittsalter der Gleisanlagen der bundeseigenen Schienenwege ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 401 - 29. Juni 2016 - 13.53 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2016

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