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BUNDESTAG/5830: Heute im Bundestag Nr. 344 - 08.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 344
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 08. Juni 2016, Redaktionsschluss: 15.08 Uhr

1. De Maizière informiert über Gesetzespläne
2. Andere Besteuerung von Investmentfonds
3. Fristverlängerung für Kita-Ausbau
4. Habitat III-Prozess der Vereinten Nationen
5. Umweltgutachten 2016 in der Diskussion


1. De Maizière informiert über Gesetzespläne

Inneres/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Die weiteren Gesetzgebungsvorhaben des Bundesinnenministeriums in der laufenden Legislaturperiode sind am Mittwoch ein Thema der Beratungen des Innenausschusses gewesen. Dabei reicht die Bandbreite der Planungen des Ministeriums nach den Worten von Ressortchef Thomas de Maizière (CDU) von einer Änderung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKA) über eine Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie bis hin zu einem "Verwaltungsmodernisierungsgesetz" sowie zur Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Beamten. So solle etwa das BKA-Gesetz "sehr schnell" an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden, berichtete der Minister dem Ausschuss. Als weitere Themen nannte er unter anderem ein Gesetz zur Vorbereitung eines Mikrozensus sowie eine Überarbeitung der Cyber-Sicherheitsstrategie.

Mit Blick auf das derzeit in den parlamentarischen Beratungen befindliche Integrationsgesetz verteidigte de Maizière zugleich die darin vorgesehene Regelung zur Wohnsitzzuweisung, die einem Wunsch aller Länder und der kommunalen Spitzenverbände entspreche. Auch wandte er sich gegen grundsätzliche Kritik an dem Vorhaben, den internationalen Informationsaustausch bei der Terrorismus-Bekämpfung zu verbessern.

Die CDU/CSU-Fraktion erkundigte sich nach der Einschätzung des Ministers zur Abschiebungspraxis in den Ländern und wollte wissen, ob er in diesem Bereich gesetzgeberischen Veränderungsbedarf sehe. Auch warf sie die Frage auf, ob es einen solchen Bedarf zur besseren Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen gebe. Sie begrüßte zugleich die Weiterentwicklung der Integrationskurse und warb dafür, auf die Qualität der Kurse zu achten.

Die SPD-Fraktion thematisierte neben der Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen unter anderem die Entwicklung bei der Zahl der Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ferner verwies sie darauf, dass zu den größeren Asylbewerbergruppen zuletzt Flüchtlinge aus Russland zählten, und erkundigte sich nach entsprechenden Hintergründen.

Die Fraktion Die Linke fragte nach Erkenntnisses des Ministers zum Anteil von "Integrationsverweigerern" unter den nach Deutschland kommenden Flüchtlingen. Auch sprach sie unter anderem das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei sowie die Bekämpfung des Rechtsextremismus und -terrorismus in Deutschland an.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wandte sich unter anderem dagegen, "komplexe" Aspekte wie den Identitätsnachweis beim Kauf von Prepaid-Karten für Mobiltelefone und die Einrichtung gemeinsamer Dateien des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und ausländischer Nachrichtendienste "im Paketmodus" zu behandeln wie beim Gesetzentwurf der Regierungskoalition "zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus".

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2. Andere Besteuerung von Investmentfonds

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat den Weg zu einem neuen Besteuerungsrecht für Investmentfonds freigemacht. Der Ausschuss beschloss in seiner Sitzung am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (18/8045). Die Fraktion Die Linke stimmte mit Nein, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor noch 24 Änderungsanträge durchgesetzt. Mit dem Gesetz soll die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds einfacher werden. Außerdem sollen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, die unter dem Begriff Cum/Cum-Geschäfte bekannt geworden waren, unterbunden werden. So wird in Zukunft keine Anrechnung von Verlusten mehr gewährt, wenn Steuerpflichtige innerhalb eines 91-tägigen Zeitraums rund um den Dividendentermin nicht an 45 Tagen Eigentümer der Wertpapiere ist. Damit soll die Vermeidung von Kapitalertragsteuern durch Verrechnung mit Verlusten durch Verkäufe unmittelbar nach der Dividendenausschüttung unterbunden werden. Im Bereich Verhinderung von Gestaltungen nahm der Ausschuss noch umfangreiche Änderungen vor, unter anderem durch die Einführung einer Beweislastumkehr. Dem entsprechenden Änderungsantrag stimmten auch die Oppositionsfraktionen zu.

Durch die Gesetzesänderung müssen inländische Publikumsfonds Steuern auf aus deutschen Einkunftsquellen stammenden Dividenden, Mieterträgen und Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien abführen. Im Gegenzug müssen Anleger die Erträge der Fonds nicht mehr vollständig versteuern, sondern es erfolgt eine Teilfreistellung. Bei der Kapitalanlage in Aktienfonds bleiben beim Privatanleger in Zukunft 30 Prozent steuerfrei, bei Mischfonds sind es 15 Prozent.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach von "Steuerrecht für Feinschmecker". Die Ziele, das Investmentsteuerrecht zu vereinfachen und Gestaltungsmöglichkeiten zu verhindern, seien erreicht worden. Ein Sprecher der Fraktion wies besonders auf die zusätzlichen Regelungen gegen Gestaltungsmöglichkeiten wie die mit den Änderungsanträgen eingefügte Umkehr der Beweislast hin. Die SPD-Fraktion erklärte, mit den Änderungsanträgen seien viele Anregungen aus der öffentlichen Expertenanhörung des Ausschusses aufgenommen und umgesetzt worden. Die Maßnahmen gegen Gestaltungmöglichkeiten wie Cum/Cum-Geschäfte seien ein Schritt in die richtige Richtung. Aber möglicherweise seien noch nicht alle Gestaltungsmöglichkeiten unterbunden worden, sagte der Sprecher der SPD-Fraktion mit Blick auf Wertpapier-Leihgebühren. Daher soll das Gesetz, wie die beiden Koalitionsfraktionen mitteilten, nach einiger Zeit evaluiert werden.

Die Oppositionsfraktionen bezweifelten die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen. Die Fraktion Die Linke erklärte, die Ziele der Vereinfachung und der Verhinderung von Gestaltungsmöglichkeiten würden wohl nicht erreicht, und daher sei das "kein guter Tag für Feinschmecker". Zwar würden ein paar Gestaltungsmodelle in Zukunft nicht mehr möglich sein, aber das Dividenden-Stripping werde wohl weiter möglich bleiben, und die nach wie vor bestehende Steuerfreiheit für bestimmte Einkunftsarten innerhalb von Fonds sei eine Einladung zur Steuergestaltung. Wie die Fraktion Die Linke begrüßte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Regelungen gegen Steuergestaltungen per Änderungsantrag deutlich nachgebessert worden seien. "Aber wir wissen nicht, ob wir alle Gestaltungsmöglichkeiten erreicht haben", zeigte sich ein Sprecher der Fraktion skeptisch, der von einer regelrechten "Steuergestaltungsindustrie" sprach. Auf diese Industrie müsse reagiert werden. Außerdem würden Fondsanleger im Vergleich zu Direktanlegern bevorzugt.

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3. Fristverlängerung für Kita-Ausbau

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Die Bundesländer sollen ein Jahr länger Zeit haben, um Mittel aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" des Bundes für den Kita-Ausbau zu bewilligen. Den entsprechenden Gesetzentwurf (18/8616) der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes billigte der Familienausschuss am Mittwoch ohne Gegenstimmen. Lediglich die Linksfraktion enthielt sich der Stimme.

Der Bund hat für sein Investitionsprogramm insgesamt 550 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nach Angaben der Koalitionsfraktionen sind bis zum April dieses Jahres 56,6 Prozent dieser Mittel von den Ländern bewilligt worden. Nach der gültigen Gesetzeslage hätten sämtliche Mittel bis zum 30. Juni dieses Jahres bewilligt werden sollen. Die übrigen Mittel wären auf jene Länder umverteilt worden, die den ihnen zustehenden Anteil der Bundesmittel vollständig bewilligt haben.

Die Koalitionsfraktionen folgen mit ihrer Gesetzesinitiative einem Wunsch der Länder. Diese haben in einem entsprechenden Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz darauf hingewiesen, dass es wegen der Belastungen bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen beim Ausbau der Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren zu Verzögerung bei der Bewilligung von Investitionsvorhaben gekommen sei.

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4. Habitat III-Prozess der Vereinten Nationen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/EB) Der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU), Professor Hans Joachim Schellnhuber, drängt auf konkrete Ergebnisse des dritten Weltgipfels der Vereinten Nationen zu Wohnraum und nachhaltiger Stadtentwicklung ("Habitat III"). Im Entwicklungsausschuss äußerte er am Mittwoch die Sorge, dass der im Oktober in Quito (Ecuador) stattfindende Gipfel nicht die notwendigen Ergebnisse erreichen wird. Der WGBU hatte der Bundesregierung im April 2016 ein Gutachten zum Thema globale Stadtentwicklung übergeben.

"Wenn wir über die Zukunft des Siedlungswesens reden, müssen wir über völlig neue Strukturen nachdenken", betonte Schellnhuber. Er verwies darauf, dass 2050 rund 80 Prozent der Weltbevölkerung in Städten leben würde. Diesen "Umzug der Menschheit" zu bewältigen, sei eine riesige Herausforderung, sagte er. Statt auf immer mehr Verdichtung müsse der Städtebau auf die Entwicklung von Mittelzentren setzen. Die Stadt der Zukunft müsse zudem eine eigene Identität haben, Menschen die soziale, politische und wirtschaftliche Teilhabe ermöglichen und nicht zuletzt nachhaltig sein. Unter anderem hob Schellnhuber die Bedeutung natürlicher Baumaterialien wie Holz anstelle von Beton und Stahl sowie neuer Mobilitätskonzepte hervor.

Die Unionsfraktion verwies auf das "Deutsche Habitat Forum", das vom 1. bis 2. Juni in Berlin stattfand und Impulse für den Weltgipfel im Oktober liefern sollte. Deutschland nehme seinen Beitrag zum Habitat III-Prozess sehr ernst. Jedoch gebe es angesichts der Herausforderungen nicht die eine Lösung.

Eine Vertreterin der SPD-Fraktion merkte an, dass Stadtentwicklung ein weites Feld darstelle und konkrete Instrumente bislang fehlten. Sie regte die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Staaten an.

Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies auf die Problematik der Spekulationen am Wohnungsmarkt hin. Eine der zentralen Fragen sei es, wie die Kluft zwischen sozialer Not und großem Reichtum in den Städten aufgelöst werden könne.

Die Linke mahnte als Alternative an, auch die ländlichen Räume zu stärken. Viele Menschen seien durch Armut, politische Verfolgung und Gewalt gezwungen, in die Städte zu ziehen. Die so zunehmend entstehenden Megacities zu gestalten, nannte die Vertreterin der Fraktion eine enorme Aufgabe.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Hans-Joachim Fuchtel (CDU), versicherte, dass die Bundesregierung den Habitat III-Prozess sehr ernst nehme. Er verwies auf die Berliner Erklärung des "Deutschen Habitat Forums", die sechs prioritäre Handlungsempfehlungen beinhalte, unter anderem die Städte als Akteure zu stärken, um die Pariser Klimaziele und die Nachhaltigen Entwicklungsziele zu erreichen.

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5. Umweltgutachten 2016 in der Diskussion

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben sich am Mittwochmorgen intensiv mit dem Umweltgutachten 2016 (18/8500) des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) beschäftigt. Im Rahmen eines öffentlichen Fachgespräches diskutierten die Abgeordneten mit drei Mitgliedern des SRU zu zahlreichen Aspekten des Werkes. Schwerpunkte bildeten dabei Fragen zur Problematik des Flächenverbrauchs im Kontext des demografischen Wandels sowie Auswirkungen hoher Energiepreise auf die Wettbewerbsfähigkeit hiesiger Unternehmen sowie auf einkommensschwache Haushalte.

In der Vorstellung des Gutachtens betonte SRU-Vorsitzender Martin Faulstich, dass es beim Umweltschutz viele Themen gebe, bei denen großer Handlungsbedarf bestehe, aber klassische, nachsorgende Ansätze an ihre Grenzen gerieten. Es handle sich dabei um Bereich, wo Zielkonflikte aufträten und ressortübergreifendes Handeln notwendig sei. Grundsätzlich schlägt das Gutachten vor, dass Deutschland eine "Vorreiterrolle" bei der ökologischen Transformation der Industriegesellschaft übernehmen sollte, dessen Ziel es sein müsse, "die Ressourcennutzung, Emissionen und Abfälle auf ein deutlich niedrigeres Niveau zu senken". Die Bundesrepublik habe dafür "hervorragende Voraussetzungen", hob Faulstich während des Fachgesprächs mit Verweis auf untere anderem die Innovationsfähigkeit, die Wirtschaftskraft und die Akzeptanz aktiver Umweltpolitik in dem Land hervor.

Als Beispiel für Zielkonflikte nennt das Gutachten die steigenden Energiekosten, die vor allem einkommensschwache Haushalte träfen. Dieses Problem müsse vor allem sozialpolitisch angegangen werden, denn hohe Energiepreise hätten eine sinnvolle umweltpolitische Anreizwirkung, wie Faulstich im Fachgespräch betonte. Ralph Lenkert (Die Linke) sagte, es freue ihn, dass der SRU auf diesen Zielkonflikt eingehe. Die in dem Gutachten vorgeschlagene Maßnahme eines Stromgrundkontingents sei auch von der Linken schon ins Spiel gebracht worden. Faulstich sagte, dass es neben dieser Möglichkeit auch erforderlich sei, Energieberatungen vor Ort in den Haushalten anzubieten, wie es etwa die Caritas täte. In dem Gutachten wird zudem gefordert, den Austausch energieineffizienter Haushaltsgeräte staatlich dauerhaft zu unterstützen. Als weitere Maßnahmen schlägt das Gutachten unter anderem vor, Umlagemöglichkeiten von energetischen und anderen Sanierungsmaßnahmen, die zu Mietsteigerungen führen können, sowie staatliche Förderprogramme in dem Bereich nachzujustieren.

Die Sachverständigen thematisieren in ihrem Gutachten zudem den Flächenverbrauch im Kontext des demografischen Wandels, der im Fachgespräch unter anderem von Ulli Nissen (SPD) mit Hinblick auf Ballungsräume wie Frankfurt thematisiert wurde. Faulstich betonte, dass es unterschiedliche Problemlagen innerhalb der Republik gebe. Durch hohe Preise halte sich etwa in Ballungszentren der Flächenverbrauch in Grenzen. Dort müssten aber auch Innenentwicklungspotenziale in den Blick genommen werden. Zudem brauche es "intelligente Konzepte" fürs Wohnen, um den Flächenverbrauch pro Kopf zu senken. Aber gerade dort, wo es starken demografischen Wandel gebe, etwa in Teilen Mecklenburg-Vorpommerns oder Niedersachsens, nehme der Flächenverbrauch überproportional zu, auch weil die Grundstückspreise niedrig seien. In dem Gutachten stellen die Sachverständigen fest, dass das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die Flächeninanspruchnahme bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, verfehlt werden werde. Aktuell würden im Schnitt 69 Hektar pro Tag neu in Anspruch genommen. Faulstich forderte, langfristig ein Netto-Null-Ziel anzustreben.

Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) griff den Aspekt des Wildnisaufbaus in Deutschland auf. Lemke sagte, Deutschland drohe das in der nationalen Biodiversitätsstrategie festgelegte Ziel, bis 2020 mindestens zwei Prozent der deutschen Landfläche für Wildnisentwicklung freizustellen, zu verfehlen. Laut Gutachten sind es bisher erst zirka 0,6 Prozent. SRU-Sachverständige Miranda Schreurs sagte, es sei im Sinne der Vorreiterrolle wichtig, dass man Ziele auch erreiche. Instrumente dafür gebe es viele, etwa im Bereich der Ordnungs- und Baupolitik. Ihre Kollegin Heidi Foth ergänzte, dass es zudem wichtig sei, Kommunikations- und Dialogforen zu stärken, um die Akzeptanz für solche Vorhaben zu ermöglichen. In dem Gutachten wird von Bund und Ländern unter anderem gefordert, eine "nationale Wildnisinitiative" auf den Weg zu bringen. Diese solle auch von Naturschutzverbänden und Stiftungen unterstützt werden.

Kritisch griffen Abgeordnete der Union das Gutachten in Hinblick auf wirtschaftliche Aspekte auf. Oliver Grundmann (CDU) sagte, es gebe wenig konkrete, praxisorientierte Ansätze, vieles bleibe vage. Auch Aussagen im Gutachten, wonach viele Unternehmen substantielle Energiekostensteigerungen verkraften könnten, sah Grundmann skeptisch. Faulstich verteidigte die Aussagen hingegen. So seien viele Bereiche, etwa die Automobilbranche oder der Anlagenbau, durch höhere Energiepreise nicht in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt. Es gebe aber auch Ausnahmen, etwa in der Stahl- und Kupferindustrie. Hier hätten energiepolitische Entlastungen einen Grund, müssten aber auch eng gefasst werden, denn in den vergangenen Jahren habe es dabei "Wildwuchs" gegeben. Dazu müsse unter anderem geprüft werden, ob das betroffene Unternehmen tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehe. Auch müssten die Unternehmen ihre Hausaufgaben in Sachen Energieeffizienzsteigerung machen, sagte Faulstich.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 344 - 8. Juni 2016 - 15.08 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2016

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