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BUNDESTAG/5828: Heute im Bundestag Nr. 342 - 08.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 342
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 08. Juni 2016, Redaktionsschluss: 13.29 Uhr

1. Reform dringend notwendig
2. Linke bei Mietrecht erfolglos
3. Nachhaltige Rechtsordnung bleibt Thema
4. TAB-Bericht zu digitalen Medien


1. Reform dringend notwendig

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/MIK) Die Planungen für die Gründung einer Bundesfernstraßengsellschaft können fortgesetzt werden. Einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/6547), in dem die sofortige Einstellung dieser Planungen gefordert wurde, lehnte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch mit großer Mehrheit ab. Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dagegen.

Die Linke begründete ihren Antrag damit, dass die Bundesregierung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) weitere Aufgaben und Zuständigkeiten übertragen wolle. Im Zentrum stehe dabei, dass die VIFG neben den Einnahmen aus der Lkw-Maut zukünftig auch die im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel für Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen verwalten und verteilen soll.

Damit habe sich der Bund auf die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft zur Bewirtschaftung des Bundesfernstraßennetzes beziehungsweise der Bundesautobahn festgelegt. Die ressortübergreifenden Planungen hätten das Ziel, privates Kapital für den Straßenbau zu mobilisieren und institutionellen Kapitalanlegern sichere Anlagemöglichkeit mit höheren Renditen zu verschaffen, als sie in der derzeitigen Niedrigzinsphase üblich seien.

Eine Zentralisierung der in Länderzuständigkeit erbrachten Leistungen in einer Bundesfernstraßengesellschaft sei mit erheblichen politischen Widerständen und administrativen Umsetzungsproblemen verbunden, heißt es in dem Antrag weiter. Dies würde die Leistungsfähigkeit im Bereich Planung und Bau von Bundesfernstraßen über Jahre verringern.

Die Koalition begründete ihre Ablehnung damit, dass eine Reform der Auftragsverwaltung dringend notwendig sei. Vertreter von CDU/CSU und SPD wiesen darauf hin, dass dafür eine Grundgesetzänderung notwendig sei. In einer offenen Diskussion müsse erörtert werden, ob und wie diese Reform aussehen solle. Auch die Grünen machten deutlich, dass eine Reform sinnvoll sei. Die Linke wies darauf hin, dass alle Bundesländer dagegen seien.

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2. Linke bei Mietrecht erfolglos

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/PST) Zwei Anträge der Fraktion Die Linke, das Mietrecht zu reformieren, haben am Mittwoch im Rechtsausschuss keine Mehrheit gefunden. Dem Antrag "Für bezahlbare Mietwohnungen - Modernisierungsumlage reduzieren, Luxusmodernisierungen einschränken" (18/7263) stimmten nur die Antragsteller zu. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dagegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Die Linke begründete im Ausschuss den Vorstoß mit dem Ziel, die Verdrängung von Mietern aus ihren Wohnungen zu verhindern. Dem Ziel stimmten die Vertreter der anderen Fraktionen im Grundsatz zu. Doch argumentierten Vertreter der Koalitionsfraktionen, man müsse darauf achten, dass sinnvolle Modernisierung nicht unwirtschaftlich wird und infolgedessen ganz unterbleibt. Dem schlossen sich die Grünen nicht an, erklärten aber, sie seien mit einigen Einzelpunkten des Antrags nicht einverstanden und könnten daher nicht zustimmen.

Ebenso war das Abstimmungsverhältnis bei dem Linken-Antrag "Mietspiegel - Sozial gerecht und mietdämpfend erstellten" (18/5230). Kern ist die Forderung, Mietspiegel nicht nur auf Grundlage der Mietverträge zu erstellen, die in den vier zurückliegenden Jahren abgeschlossen wurden, sondern auf Grundlage aller bestehenden Mietverträge. Dagegen wandten die Koalitionsvertreter insbesondere ein, dass dies zu erheblichen Nachteilen für die Wohnungswirtschaft führen und den Mietwohnungsbau abwürgen würde. Vor allem verwiesen sie, wie schon bei der Diskussion des ersten Antrags, auf den in der Ressortabstimmung befindlichen Referentenentwurf des Justizministeriums für ein zweites Mietrechtspaket. Darin sei eine Verlängerung der Vier-Jahres-Frist vorgesehen, aber keine unbegrenzte.

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3. Nachhaltige Rechtsordnung bleibt Thema

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/PST) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit einem Antrag zu einer nachhaltigen Rechtsordnung gescheitert, doch die Umsetzung der von den Vereinten Nationen beschlossenen Nachhaltigkeitsziele zur Gesellschafts- und Rechtsordnung bleiben auf der Tagesordnung. Das sicherten Vertreter der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung zu, als im Rechtsausschuss über den Antrag der Grünen-Fraktion (18/6060) berieten, der betitelt ist: "UN-Nachhaltigkeitsziel 16 in Deutschland schon jetzt umsetzen - Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen, effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen."

Der Vertreter des Bundesjustizministeriums verwies darauf, dass gerade eine Neuauflage der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet werde, mit der die 17 vergangenen September in New York beschlossenen Nachhaltigen Entwicklungsziele umgesetzt werden sollen. Ein Kabinettsentscheid darüber sei für November anvisiert. Aus den Reihen der Koalitionsfraktionen wurde eine Zustimmung zu dem Antrag zum jetztigen Zeitpunkt abgelehnt, da die öffentliche Debatte über den gerade ins Internet gestellten Entwurf der Nachhaltigkeitsstrategie nicht abgewürgt werden solle. Die Fraktion Die Linke stimmte zusammen mit den Grünen für den Antrag, obwohl sie eine klare Ablehnung von Rüstungsexporten vermisst.

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4. TAB-Bericht zu digitalen Medien

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) "Heute kann der Umgang mit digitalen Medien als eine zentrale Kulturtechnik neben dem Lesen, Schreiben und Rechnen verstanden werden." Das sagte Steffen Albrecht vom Büro für Technikfolgenabschätzung bei der Vorstellung des TAB-Berichts "Digitale Medien in der Bildung", den er zusammen mit dem stellvertretenden TAB-Leiter Christoph Revermann dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochvormittag vorgelegt hat. Digitale Medien seien für die soziale Teilhabe heutzutage unabdingbar.

Digitale Medien könnten das Lernen selbst verbessern und die Motivation erhöhen. So könnten ganz neue Formen der Vermittlung von Wissen entstehen. Es gebe allerdings nach wie vor eine große Diskrepanz zwischen der Verbreitung digitaler Medien im Alltag und ihrer Nutzung im Unterricht, und zwar nicht nur in Schulen, sondern auch an Hochschulen, in der beruflichen Bildung und auch in der frühkindlichen Bildung. Um dies zu ändern sei nicht nur eine bessere Ausstattung nötig, sondern vor allem auch eine bessere technische und pädagogische Unterstützung der Lehrenden. Es gebe noch immer viele Vorbehalte gegenüber dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht. Bei der tatsächlichen Nutzung von Computern im Unterricht liege Deutschland selbst hinter Ländern zurück, deren Schulen schlechter ausgestattet seien als die in der Bundesrepublik. Ganz offensichtlich würden selbst die vorhandenen Geräte nur selten genutzt werden.

Zudem gebe es laut einer Untersuchung hohe soziale Disparitäten. Schüler aus Familien mit einem hohen Bildungsstand und ökonomischen Status würden über eine deutlich höhere Medienkompetenz verfügen. Solche Ungleichheiten könnten Schulen teilweise auffangen, aber das koste Geld.

An den Bund gerichtet schlagen die Verfasser des Berichts unter anderem vor, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz digitaler Medien anzupassen. Dies betreffe in erster Linie das Urheberrecht, aber auch beim Jugendmedienschutz gebe es Veränderungsbedarf. Ferner fordern die Verfasser mehr Forschung, um die Umsetzung der Programme zu begleiten und zu klären, welche Einsatzformen digitaler Medien den größten Nutzen brächten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 342 - 8. Juni 2016 - 13.29 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2016

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