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BUNDESTAG/5826: Heute im Bundestag Nr. 340 - 08.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 340
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 08. Juni 2016, Redaktionsschluss: 11.07 Uhr

1. NSA-Ausschuss soll sich auch mit BND-Selektoren befassen 2. Verwertung tierischer Reststoffe 3. Keine Stellungnahme zum Vectoring 4. China erwartet Marktwirtschaftsstatus 5. Kleine Unternehmen forschen zu wenig 6. Kein neues Wohngemeinnützigkeitsrecht


1. NSA-Ausschuss soll sich auch mit BND-Selektoren befassen

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Im 1. Untersuchungsausschuss (NSA) hat sich die Opposition mit ihrem Anliegen durchgesetzt, den Untersuchungsauftrag auf die Frage zu erweitern, inwieweit auch der Bundesnachrichtendienst (BND) bei Abhörmaßnahmen gegen deutsche und europäische Interessen verstoßen hat. Wie die Obleute Martina Renner (Linke) und Konstantin von Notz (Grüne) mitteilten, soll der Bundestag am Donnerstag einen entsprechenden Antrag (18/8683) verabschieden, auf den sich die Fraktionen im Geschäftsordnungsausschuss in der vorigen Woche geeinigt haben. Es handelt sich um die entschärfte Fassung einer Vorlage (18/7565), die die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen am 17. Februar 2016 eingebracht hatten, und über die das Plenum eine Woche später in erster Lesung beraten hatte.

Die beiden Oppositions-Obleute äußerten sich erleichtert über den in zähen Verhandlungen erzielten Kompromiss. Zwar habe der ursprüngliche Entwurf Federn gelassen, doch "was wir mit dem Beweisbeschluss intendiert haben, ist voll erfüllt", sagte Renner. "Wir haben die Hoffnung, dass wir mit der Erweiterung des Untersuchungsauftrages noch eine Schicht tiefer in die Problematiken kommen", erklärte von Notz. Der Geschäftsordnungsausschuss hatte die Neufassung des Textes allerdings nur mit den Stimmen der Opposition bei Enthaltung der Fraktionen von CDU/CSU und SPD gebilligt. Die Koalitionsfraktionen hatten in den vorangegangen Verhandlungen nicht zuletzt verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht.

Mit dem erweiterten Auftrag erhält der Untersuchungsausschuss die Möglichkeit, einen Bestand von mehr als 3.000 Suchmerkmalen, sogenannte "Selektoren", zu erforschen, die der BND selber entwickelt und in die gemeinsam mit der amerikanischen National Security Agency (NSA) betriebene Abhöranlage in Bad Aibling eingespeist, auf die Enthüllungen Edward Snowdens hin jedoch als politisch fragwürdig erkannt und aussortiert hatte. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich folglich vom Juni 2013, als die Snowden-Affäre erstmals öffentlich Furore machte, bis zum 31. Oktober 2015.

Im April 2015 war bekannt geworden, dass der BND auf die Veröffentlichungen Snowdens hin im Spätsommer 2013 den Selektorenbestand in Bad Aibling überprüft und dabei 40.000 Suchmerkmale der NSA entdeckt hatte, die zur Ausspähung europäischer Regierungen und Unternehmen geeignet waren. Ein halbes Jahr später kam darüber hinaus ans Licht, dass es noch eine weitere Liste BND-eigener Selektoren gab, die aus demselben Grund als politisch fragwürdig erkannt und aussortiert worden waren. Die Bundesregierung war der Meinung, dass diese Liste den Ausschuss nichts angehe, weil sich dessen Auftrag allein auf die NSA und ihre Kooperation mit dem BND erstrecke. Lediglich die Obleute durften die Liste im November unter dem Siegel strikter Verschwiegenheit in Augenschein nehmen. Auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) durfte sich einen Eindruck verschaffen und erstellte bis Mitte Dezember einen Bericht.

Von Notz erinnerte daran, dass die Bundesregierung dem Ausschuss den direkten Zugang zu den NSA-Selektoren verwehrt hatte mit dem Argument, dass die US-Seite dies hätte genehmigen müssen. Ein solcher Einwand sei im Fall der BND-Selektoren wohl nicht geltend zu machen, meinte er.

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2. Verwertung tierischer Reststoffe

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Landwirtschaftsausschuss hat am Mittwochmorgen einstimmig die Annahme eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (18/8335) in einer durch den Ausschuss geänderten Fassung empfohlen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind tierische Nebenprodukte alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Diese müssen so verwertet und entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Mit der Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes soll die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (ABl. EG Nr. L 273 S. 1) durch die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 ersetzt werden. Durch die Novellierung sollen der Anwendungsbereich der Verordnung präzisiert, tierische Nebenprodukte in stärkerem Maße als bisher risikobasiert kategorisiert und Doppelzulassungen nach unterschiedlichen Rechtsgebieten vermieden werden. Einher geht mit der Gesetzesänderung eine Änderung des sogenannten BVL-Gesetzes (Artikel 2). Durch die Neuregelung soll die Tätigkeit des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um die Mitwirkung bei Überwachungsprogrammen und -plänen bezüglich tierischer Nebenprodukte erweitert werden.

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3. Keine Stellungnahme zum Vectoring

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will keine Stellungnahme zum Vorschlag der Bundesnetzagentur zur Regulierung der "letzten Meile" und dem Vectoring (Erhöhung des Datenvolumens) nehmen. In ihrer Antwort (18/8546) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8223) schreibt die Regierung, die Beschlusskammern der Bundesnetzagentur seien unabhängige Spruchkörper. Die Bundesregierung bewerte laufende Regulierungsverfahren nicht. Die Abgeordneten hatten unter Bezugnahme auf Veröffentlichungen wissen wollen, ob die Bundesnetzagentur den Ausbau fast vollständig der Telekom überlasse.

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4. China erwartet Marktwirtschaftsstatus

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Volksrepublik China geht davon aus, dass sie bis zum 12. Dezember 2016 den Marktwirtschaftsstatus erlangen wird. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort (18/8545) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8343), sie halte eine Entscheidung bis zum Jahresende für wünschenswert. In der Antwort wird erläutert, die Frage des Marktwirtschaftsstatus für China stelle sich allein mit Blick auf das Antidumpingrecht und im Zusammenhang mit der Interpretation des Beitrittsprotokolls Chinas zu der Welthandelsorganisation WTO. Die gemeinsame Handelspolitik liege in EU-Zuständigkeit, wird erläutert. Die Bundesregierung werde den Vorschlag der EU-Kommission prüfen, sobald dieser vorliege. Zu den Folgen einer Erlangung des Marktwirtschaftsstatus heißt es, "dass die Feststellung von Dumping gegenüber Einfuhren aus China in die EU erschwert werden dürfte".

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5. Kleine Unternehmen forschen zu wenig

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die Forschungsleistung kleinerer mittelständischer Unternehmen ist hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Wie die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (18/8600) vorgelegten "Bericht über die Programme zur Innovations- und Technologieförderung im Mittelstand, in der laufenden Legislaturperiode, insbesondere über die Entwicklung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) für das Jahr 2015" schreibt, sind die Ausgaben der deutschen Wirtschaft für Forschung und Entwicklung (FuE) seit dem Jahr 2005 von 38 Milliarden Euro auf rund 58 Milliarden Euro im Jahre 2015 gestiegen. Dies sei vor allem auf die hohen Forschungsleistungen der großen und mittleren Unternehmen ab 500 Beschäftigte zurückzuführen. Auch die als Kriterium für die Wettbewerbsfähigkeit noch wichtigeren Innovationsausgaben seien in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und hätten mit einen Betrag von 150 Milliarden Euro im vergangenen Jahr einen neuen Höchstwert erreicht. Der Bericht enthält detaillierte Schilderungen der einzelnen Programme.

"Allerdings konnten die kleineren mittelständischen Unternehmen bis 500 Beschäftigte zu diesem Anstieg nicht beitragen", stellt die Bundesregierung fest. Die Innovationsausgaben der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unter 500 Beschäftigte würden seit Jahren etwa bei 30 Milliarden Euro verharren, ihr Anteil an den gesamten Ausgaben der Wirtschaft für Innovationen sei daher kontinuierlich gesunken. Die seit Jahren zu beobachtende rückläufige Entwicklung habe sich jüngst nochmals verstärkt (von 35 Prozent im Jahr 1999 auf 29 Prozent im Jahr 2007 und auf 22 Prozent im Jahr 2014). Unter Berufung auf unabhängige Experten nennt die Bundesregierung als Ursachen für den Rückgang rückläufige Gründerquoten, Fachkräftemangel sowie "eine gute Auslastung, die strategisches und innovatives Potenzial in den Unternehmen oftmals bindet sowie fehlende finanzielle Ressourcen zur Realisierung von innovativen Projekten". Als eine Reaktion darauf sei die technologieoffene Förderung des Mittelstandes deutlich erhöht worden: seit der Einführung des Zentralen Innovationsprogramm Mittestand (ZIM) im Jahr 2008 um 330 auf über 900 Millionen Euro.

"Dieser Anstieg ist beträchtlich, jedoch im Vergleich zur Erhöhung aller Forschungsprogramme der Bundesregierung nicht überdurchschnittlich, denn das Gesamtbudget hat sich im gleichen Zeitraum auch von etwa 10 auf etwa 15 Milliarden Euro erhöht", wird angemerkt. Im internationalen Vergleich werde der Mittelstand in Deutschland weniger intensiv gefördert als dies in anderen Ländern der Fall sei. In Deutschland würden etwa 15 Prozent der Ausgaben der kleinen und mittleren Unternehmen für Forschung und Entwicklung aus öffentlicher Förderung stammen. "In Ländern wie Großbritannien, Kanada, den Niederlanden und Korea sind es zum Teil deutlich über 30 Prozent, in Frankreich sogar über 50 Prozent", berichtet die Bundesregierung.

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6. Kein neues Wohngemeinnützigkeitsrecht

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung plant aktuell keine "1:1 Neuauflage" des Ende der 1980er Jahre abgeschafften Wohngemeinnützigkeitsrechtes. Sie beteilige sich aber an Überlegungen zu der Frage, wie Gemeinnützigkeit "innerhalb der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen unterstützt werden kann", heißt es in einer Antwort (18/8570) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8348) zum Thema "Wohnen und Leben in Deutschland". Sowohl die Grünen als auch die Fraktion Die Linke fordern die Wiedereinführung des Wohngemeinnützigkeitsrechtes.

Die Fragesteller hatten sich zudem nach der Entwicklung des Sozialen Wohnungsbaus erkundigt. Die Bundesregierung hat laut Antwort keine Informationen darüber, wie viele Wohnungen aus einer Miet- oder Belegungsbindung gefallen sind. Sie verweist aber auf Schätzungen der Länder, nach denen es 2013 1.475.234 gebundene Mietwohnungen in Deutschland gegeben habe. 2012 waren es demnach 1.538.742, 2011 1.490.700 und 2010 1.662.147. Für 2014 und 2015 lägen keine Informationen vor, schreibt die Bundesregierung. Zwischen 2010 und 2014 seien zudem 56.619 Mietwohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung errichtet worden, heißt es in Antwort ebenfalls mit Bezug auf Angaben der Bundesländer.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 340 - 8. Juni 2016 - 11.07 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2016

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