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BUNDESTAG/5823: Heute im Bundestag Nr. 337 - 07.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 337
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 7. Juni 2016, Redaktionsschluss: 12.16 Uhr

1. Angemessene Vergütung für Urheber
2. 8.279 kommunale Klimaprojekte gefördert
3. Nährstoffbelastung der Ostsee
4. Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern
5. Über 800.000 Fahrzeuge nutzen R1234yf


1. Angemessene Vergütung für Urheber

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Freiberufliche Künstler und Autoren, die bei Honorarverhandlungen oft am kürzeren Hebel sitzen, sollen in ihrer Rechtsstellung gegenüber den Verwertern ihrer Werke, wie Verlegern und Filmproduzenten, gestärkt werden. Dies ist erklärtes Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/8625), der jetzt dem Bundestag zur Beratung zugestellt wurde. Ihm liegt die Einschätzung zugrunde, dass die Reform des Urheberrechts im Jahr 2002, welche die Position von Rechteinhabern gegenüber Verwertern stärken sollte, noch nicht zum erhofften Erfolg geführt hat. Wie die Bundesregierung schreibt, setzt sie mit dem Reformvorschlag die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD um.

Ein Instrument des Gesetzentwurfs sind veränderte Vorschriften für gemeinsame Vergütungsregeln, wie sie beispielsweise zwischen Verbänden der Filmschaffenden und der Filmproduzenten getroffen werden. Künstler, die auf Einhaltung dieser Regeln pochen, müssen derzeit befürchten, nicht mehr engagiert zu werden, sofern es sich nicht gerade um Stars handelt. In einer ähnlichen Position sind oft freie Journalisten. Hier soll ein Verbandsklagerecht verbunden mit einem gesetzlichen Unterlassungsanspruch dafür sorgen, dass der Freischaffende nicht mehr alleine dem Auftraggeber gegenübertreten müssen.

Eine weitere Neuerung ist der jährliche Auskunftsanspruch des Urhebers über die Nutzung seines Werks. Bisher wird oft ein einmal honoriertes Werk noch in vielfältiger anderer Weise verwertet, ohne dass der Autor davon erfährt, geschweige denn dafür vergütet wird. Eingeschränkt werden sollen zudem die Möglichkeiten, einem Kreativen durch ein sogenanntes ausschließliches Nutzungsrecht jede Form der Rechteverwertung für eine einmalige Pauschale abzukaufen. Mit der Novelle soll diese Möglichkeit auf einen Zeitraum von zehn Jahren beschränkt werden. Danach soll der Urheber sein Werk frei anderweitig verwerten können, etwa für eine Neuverfilmung. Dem Rechteverwerter verbliebe in diesem Fall aber ein einfaches Nutzungsrecht, er könnte also beispielsweise das von ihm verlegte Buch des Autoren weiterhin verkaufen.

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2. 8.279 kommunale Klimaprojekte gefördert

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Der Bund hat im Rahmen der sogenannten Kommunalrichtlinie bisher 8.279 Klimaschutz-Projekte in Kommunen gefördert. Das Fördervolumen betrug 388,3 Millionen Euro (Stand: 20. April 2016), die Gesamtvorhabensumme rund eine Milliarde Euro. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/8488) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8143) hervor. Laut Antwort wurden Projekte in 2.732 Kommunen unterstützt. 6.310 Vorhaben seien bereits abgeschlossen, weitere 1.779 laufen derzeit und 190 seien bereits bewilligt.

Die Kommunalrichtlinie ist eine der Fördermöglichkeiten innerhalb der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Die Richtlinie ermöglicht es Kommunen laut Antwort, "Fördermittel für strategische und investive Klimaschutzprojekte" zu beantragen. Die Förderquote betrage zwischen 20 und 65 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent. Weitere Fördermöglichkeiten für Kommunen sind nach Darstellung der Bundesregierung im Rahmen der NKI unter anderem bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlangen, bei der Einführung von Hybridbussen und im Rahmen der Kälterichtlinie möglich.

Kommunen können laut Antwort auch Unterstützung durch das BMUB-Programm "Anpassung an den Klimawandel"(DAS-Förderprogramm) erhalten. Seit 2011 seien in diesem Rahmen rund 2,1 Millionen Euro an die kommunale Ebene geflossen. Insgesamt habe das Fördervolumen des DAS-Förderprogrammes seit Bestehen bei rund 14 Millionen Euro gelegen, schreibt die Bundesregierung.

Die Fragesteller hatten sich zudem nach der Evaluation und Treibhausgaseinsparungen der NKI erkundigt. Laut Antwort wird die NKI aktuell für den Zeitraum 2012 bis 2017 evaluiert. Mit einem Ergebnis sei Anfang 2017 zu rechnen. Eine Evaluation für den Zeitraum 2008 bis 2011 habe ergeben, dass durch die NKI-Aktivitäten "etwa 4,3 Millionen Tonnen CO2 gegenüber einer Referenzentwicklung ohne NKI vermieden wurden", heißt es in der Antwort.

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3. Nährstoffbelastung der Ostsee

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung ist zuversichtlich, die Reduktionsverpflichtungen im Rahmen des HELCOM-Aktionsplans Ostseeraum zumindest für Stickstoff bis 2021 zu erfüllen. Die Phosphor-Reduktion stelle eine "größere Herausforderung" dar und benötige "weiterer Anstrengungen", schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/8507) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8289) zur Nährstoffbelastung der Ostsee. Unter dem Abkommen der HELCOM, einer Kommission von Ostseeanrainer, hatte sich Deutschland nach Darstellung der Bundesregierung auf ein Reduktionsziel von 7.670 Tonnen Stickstoff- und 170 Tonnen Phosphoreinträgen verpflichtet. Aufgrund "bedeutender Reduktionserfolge" verbliebe noch eine Reduktionsanforderung von 2.664 Tonnen Stickstoff, heißt es in der Antwort. Stickstoff- und Phosphorverbindungen sind für die Eutrophierung von Gewässern verantwortlich.

In Bezug auf Eutrophierung sei die Ostsee überwiegend in einem nicht guten Zustand, schreibt die Bundesregierung in Hinblick auf die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Es zeichne sich zudem ab, "dass der gute Zustand hinsichtlich Eutrophierung bis 2021 nicht in allen Ostseebecken erreicht werden kann". Diese liege auch an der "langsamen Reaktion des Ökosystems Ostsee auf sinkende Nährstoffeinträge und der hohen Nährstoffakkumulation im Sediment". Bezogen auf deutsche Ostseegewässer sind laut Antwort sowohl die offene Ostsee als auch die Küstengewässer eutrophiert.

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4. Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Für zahlreiche Grundwasserkörper in Mecklenburg-Vorpommern sind 2009 im ersten Bewirtschaftungszyklus Ausnahmen von der Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie beantragt worden. Von den insgesamt 52 Grundwasserkörpern verfehlten vier einen guten mengenmäßigen Zustand, weiterere 18 einen guten chemischen Zustand. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/8511) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8329) hervor. Bei den 1.066 Oberflächenwasserkörpern wurden laut Antwort im selben Bewirtschaftungsplan 920 Ausnahmen aufgrund des ökologischen Zustandes und fünf wegen des chemischen Zustandes beantragt.

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5. Über 800.000 Fahrzeuge nutzen R1234yf

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) In Deutschland waren zum 31. März 2016 813.628 Fahrzeuge registriert, die das Kältemittel R1234yf nutzen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/8569) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8440) hervor. Das Kältemittel R1234yf ist umstritten, da bei der Verbrennung im Unfall-Fall giftige Gase entstehen können. Laut Antwort hat eine Abfrage bei relevanten Verbänden ergeben, "dass dort keine Vorfälle oder Unfallereignisse bekannt sind, welche auf mögliche Risiken, insbesondere für Insassen sowie Rettungskräfte, bei der Verwendung von R1234yf in PKW-Klimaanlagen hindeuten". Auch im Zusammenhang mit dem Klimaanlagen-Service in Kfz-Betrieben seien keine Unfallereignisse gemeldet worden, heißt es in der Antwort.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 337 - 7. Juni 2016 - 12.16 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2016

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