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BUNDESTAG/5727: Heute im Bundestag Nr. 241 - 27.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 241
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. April 2016, Redaktionsschluss: 13.32 Uhr

1. Ausmaß des Pflegebetrugs noch unklar
2. Regulierung der Milchmenge


1. Ausmaß des Pflegebetrugs noch unklar

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Das Ausmaß des unlängst bekannt gewordenen Pflegebetrugsskandals ist noch unklar. Berichte, wonach durch den systematischen Abrechnungsbetrug ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden sei, könnten derzeit nicht bestätigt werden, sagte Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages, wo die Abgeordneten ausführlich über das Thema berieten.

Fischbach warnte, es dürfe infolge des Skandals nicht eine ganze Branche in Verruf geraten. Eine Herabsetzung der Pflege insgesamt sei völlig ungerechtfertigt, denn die weitaus meisten Pflegedienste arbeiteten redlich und auf einem guten Niveau. In der ambulanten Pflege würden immense Anstrengungen unternommen, um die Patienten zu versorgen. Um die Branche zu schützen, dürfe jedoch Kriminalität auf gar keinen Fall geduldet werden.

Die Staatssekretärin bestätigte, dass es sich nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden um Täter aus einer "geschlossenen Sprachgruppe" handelt. Die Rede ist von mutmaßlichen Betrügern aus dem russischen Sprachraum, die unter anderem schwerpunktmäßig in Berlin aktiv waren und mit unterschiedlichen Methoden falsch abgerechnet haben. Laut Fischbach gehen die Ermittlungsbehörden formal von organisiertem Betrug aus, aber nicht von Organisierter Kriminalität.

Es werde nun daran gearbeitet, die Prüfverfahren und Kontrollen zu verbessern, sagte Fischbach. Vorschläge dazu würden in Kürze vorgestellt. Erwogen werden auch Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Gesundheit und Pflege, um möglichen Betrugsfällen rasch auf die Spur zu kommen.

In Verdachtsfällen sei auch der Datenabgleich enorm wichtig, sagte Fischbach. Zudem sollten die Zulassungsvoraussetzungen für die ambulante Intensivpflege überprüft werden. Unangemeldete Kontrollen in Pflegediensten seien jetzt schon möglich. Rechtlich schwierig seien jedoch Kontrollen in privaten Wohnungen.

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2. Regulierung der Milchmenge

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Als Reaktion auf die schlechten Erzeugerpreise in der Milchwirtschaft legen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (18/8235) vor. Ziel der Änderung sei die Stützung des Marktes durch "außergewöhnliche Maßnahmen" auf Grundlage einer EU-Verordnung der Europäischen Kommission, die eine Anpassung der Vorschriften des Agrarmarktstrukturgesetzes erforderlich macht. Dadurch soll es ermöglicht werden, anerkannten Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbänden, sowie Genossenschaften und anderen Formen von Erzeugerorganisationen die Rohmilchproduktion innerhalb der EU auf freiwilliger Basis für einen Zeitraum von sechs Monaten zu regulieren. Diese Maßnahme soll zur Wiederherstellung des erforderlichen Marktgleichgewichtes beitragen. In der Begründung heißt es dazu weiter, dass andernfalls keine Produktionsverringerungen bei der Milchproduktion für die nächsten Jahre zu erwarten seien.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 241 - 27. April 2016 - 13.32 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2016

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