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BUNDESTAG/5710: Heute im Bundestag Nr. 224 - 20.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 224
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. April 2016, Redaktionsschluss: 12.01 Uhr

1. Anhörung zu sicheren Herkunftsstaaten
2. Internationale Polizei-Übungen
3. BMI-Veranstaltungen mit Verbänden
4. Lage der Palästinenser in Syrien
5. Ausnahmezustand in Frankreich
6. Mehr Deutschlerner weltweit


1. Anhörung zu sicheren Herkunftsstaaten

Inneres/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten (18/8039) ist am Montag, dem 25. April 2016, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses. Zu der Veranstaltung, die um 14 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101) beginnt, werden fünf Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Laut Bundesregierung kann nur durch die angestrebte gesetzliche Einstufung der drei nordafrikanischen Länder für Behörden und Gerichte gleichermaßen verbindlich festgelegt werden, "dass - vorbehaltlich der Möglichkeit einer Widerlegung der Vermutung der Verfolgungsfreiheit im Einzelfall - ein von dem Staatsangehörigen eines solchen Staates gestellter Asylantrag als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist". Bei einer solchen Ablehnung werde das Asylverfahren erheblich beschleunigt, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Einstufung der drei Länder als sichere Herkunftsstaaten verbessere daher die Möglichkeit, aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten rascher bearbeiten und ihren Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können. Damit werde zugleich die Zeit des Sozialleistungsbezugs in Deutschland verkürzt "und der davon ausgehende Anreiz für eine Asylbeantragung aus wirtschaftlichen Gründen reduziert".

Zugleich betont die Bundesregierung, sie sei nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, "dass in den genannten Staaten gewährleistet erscheint, dass dort generell, systematisch und durchgängig weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind".

Wie es in der Vorlage weiter heißt, ist die Zahl der in Deutschland von Staatsangehörigen der drei nordafrikanischen Länder gestellten Asylanträge im Verlauf der vergangenen Jahre angestiegen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe im Jahr 2015 insgesamt 4.910 Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten entgegengenommen, während im System EASY - eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer, bei der Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden könnten - im vergangenen Jahr 13.833 algerische, 10.258 marokkanische und 1.945 tunesische Staatsangehörige registriert worden seien.

Demzufolge ist in diesem Jahr laut Bundesregierung mit einem erheblichen Anstieg von Asylantragstellungen von Staatsangehörigen dieser drei Länder zu rechnen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz lägen indes nur in wenigen Einzelfällen vor. Im Jahr 2015 habe die Anerkennungsquote für Algerien 0,98 Prozent betragen, für Marokko 2,29 Prozent und die Tunesische Republik null Prozent.

"Durch die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge" würden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten belastet, argumentiert die Regierung ferner. Dies gehe im Ergebnis zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stünden. Eine "Eindämmung der aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge" sei daher geboten.

Der Bundesrat, dessen Zustimmung der Gesetzentwurf bedarf, verweist in seiner Stellungnahme zu der Vorlage unter anderem auf Fragen zu dem Bewertungsergebnis der Bundesregierung zur Lage in den drei Staaten. Dabei kämen "der Lage von Minderheiten, auch von Volksgruppen sowie von Homo-, Trans- und Intersexuellen, ebenso wie dem handeln staatlicher Stellen, der Gewährleistung der Pressefreiheit und rechtsstaatlichen Verfahren besondere Bedeutung zu", schreibt der Bundesrat und bittet die Bundesregierung, "bestehende Zweifel im weiteren Beratungsverfahren auszuräumen".

Dazu führt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung unter anderem aus, dass homosexuelle Handlungen in Tunesien grundsätzlich strafbar seien, während eine systematische Verfolgung Homosexueller nicht stattfinde. Auch in Marokko seien homosexuelle Handlungen strafbar; in den meisten Fällen werde Homosexualität faktisch geduldet, "eine systematische Verfolgung (verdeckte Ermittlungen etc)" finde nach Erkenntnissen der Bundesregierung nicht statt. In Algerien seien homosexuelle Handlungen ebenfalls strafbar; eine systematische Verfolgung finde auch dort nicht statt. Homosexualität werde "für die Behörden dann strafrechtlich relevant, wenn sie offen ausgelebt wird", heißt es in der Gegenäußerung weiter.

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2. Internationale Polizei-Übungen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um internationale Polizeiübungen geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/8067) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7948). Wie die Fraktion darin schrieb, plant die Europäische Union unter dem Namen "European Union Police Services Training" (EUPST) bis 2018 eine weitere Staffel internationaler Übungen von Polizei- und Gendarmerietruppen. Auftraggeber von EUPST II ist nach Angaben der Bundesregierung der Europäische Auswärtige Dienst. Die Finanzmittel für die Maßnahmen im Rahmen von EUPST II generierten sich zu 80 Prozent aus den Fördermitteln der Europäischen Kommission und zu 20 Prozent "aus dem einzubringenden Eigenanteil der teilnehmenden europäischen und gegebenenfalls außereuropäischen Sicherheitsbehörden im Bezug zur jeweils konkreten Maßnahme", heißt es in der Antwort weiter.

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3. BMI-Veranstaltungen mit Verbänden

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um "gemeinsame Veranstaltungen des Bundesministeriums des Inneren mit Vertretern von Interessensverbänden der Wirtschaft" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/8068) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7812). Darin listet die Regierung unter anderem für das laufende Jahr geplante gemeinsame Veranstaltungen des Bundesinnenministeriums (BMI) mit Unternehmen und Verbänden verschiedener Branchen auf. Dazu zählen etwa eine Sitzung des Initiativkreises "Bundesverwaltung/Wirtschaft: Gemeinsam gegen Korruption" mit Compliance-Verantwortlichen, vorbereitende Sitzungen für die Fortführung des IT-Gipfels sowie weitere Gespräche im BMI mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) zu den "Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen".

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4. Lage der Palästinenser in Syrien

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich nach der Lage der aus Syrien geflüchteten oder dort noch ansässigen Palästinenser. Für die Versorgung dieser Menschen sei das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) zuständig, daher könnten sie auch nicht zugleich vom Flüchtlingshilfswerk UNHCR "als Flüchtlinge registriert werden und dementprechend auch nicht von den an das UNHCR gezahlten Spendengeldern profitieren" schreiben die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (18/8001). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie stark der Bedarf der UNRWA nach finanziellen Mitteln seit Beginn des Syrien-Konfliktes 2011 gestiegen sei, inwieweit dieser Bedarf gedeckt werden konnte und welche Länder dabei die höchsten Beiträge geleistet haben. Wissen wollen die Abgeordneten auch, inwieweit das Hilfswerk aktuell in Syrien noch in der Lage sei, die bei ihm registrierten Personen angemessen zu versorgen beziehungsweise überhaupt zu erreichen.

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5. Ausnahmezustand in Frankreich

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Ein "möglicher Missbrauch der französischen Befugnisse im Ausnahmezustand im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention" (EMRK) nach den Terroranschlägen von Paris im November 2015 interessiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/8026). Die Konvention lege den Mitgliedstaaten bei der Einschränkung von Menschenrechten verschiedene Schranken auf, die nicht durch den Ausnahmezustand aufgehoben werden könnten, schreiben die Abgeordneten. Sie verpflichte die Vertragsstaaten, die von ihren Verpflichtungen aus der Konvention abweichen wollen, den Generalsekretär des Europarates über die getroffenen Maßnahmen, deren Gründe und deren Zwecksetzung umfassend zu unterrichten. "In der entsprechenden Erklärung Frankreichs vom 24. November 2015 werden die Maßnahmen aufgeführt und damit begründet, sie seien notwendig um das Begehen weiterer terroristischer Angriffe zu verhindern", schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung soll nun unter anderem mitteilen, welche der in dieser Erklärung enthaltenen Maßnahmen eine Derogation der EMRK aus ihrer Sicht nötig machen würden und wie dieser Schritt auch im Licht kritischer Einschätzungen von französischen Parteien, Menschenrechtsorganisationen, Medien und anderen Stimmen zu bewerten sei, die vor einer "Verewigung" des Ausnahmezustands warnen.

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6. Mehr Deutschlerner weltweit

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Themen Flucht und Migration haben im Jahre 2015 einen breiten Raum in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik eingenommen. In ihrem als Unterrichtung vorliegendem Bericht (18/7888) zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik verweist die Bundesregierung unter anderem auf die Unterstützung von syrischen Studierenden und studierfähigen Flüchtlingen insbesondere mit Stipendien in Deutschland und in den Nachbarländern Syriens, auf Maßnahmen zum Schutz des Kulturerbes unter anderem in Syrien und Mali sowie auf die Entwicklung einer "strategischer Auslandskommunikation" in der Flüchtlingskrise. Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen "klärten insbesondere über die sozialen Medien Menschen in den Herkunftsländern sowie auf der Transitroute über die Gefahren von Flucht und irregulärer Migration und die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa auf", heißt es dazu im Bericht. Auf diese Weise "konnten aufkommenden Gerüchten und bewusst gestreuten Falschdarstellungen im Netz schnell und zielgerichtet objektive Informationen entgegen gestellt werden", schreibt die Bundesregierung und verweist unter anderem auf Informationskampagnen in Afghanistan. Seit Frühjahr 2015 habe außerdem die Deutsche Welle "als einer der ersten Sender intensiv in allen Facetten über die Flüchtlingsproblematik" berichtet. Der Sender habe eine Themenwoche "Flucht nach Europa" durchgeführt und stelle auf einem Online-Portal seit September 2015 Sonderseiten für Asylsuchende bereit.

Der Bericht verweist zudem auf ein weiter wachsendes Interesse an der deutschen Sprache weltweit. Laut einer von der Staatsministerin Maria Böhmer (CDU) im April 2015 vorgestellten weltweiten Erhebung sei die Zahl der Deutschlernenden weltweit seit 2010 von 14,9 auf 15,4 Millionen gestiegen. Insbesondere in Wachstumsregionen wie China, Indien und Brasilien sei eine starke Nachfrage nach Deutsch zu verzeichnen. Die meisten Deutschlernenden befänden sich nach wie vor mit 9,4 Millionen jedoch in Europa. Weltweiter Spitzenreiter sei Polen mit 2,28 Millionen Deutschlernern. Die Erhebung bestätige, dass deutsche Sprachkenntnisse überwiegend an Schulen erworben würden: 13,4 Millionen oder rund 87 Prozent der weltweit erfassten Deutschlernenden seien Schülerinnen und Schüler.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 224 - 20. April 2016 - 12.01 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2016

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