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BUNDESTAG/5688: Heute im Bundestag Nr. 202 - 13.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 202
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. April 2016, Redaktionsschluss: 07.07 Uhr

1. Stärkung der beruflichen Weiterbildung
2. Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV
3. Stasi-Akten sollen ins Bundesarchiv
4. Bundestag debattiert über Steueroasen
5. Tarifrunde im öffentlichen Dienst


1. Stärkung der beruflichen Weiterbildung

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Geringqualifizierte Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose sollen einen verbesserten Zugang zu Instrumenten der beruflichen Weiterbildung erhalten. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (18/8042) der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG).

Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss sollen künftig zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen (Lesen, Rechnen, Schreiben, Mathematik) erhalten, wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme nötig ist.

Zur Stärkung der Motivation sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen Weiterbildung beim Bestehen einer Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro und beim Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro erhalten. Die Neuregelung ist befristet für Maßnahmen, die bis 31. Dezember 2020 beginnen und wird evaluiert.

Die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, die für jüngere Arbeitnehmer unter 45 Jahren bis Ende 2020 befristet ist, wird weiter flexibilisiert. So sollen nunmehr auch berufliche Weiterbildungen bezuschusst werden können, die außerhalb der Arbeitszeit stattfinden.

Arbeitnehmern in Transfergesellschaften, die von Restrukturierungsmaßnahmen betroffen sind, soll ein schnellerer Zugang zu beruflicher Weiterbildung ermöglicht werden.

Die Dauer von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden, soll von sechs auf zwölf Wochen verlängert werden. Die Änderung gilt für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen.

Personen, die ihre Beschäftigung oder den Bezug von Arbeitslosengeld durch eine länger andauernde berufliche Weiterbildung unterbrechen, können einen zuvor bestehenden Arbeitslosenversicherungsschutz auf dem Weg einer freiwilligen Weiterversicherung durch Zahlung eigener Beiträge aufrechterhalten. Außerdem wird eine bis Ende 2016 befristete Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte bis zum 31. Juli 2018 verlängert.

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2. Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden künftig regulär für ein Jahr statt nur für sechs Monate bewilligt. Mit dieser und zahlreichen weiteren Änderungen will die Bundesregierung Regelungen des SGB II vereinfachen und neu strukturieren. In dem von ihr nun vorgelegten Gesetzentwurf (18/8041) eines Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II bezieht sie sich zu einem Großteil auf Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungs- und des Verfahrensrechts.

Die Neuregelungen betreffen unter anderem Fragen der Einkommensanrechnung und Leistungsgrundsätze, der Beratung der Leistungsberechtigten durch Konkretisierungen der Eingliederungsvereinbarung und verbesserte Möglichkeiten der Ausbildungsförderung.

So sollen Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld, die privat oder in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, für die Dauer des Leistungsbezugs künftig einen Zuschuss zu diesem Beitrag erhalten.

In den Bereich Unterkunft und Heizung fällt die Einführung einer sogenannten Gesamtangemessenheitsgrenze (Bruttowarmmiete), die beide Bereiche umfasst. Zieht ein ALG-II-Bezieher ohne vorherige Zustimmung des für ihn zuständigen Trägers in eine unangemessene teurere Wohnung um, sollen künftig nur noch die bisherigen Aufwendungen erstattet werden. Das gilt allerdings auch bei einem Umzug in eine als angemessen bewertete Wohnung. Neu geregelt wird auch die Übernahme von Genossenschaftsanteilen durch die Gewährung eines Darlehens. Diese Anteile werden künftig einer Mietkaution gleichgestellt.

Neu aufgenommen wird der Tatbestand der vorläufigen Entscheidung über Grundsicherungsleistungen. Vorschuss und vorläufige Entscheidung werden in einer Vorschrift zusammengefasst. Auch bei einer vorläufigen Entscheidung muss demnach die Bedarfsdeckung sichergestellt sein.

Einnahmen in Geldeswert werden nicht mehr als Einkommen berücksichtigt und ausschließlich dem Vermögen des Leistungsberechtigten zugeordnet. Wertgutscheine oder Sachbezüge sollen damit grundsätzlich anrechnungsfrei sein.

Außerdem soll es künftig für Auszubildende möglich sein, aufstockend ALG II unter Anrechnung von Ausbildungsvergütung und Ausbildungsförderung zu erhalten. Auch wenn kein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht, kann künftig ALG II beantragt werden. Dadurch soll die Aufnahme einer Ausbildung erleichtert werden.

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3. Stasi-Akten sollen ins Bundesarchiv

Kultur und Medien/Bericht

Berlin: (hib/AW) Die Stasi-Akten sollen bis 2021 in den Verantwortungsbereich des Bundesarchivs in Koblenz integriert werden. Dies schlägt die vom Bundestag eingesetzte Expertenkommission zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) in ihrem Abschlussbericht (18/8050) vor. Die 14-köpfige Kommission unter dem Vorsitz von Wolfgang Böhmer (CDU), dem früheren Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, übergab den Bericht am Dienstag an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU).

Die Kommission würdigt die bisherige Arbeit des BStU in ihrem Bericht ausdrücklich: Seine Behörde habe "sich vor allem als Instanz für die Öffnung der Akten bewährt und wird weltweit als Vorbild für den Umgang mit geheimpolizeilicher Vergangenheit gerühmt". Der Zugang zu den Akten habe die öffentliche Auseinandersetzung mit dem DDR-Unrecht wesentlich gefördert. Die Stasi-Akten müssten erhalten und zugänglich bleiben.

Das Stasi-Unterlagen-Archiv soll nach dem Willen der Kommission innerhalb des Bundesarchivs weiterhin mit eigenem Namen an seinem bisherigen Standort in der früheren Stasi-Zentrale in der Berliner Normannenstraße und gemäß der Regelungen des Stasi-Unterlagengesetzes weitergeführt werden. Zudem soll in jedem der ostdeutschen Bundesländer eine Außenstelle betrieben werden. Der Zugang zu den Stasi-Akten bei gleichzeitiger Geltung der Regelungen zum Opferschutz soll weiterhin gewährt werden. Die Kommission schlägt vor, die speziellen Regelungen des Stasi-Unterlagengesetzes bei der anstehenden Novellierung im Bundesarchiv-Gesetz zu berücksichtigen.

Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Akten soll nach den Vorschlägen der Expertenkommission zukünftig unter der Bezeichnung Bundesbeauftragter für die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur als Ansprechpartner und Ombudsmann für die Opfer der kommunistischen Diktatur fungieren. Zudem soll er Bundestag und Bundesregierung beraten. Wie bisher soll er weiterhin für fünf Jahre vom Bundestag gewählt werden und alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht an das Parlament übergeben.

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4. Bundestag debattiert über Steueroasen

Finanzen/Aktuelle Stunde/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/HLE) Um die jüngsten Veröffentlichungen über Steueroasen geht es in dieser Woche im Deutschen Bundestag. Die Abgeordneten werden am Mittwoch ab voraussichtlich 16.10 Uhr in einer Aktuellen Stunde zum Thema "Mehr Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen durch international abgestimmtes Vorgehen durchsetzen" debattieren. Die Aktuelle Stunde findet auf Verlangen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD statt.

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5. Tarifrunde im öffentlichen Dienst

Inneres/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/STO) Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst beschäftigen am Freitagnachmittag auch das Plenum des Bundestags. Dann steht voraussichtlich gegen 13:45 Uhr eine Aktuelle Stunde mit dem Titel "Aktuelle Tarifrunde im Bund und in den Kommunen - Den öffentlichen Dienst gerecht entlohnen" auf der Tagesordnung der Abgeordneten. Die Debatte findet auf Verlangen der Fraktion Die Linke statt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 202 - 13. April 2016 - 07.07 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2016

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