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BUNDESTAG/5637: Heute im Bundestag Nr. 151 - 14.03.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 151
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 14. März 2016, Redaktionsschluss: 13.01 Uhr

1. Zusammenarbeit mit Türkei gegen Terror
2. Deutsche Polizisten in Südosteuropa
3. EU-Richtlinie zur Frauen-Quote
4. Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung
5. Einfluss der GKV auf Patientenberatung
6. Bundeswehr least israelische Drohnen


1. Zusammenarbeit mit Türkei gegen Terror

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht eine "große und dringende Notwendigkeit", die Zusammenarbeit mit der Türkei "im Kampf gegen den Terrorismus in all seinen Formen und Facetten, einschließlich des sogenannten Islamischen Staates (IS), der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) und anderen, zu vertiefen". Die jüngsten Anschläge in Istanbul, Ankara, Suruc und Diyarbakir bestätigten diese Notwendigkeit, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/7798) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7564) mit dem Titel "Deutsch-türkische Vereinbarungen zur Terrorismus-Bekämpfung". Darin verweist die Bundesregierung mit Blick auf die PKK darauf, dass diese eine in Deutschland verbotene ausländische terroristische Vereinigung sei und darüber hinaus auf der sogenannten EU-Terrorliste stehe.

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2. Deutsche Polizisten in Südosteuropa

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Einsatz deutscher Polizisten in südosteuropäischen Ländern ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/7797) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7598). Danach haben sich mit Stand vom 23. Februar 2016 insgesamt 109 Beamte der Bundespolizei sowie zur Bundespolizei abgeordnete Beamte der Polizeien der Länder und der Bundeszollverwaltung in Griechenland, Kroatien, Ungarn sowie Slowenien im Einsatz befunden.

Davon seien drei Bundespolizeibeamte über die europäische Grenzschutzagentur Frontex an die kroatisch-serbische (Grenzübergang Bajakovo) und ungarisch-serbische Grenze (Grenzübergänge Röszke und Tompa) entsandt, heißt es in der Antwort. Elf Bundespolizeibeamte seien im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung an der slowenisch-kroatischen Grenze eingesetzt. In Griechenland seien 95 Beamte im Einsatz. Davon wiederum seien fünf Bundespolizeibeamte im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung an den Flughäfen Athen und Thessaloniki sowie an den Seehäfen Patras und Igoumenitsa im Einsatz; ein Bundespolizeibeamter sei an der griechisch-mazedonischen Grenze (Grenzübergang Idomeni) im Einsatz und 89 Polizeibeamte der Bundes- und Landespolizei sowie der Bundeszollverwaltung seien im Rahmen einer Frontex-koordinierten Operation auf den Inseln Lesbos, Chios, Kos, Samos und Leros im Einsatz.

Wie es in der Vorlage zur Frage nach einem weiteren Aufwuchs ferner heißt, werden beginnend ab März dieses Jahres temporär insgesamt elf weitere Grenzübergänge in Albanien, Bulgarien, Ungarn, Kroatien und Rumänien durch 13 Bundespolizeibeamte im Rahmen der Zusammenarbeit mit Frontex unterstützt. "Auf der griechischen Insel Samos werden beginnend ab März 2016 zwei Boote der Bundespolizei mit insgesamt 24 Beamten zum Einsatz kommen", schreibt die Regierung weiter. In Griechenland werde zudem der Flughafen Heraklion mit einem Beamten auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen unterstützt.

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3. EU-Richtlinie zur Frauen-Quote

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Haltung der Bundesregierung zum Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission für ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen aus dem Jahr 2012. In einer Kleinen Anfrage (18/7728) moniert die Linke, dass die Regierung sich bislang nicht zu einer Unterstützung der Richtlinie hat "durchringen" können. Die Fraktion möchte wissen, warum sich die Bundesregierung bislang hat nicht einigen können in dieser Frage, obwohl in Deutschland eine entsprechende gesetzliche Quoten-Regelung erlassen wurde.

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4. Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Mit einer Ausbildungsreform soll der "Zukunftsberuf" Pflege an neue Anforderungen angepasst werden. Die Sicherung der qualitativen Pflegeversorgung sei eine der gesellschaftspolitisch wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre, heißt es in dem von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf (18/7823). Vorgesehen ist, die bisher drei Ausbildungen Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammenzuführen.

Die sich wandelnden Versorgungsstrukturen erforderten eine übergreifende pflegerische Qualifikation, heißt es. Mit Blick auf den bestehenden Fachkräftemangel sei ferner die nachhaltige Sicherung der Fachkräftebasis eine wichtige Aufgabe. Das Ziel sei, "die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vorzunehmen".

Nach Angaben der Bundesregierung entsteht mit der Reform der größte Ausbildungsberuf in Deutschland mit mehr als 133.000 Auszubildenden in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. In den Krankenhäusern steige der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten, in den Pflegeheimen nehme der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohner zu. Die ambulante Pflege werde wichtiger und sei auf breit qualifizierte und flexibel einsetzbare Pflegekräfte angewiesen.

Die generalistische Pflegeausbildung solle auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Die Ausbildung werde in ein "gestuftes und transparentes Fort- und Weiterbildungssystem eingepasst". Die Durchlässigkeit zwischen den Qualifikationsstufen werde verbessert.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte nach Angaben der Regierung 2018 starten.

Ausgebildet wird dem Gesetzentwurf zufolge mit dem Berufsziel Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Die Ausbildung dauert drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre und ist für die Auszubildenden kostenlos. Bislang wird in manchen Ländern noch Schulgeld erhoben, die Ausbildung ist dort also kostenpflichtig. Dies soll sich nun ändern. Die Ausbildung wird außerdem "angemessen" vergütet. Der praktische Ausbildungsanteil soll künftig überwiegen.

Voraussetzung für eine Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt werden soll eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll unter anderem ein vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.

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5. Einfluss der GKV auf Patientenberatung

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der möglichen Einflussnahme des GKV-Spitzenverbandes auf die Unabhängige Patientenberatung (UPD) und der anschließenden Neuvergabe des Beratungsauftrags an die Callcenter-Firma Sanvartis befasst sich in einer Kleinen Anfrage (18/7827) die Fraktion Die Linke. Neben der Beratung der Versicherten sei es auch Aufgabe der UPD gewesen, Problemlagen im Gesundheitswesen aufzuzeigen.

Die Berichte der UPD dokumentierten diese Probleme, die sich aus den Beratungsgesprächen ergeben hätten. "Nach den Anteilen der Gespräche, die auf Anfrage der Versicherten geführt wurden, gab es über die gesetzlichen Krankenkassen die meisten Beschwerden." Obwohl die UPD unabhängig von der GKV sein solle, entscheide der GKV-Spitzenverband maßgeblich darüber, wer die Patientenberatung anbieten dürfe und dafür Versichertengelder bekomme. 2015 hatte sich der GKV-Spitzenverband mit Zustimmung des Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann (CDU) für das Angebot von Sanvartis entschieden.

Angeblich habe es schon 2013 einen Beschwerdebrief des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes an den damaligen Patientenbeauftragten Wolfgang Zöller (CSU) bezüglich der UPD gegeben, heißt es in der Anfrage. Der Vorstand habe darin die Art und Methodik, in der die UPD Missstände auch in Bezug auf den Umgang von gesetzlichen Krankenkassen mit Versicherten darstellte, als tendenziös kritisiert. Der Brief bezog sich offenbar vor allem auf Fälle von Beziehern von Krankengeld, bei denen Krankenkassen die Zahlung eingestellt hatten. Das Krankengeld-Problem sei damals maßgeblich durch die UPD-Berichte aufgedeckt worden.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem Näheres über den damaligen Vorgang wissen.

Der GKV-Spitzenverband hatte sich im vergangenen Jahr im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten gegen die bisherige UPD-Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) und für das Angebot der Sanvartis GmbH entschieden. Das hatte heftigen Widerspruch ausgelöst, weil das Duisburger Callcenter-Unternehmen auch für Krankenkassen und Pharmafirmen aktiv ist und dessen Unabhängigkeit angezweifelt wird.

Seit 2006 hatte die gemeinnützige Gesellschaft UPD an 21 regionalen Stationen in Deutschland den kostenlosen Beratungsservice angeboten. Die Nachfrage war so groß, dass die UPD an ihre Kapazitätsgrenzen stieß und die Regierung eine Ausweitung der Leistung beschloss. Die Förderphase wurde von fünf auf sieben Jahre verlängert, die Fördermittel von 5,2 auf neun Millionen Euro jährlich erhöht. Die neue Förderphase begann Anfang 2016. Fachleute der UPD beraten Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen. Thematische Schwerpunkte sind unter anderem Patientenrechte, Behandlungsfehler, psychische Erkrankungen und Leistungen von Kostenträgern.

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6. Bundeswehr least israelische Drohnen

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Bundeswehr wird bewaffnungsfähige Drohnen vom Typ Heron TP des israelischen Herstellers Israel Aerospace Industries leasen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7725) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7426) mit. Eine Entscheidung darüber, wie viele unbemannte Luftfahrzeuge die Bundeswehr erhalten soll, sei noch nicht gefallen. Dies werde im Rahmen der Vertragsverhandlungen entschieden. Nach Vertragsabschluss sollen die Drohnen innerhalb von zwei Jahren zur Verfügung stehen. Ebenfalls noch nicht geklärt sei, mit welcher Bewaffnung die Drohnen ausgestatten werden soll. Die Heron TP soll nach Angaben der Regierung bis zur Entwicklung einer europäischen Drohne vergleichbaren Typs genutzt werden, mindestens bis zum Jahr 2025.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 151 - 14. März 2016 - 13.01 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2016

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