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BUNDESTAG/5549: Heute im Bundestag Nr. 063 - 03.02.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 063
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 03. Februar 2016, Redaktionsschluss: 11.26 Uhr

1. 2014 weniger Auskunftsverlangen
2. Beschränkung von Fernmeldegeheimnis
3. Antimuslimische Straftaten erfragt
4. Antisemitische Straftaten erfragt


1. 2014 weniger Auskunftsverlangen

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2014 weniger Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/7424) hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen nach den gesetzlichen Regelungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern, Post- sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ortung aktiv geschalteter Mobiltelefone oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer - sogenannte IMSI-Catcher - einsetzen.

Den Angaben zufolge haben die bundesdeutschen Nachrichtendienste im Jahr 2014 insgesamt 72 Auskunftsverlangen vorgenommen, von denen 163 Personen betroffen waren, und 17 IMSI-Catcher-Einsätze mit 21 Betroffenen durchgeführt. Während der Großteil laut Vorlage auf das BfV entfiel, hatte der BND keine der Maßnahmen vorgenommen. Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie Finanzdienstleistern entfallen. Schwerpunkt der Verfahren seien der Bereich Islamismus und nachrangig der nachrichtendienstliche Bereich gewesen.

Im Vergleich zum Jahr 2013 hat sich die Anzahl der Maßnahmen um 24 reduziert, wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht. Die Gesamtzahl der von den Maßnahmen betroffenen Personen ist danach von 219 im Jahr 2013 auf 184 im Berichtsjahr 2014 zurückgegangen.

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2. Beschränkung von Fernmeldegeheimnis

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2014 sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) insgesamt 218 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses genehmigt worden und damit sechs mehr als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/7423) hervor. Danach genehmigte die G 10-Kommission den drei Nachrichtendiensten im ersten und im zweiten Halbjahr 2014 jeweils 109 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen. Im Vorjahr waren es den Angaben zufolge 97 Einzelmaßnahmen im ersten Halbjahr und 115 im zweiten Halbjahr.

Der Anteil der Beschränkungsmaßnahmen des BfV lag 2014 bei 75 Einzelmaßnahmen im ersten und 73 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr 2014, wie es in der Unterrichtung weiter heißt. Im ersten Halbjahr handelte es sich den Angaben zufolge um zwölf neu begonnene und 63 aus dem Jahr 2013 fortgeführte Überwachungen. Im zweiten Halbjahr waren es laut Vorlage 28 neu begonnene und 45 aus dem ersten Halbjahr 2014 fortgeführte Maßnahmen. Den Arbeitsbereich des BND betrafen 2014 im ersten Halbjahr 32 Anordnungen, von denen 26 aus 2013 übernommen wurden, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Im zweiten Halbjahr seien es 35 Anordnungen gewesen, von denen 21 aus der ersten Jahreshälfte übernommen worden seien. Seitens des MAD wurden der Unterrichtung zufolge im ersten Halbjahr 2014 zwei Maßnahmen - davon eine aus dem Vorberichtszeitraum übernommene - und im zweiten Halbjahr eine neu aufgenommene Maßnahme durchgeführt.

Laut Vorlage betrafen die in den Zuständigkeitsbereich des BfV fallenden Anordnungen - jeweils differenziert nach erstem und zweitem Halbjahr 2014 - "insbesondere die Bereiche Islamismus (50 beziehungsweise 47 Verfahren) und Ausländerextremismus (jeweils vier Verfahren) sowie den nachrichtendienstlichen Bereich (19 beziehungsweise 20 Verfahren)". Im Bereich Linksextremismus habe es kein Verfahren und im Bereich Rechtsextremismus jeweils zwei Verfahren gegeben. Die Einzelmaßnahmen des BND seien ausschließlich dem islamistischen Bereich zuzuordnen gewesen. Beim MAD habe eine Maßnahme ebenfalls den Bereich Islamismus betroffen, während die andere dem nachrichtendienstlichen Bereich zuzuordnen gewesen sei.

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3. Antimuslimische Straftaten erfragt

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viele Anschläge es nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2015 auf Moscheen und sonstige islamische Einrichtungen in Deutschland gegeben hat. In einer Kleinen Anfrage (18/7356) erkundigt sich die Fraktion zudem danach, wie viele "mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten außer Übergriffen auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen" von Anfang Oktober bis Ende Dezember vergangenen Jahres bundesweit verübt wurden. Auch fragt sie unter anderem danach, wie viele Menschen in diesem Zeitraum bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation verletzt oder getötet wurden.

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4. Antisemitische Straftaten erfragt

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um "antisemitische Straftaten im vierten Quartal 2015" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7357). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem nach der Zahl der von Anfang Oktober bis Ende Dezember vergangenen Jahres verübten antisemitischen Straftaten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 063 - 3. Februar 2016 - 11.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2016

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