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BUNDESTAG/5522: Heute im Bundestag Nr. 036 - 21.01.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 036
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 21. Januar 2016, Redaktionsschluss: 11.20 Uhr


1. Info-Austausch zwischen BfV und BND
2. Verbotener Verein "Sturm 18"
3. Rechtsextremisten und "Bürgerwehr"
4. Interesse von Terroristen an CBRN-Stoffen
5. Illegale Schusswaffen vom Balkan

1. Info-Austausch zwischen BfV und BND

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Austausch von Informationen zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesnachrichtendienst (BND) findet laut Bundesregierung "ausschließlich auf der Grundlage der Übermittlungsvorschriften und unter Beachtung der Aufgabenzuweisungen des Bundesnachrichtendienstgesetzes, des Gesetzes über das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses statt". Ausschließlich auf dieser gesetzlichen Grundlage würden entsprechende Übermittlungen auch in den bestehenden institutionalisierten Plattformen der Zusammenarbeit wie dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) oder in einzelfallbezogenen Foren wie dem Krisenstab der Bundesregierung beispielsweise in Entführungsfällen ausgetauscht, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7187) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7025).

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2. Verbotener Verein "Sturm 18"

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um den verbotenen Verein "Sturm 18 e.V." geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/7184) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7028). Wie die Regierung darin ausführt, versuchte nach ihren Erkenntnissen der seinerzeitige Vereinsvorsitzende unter dem Namen "AD Jail Crew" ein bundesweites Netzwerk inhaftierter Rechtsextremisten unter seiner Führung aufzubauen. Trotz umfangreicher polizeilicher Ermittlungen im Jahr 2013 habe die tatsächliche Existenz eines solchen Netzwerkes jedoch nicht festgestellt werden können.

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3. Rechtsextremisten und "Bürgerwehr"

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über rechtsextremistische Ankündigungen zur Bildung sogenannter "Bürgerwehren" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7189) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7058). Danach nutzen Rechtsextremisten Aufrufe und Ankündigungen zur Bildung einer "Bürgerwehr" als propagandistisches Mittel, um mediale und öffentliche Aufmerksamkeit zu erzeugen. Die rechtsextremistischen Akteure geben in diesem Zusammenhang vor, die Interessen der Mehrheit des Volkes zu vertreten, stellen bestimmte Minderheiten pauschal als Sicherheitsrisiko dar und damit das staatliche Gewaltmonopol in Frage, wie die Regierung schreibt. Zumeist handele es sich bei diesen Aktivitäten um vereinzelte Maßnahmen von kurzlebiger Dauer. Langfristige Strukturen bildeten sich nur selten heraus und würden durch die Sicherheitsbehörden aufmerksam verfolgt.

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4. Interesse von Terroristen an CBRN-Stoffen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Interesse islamistisch geprägter terroristischer Strukturen an chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN-Stoffen) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/7192) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7036). Wie die Bundesregierung darin schreibt, ist ein solches Interesse bereits seit Ende der 1990er Jahre feststellbar. In diesem Zusammenhang stelle aktuell der sogenannte Islamische Staat (IS) "sowohl als Organisation wie auch auf Grund seiner Propaganda- und Rekrutierungserfolge für die westliche Staatengemeinschaft die derzeit größte Herausforderung aus diesem Phänomenbereich dar". Daneben könne weiterhin dem Al-Qaida-Netzwerk ein grundsätzliches Interesse an der Beschaffung und Verwendung von CBRN-Stoffen unterstellt werden.

Zur Frage, ob nach Kenntnis der Bundesregierung islamistische Organisationen in der Vergangenheit Anschläge mit CBRN-Materialien geplant haben oder in Zukunft planen könnten, schreibt die Regierung, dass ihr "keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung zu konkreten islamistisch motivierten Anschlagsvorhaben in Deutschland" vorliegen. Islamistische Terrorgruppen dürften jedoch grundsätzlich in der Lage sein, Anschläge mit leicht herstell- oder beschaffbaren Chemikalien, Toxinen oder radioaktiven Substanzen durchzuführen. Die Wahrscheinlichkeit eines islamistisch motivierten Anschlags in Deutschland unter Nutzung von CBRN-Stoffen werde aber weiterhin als gering eingeschätzt und sei gegenüber konventionell angelegten Anschlagsvorhaben von nachrangiger Bedeutung.

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Illegale Schusswaffen vom Balkan

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mit dem " Phänomen des Zuflusses von illegalen Schusswaffen" aus der Balkanregion nach Westeuropa befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7188) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7027). Dieses Phänomen "begründet sich in erster Linie mit den Kriegsereignissen der 1990er Jahre in den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens, die auch nach Beendigung dieser Auseinandersetzungen eine hohe Verfügbarkeit von zivilen und militärischen Schusswaffen hinterließen", schreibt die Bundesregierung. Ebenso handele es sich oftmals um Rüstungsgut, das während der Unruhen in Albanien im Jahr 1997 aus den Depots der albanischen Streitkräfte gestohlen worden sei.

Hinweise auf illegale Waffenlieferungen aus Südost- und Osteuropa fallen den Angaben zufolge regelmäßig an. Schusswaffen aus dieser Region würden regelmäßig in Westeuropa und auch Deutschland sichergestellt. Die Verbreitung erfolge oft durch einen sogenannten "Ameisenhandel", bei dem überwiegend private Fahrzeuge, Reisebusse oder gewerbliche Transportfahrzeuge benutzt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 036 - 21. Januar 2016 - 11.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2016

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