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BUNDESTAG/5450: Heute im Bundestag Nr. 650 - 08.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 650
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 08. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 16.13 Uhr

1. Anhörung zu Änderungen im Parteienrecht
2. CO2-Messverfahren für Pkw
3. KfW und der Grüne Klimafonds
4. Fragen zur künftigen Patientenberatung
5. Zeitplan für Berliner Flughafen
6. VW-Abgasskandal im Fokus


1. Anhörung zu Änderungen im Parteienrecht

Inneres/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Um Vorstöße zur Änderung des Parteiengesetzes geht es am Montag, dem 14. Dezember 2015, in einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses. Dazu liegt neben einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (18/6879) auch ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/301) vor. Zu der Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101) beginnt, werden fünf Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer sind gebeten, sich bis zum 10. Dezember mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion soll das Parteiengesetz in mehreren Punkten geändert werden. So sollen nach ihrem Gesetzentwurf unter anderem die "Beträge aus der staatlichen Teilfinanzierung für bei Wahlen gewonnene Stimmen und erhaltende Zuwendungen entsprechend der Preisentwicklung" erhöht werden. Diese Beträge, die die Parteien im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung für jede Wählerstimme und private Zuwendung bekommen, seien seit 2002 nicht an die Entwicklung der parteienspezifischen Preisentwicklung angepasst worden, obwohl die Obergrenze der den Parteien zustehenden Mittel im Jahr 2011 dynamisiert worden sei, schreiben die beiden Fraktionen zur Begründung. Nach ihrem Willen sollen diese Beträge entsprechend der Erhöhung der absoluten Obergrenze im Zeitraum von 2010 bis 2014 angehoben werden.

Durch die vorgesehene Neuregelung erhielten die Parteien laut Vorlage für jede für sie abgegebene Stimme pro Jahr statt 0,70 Euro künftig 0,83 Euro, wobei der Betrag für die ersten vier Millionen gültigen Stimmen von 0,85 Euro auf 1 Euro angehoben werden soll. "Für jeden Euro, den eine Partei als Zuwendung (eingezahlten Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten hat, erhöht sich der Betrag von 0,38 Euro danach um 0,07 Euro auf 0,45 Euro, wobei weiterhin nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je natürliche Person berücksichtigt werden", heißt es in der Begründung weiter. Ab dem Jahr 2017 soll demnach eine "automatische weitere jährliche Erhöhung in dem gleichen Verfahren wie bei der jährlichen Erhöhung der absoluten Obergrenze" stattfinden.

Ferner sollen der Vorlage zufolge bei der Berechnung der relativen Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien Einnahmen einer Partei aus Unternehmenstätigkeit nur in Höhe eines positiven Saldos berücksichtigt werden. Mit der Regelung soll verhindert werden, dass eine Partei die relative Obergrenze - das Gesamtvolumen staatlicher Zuwendungen an eine Partei darf die Summe ihrer selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiben - "durch Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit ohne Berücksichtigung der Ausgaben künstlich erhöhen kann".

Zudem soll eine Partei, die sechs Jahre hindurch gegen ihre verfassungs- und parteienrechtliche Rechenschaftspflicht verstößt, ihre Rechtsstellung als Partei verlieren. Zugleich soll die Festsetzung von Zwangsgeld durch den Bundestagspräsidenten zur Durchsetzung der Rechenschaftspflicht ermöglicht werden.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Einbeziehung der Mitgliedsbeiträge bei der Berechnung der Schwelle für die Angabe von Spendern sowie die "Nichtberücksichtigung gegenüber Parteien üblicherweise unentgeltlicher Leistungen als Parteieinnahmen auch bei Nichtmitgliedern" vor. Schließlich sollen laut Vorlage Mittel, die nach dem Parteiengesetz von Parteien beim Bundestagspräsidenten eingegangen sind, unmittelbar dem Bundeshaushalt zugeführt werden.

Die Fraktion Die Linke plädiert in ihrem Antrag dafür, dass Parteispenden von natürlichen Personen den Betrag von 25.000 Euro im Jahr nicht übersteigen dürfen. Auch sollen nach dem Willen der Fraktion Parteien Spenden von juristischen Personen wie Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Vereinen nicht entgegennehmen dürfen und Parteisponsoring wie Unternehmensstände auf Parteitagen untersagt werden.

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2. CO2-Messverfahren für Pkw

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die CO2-Regulierung von Pkw ist Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (18/6836) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6598). Die Fragesteller hatten sich vor dem Hintergrund, dass der reale CO2-Ausstoß von Pkw meist über dem in Testverfahren ermittelten liege, unter anderem nach der Reform der Testverfahren erkundigt.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass aktuell die Globale Technische Regelung Nr.15 (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure (WLTP)) erarbeitet werde. Sie soll die Reproduzierbarkeit und die Realitätsnähe der Werte im Vergleich zu aktuellen Verfahren verbessern. Nach Angaben der Bundesregierung wird beim WLTP beispielsweise der Neue Europäische Fahrzyklus durch einen dynamischen Fahrzyklus (WLTC) ersetzt. Dieser berücksichtige dann auch fahrzeugspezifische Schaltpunkte und auf realen Fahrstatistiken beruhe. Zudem soll nach der WLTP nicht mehr nur ein CO2-Wert für eine ganze Fahrzeugfamilie errechnet werden, sondern ein fahrzeugspezifischer Wert, der jeweils Masse, Reifenrollwiderstand und aerodynamische Aspekte berücksichtige.

Ein neues Testverfahren auf WLTP-Basis werde dann auch zur einer Anpassung der CO2-Grenzwerte für Neuwagen im Jahr 2020/2021 (bisher: 95 g CO2/km) führen, antwortet die Bundesregierung auf eine entsprechende Frage der Grünen. "Der nominelle Zielwert und das Prüfverfahren bilden eine Einheit", heißt es in der Antwort zur Begründung. Auch zukünftig festzusetzende Zielwerte müssten das jeweilige Prüfverfahren berücksichtigen. Die Bundesregierung gibt zudem an, dass sie sich auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr.443/2009, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 333/2014, für die Festlegung eines "post 2020-Zielwertes"einsetze.

In Hinblick auf das "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" betont die Bundesregierung, dass der Unterschied zwischen gemessenem und tatsächlichem CO2-Ausstoß von Pkw bereits in den Quantifizierung der Maßnahmen berücksichtigt sei. Auswirkungen auf das Programm ergäben sich daher nicht.

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3. KfW und der Grüne Klimafonds

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Nach Auffassung der Bundesregierung hat die Akkreditierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Durchführungsorganisation des Grünen Klimafonds (GKF) der Vereinten Nationen einen "eindeutigen Mehrwert" für den GKF. Die KfW verfüge über ein "umfangreiches Portfolio in der internationalen Klimafinanzierung" und sei in der Lage, auch andere, teils private Investoren für Projekte des GKF zu mobilisieren. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/6747) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6498) hervor. Demnach sieht die Bundesregierung in der Akkreditierung auch keinen Verstoß gegen die GKF-Statuten, den die Fragesteller angedeutet hatten.

Die Linken-Abgeordneten hatte zudem bezweifelt, ob die KfW aufgrund ihrer Investitionen in "klimaschädliche Kohleprojekte" - zwischen 2006 und 2014 flossen nach Darstellung der Fragesteller 3,3 Milliarden Euro in solche Projekte - eine geeignete Partnerinstitution für den GKF sei. Die Bundesregierung entgegnet, dass zumindest in Hinblick auf das GKF-Engagement Kohleprojekte ohnehin nicht förderfähig seien. Zudem habe die KfW nach Ansicht eines unabhängigen Akkreditierungspanels "die Umwelt- und Sozialstandards sowie die treuhänderischen Standards des GKF" erfüllt. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung darauf, dass die Kohlefinanzierung der KfW seit Ende 2014 "nunmehr deutlich restriktiveren Kriterien" unterliege. "Dies stärkt das klimapolitische Profil der KfW und entspricht der Verantwortung als Durchführungsorganisation des GKF", heißt es in der Antwort.

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4. Fragen zur künftigen Patientenberatung

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Das künftige Angebot der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) durch die Firma Sanvartis ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/6930) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der GKV-Spitzenverband habe sich im September im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung gegen die bisherige Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) und für die Sanvartis GmbH entschieden. Vorausgegangen war eine europaweite Ausschreibung.

Das Duisburger Unternehmen betreibe unter anderem ein Callcenter für Krankenkassen und Pharmafirmen. Dessen Unabhängigkeit und Neutralität könne daher in Zweifel gezogen werden, schreiben die Abgeordneten. Sie wollen nun unter anderem wissen, wie das Beratungskonzept der Firma im Detail aussieht.

Seit 2006 erbringt die gemeinnützige Gesellschaft UPD, eine Bietergemeinschaft aus Sozial- und Verbraucherverbänden, an 21 regionalen Stationen in Deutschland den kostenlosen Beratungsservice. Das Angebot wird so intensiv genutzt, dass die Regierung unlängst eine Ausweitung der Leistung beschlossen hat. Die Förderphase wurde gesetzlich von fünf auf sieben Jahre verlängert, die Fördermittel von 5,2 auf neun Millionen Euro jährlich erhöht. Die aktuelle Förderphase endet am 31. Dezember 2015.

Die Fachleute der UPD beraten Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen. Thematische Schwerpunkte sind unter anderem Patientenrechte, Behandlungsfehler, psychische Erkrankungen und Leistungen von Kostenträgern. In den vergangenen Jahren war die UPD aufgrund der großen Nachfrage an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen.

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5. Zeitplan für Berliner Flughafen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Wirtschaftlichkeit des Flughafenprojektes Berlin Brandenburg (BER) will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6121) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, ob sie weiterhin mit einer Eröffnung des Flughafens im Herbst 2017 rechnet und von welchen Gesamtkosten sie bis zur geplanten Eröffnung ausgeht.

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6. VW-Abgasskandal im Fokus

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Transparenz- und Aufklärungsdefizite beim VW-Abgasskandal sind erneut Thema einer Kleinen Anfrage (18/6873) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Hierbei handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfragen auf Bundestagsdrucksache (18/6399,18/6412 sowie 18/6519).

Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, aus welchen Gründen es ihr nicht möglich ist, eine Liste der Gespräche zwischen der Bundesregierung und Wissenschaftlern/Umweltverbänden/Automobilindustrie zum Thema Typengenehmigung, Abgasmessungen, Stickstoffemissionen von Dieselfahrzeugen und Abschalteinrichtungen vorzulegen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 650 - 8. Dezember 2015 - 16.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Dezember 2015

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