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BUNDESTAG/5398: Heute im Bundestag Nr. 598 - 12.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 598
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 12. November 2015, Redaktionsschluss: 14.44 Uhr

1. Grüne gegen Lieferung von Panzern
2. Bessere Kontrolle von Medizinprodukten
3. Linke: Einfacheres Verweigerungsrecht
4. Steuererleichterungen für die Seeschifffahrt
5. Bausparen: Länder wollen Änderungen
6. Aus AKW-Rückbau wird kein Abbau


1. Grüne gegen Lieferung von Panzern

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, die Lieferung von Panzern und anderen Kriegswaffen nach Katar unverzüglich zu stoppen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/6647), die bereits erteilte Genehmigung an die Firma Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG zurückzunehmen. Zur Begründung wird ein Auszug aus einer Rede von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vom 8. Oktober 2014 beigefügt, in der der Minister erklärte hatte, eine Lieferung von Leopard-Kampfpanzern in den arabischen Raum lasse sich nicht rechtfertigen.

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2. Bessere Kontrolle von Medizinprodukten

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen verlangt eine schärfere Kontrolle von Medizinprodukten für mehr Patientensicherheit. So werde seit vielen Jahren immer wieder über unzureichend geprüfte, fehlerhafte oder sogar gefälschte Implantate berichtet, heißt es in einem Antrag (18/6650) der Abgeordneten an den Bundestag. In einzelnen Fällen handele es sich um Betrug, wie etwa beim Skandal um die mit Industriesilikon gefüllten Brustimplantate aus Frankreich.

Auch die Europäische Kommission sehe Handlungsbedarf und habe im September 2014 den Entwurf einer Medizinprodukteverordnung vorgelegt. Vorgesehen seien dort unter anderem strengere Auflagen zur Benennung und Überwachung Benannter Stellen, die Möglichkeit der Rückverfolgung durch eindeutige Identifikationsnummern und den Implantatepass sowie unangekündigte Inspektionen bei den Herstellern.

Die Vorschläge gingen in die richtige Richtung, reichten aber nicht aus, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat hätten Ergänzungen vorgeschlagen. Leider habe es jedoch weder im EU-Parlament noch im Rat eine Mehrheit dafür gegeben, die Zulassung und Marktüberwachung implantierbarer Hochrisikomedizinprodukte grundlegend zu reformieren.

Im Oktober 2015 hätten nun die Trilogverhandlungen der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des Rates begonnen, die bis Ende des Jahres beendet sein sollen. Die Grünen-Abgeordneten fordern mit ihrem Antrag nun eine für die Hersteller verpflichtende Produkthaftpflichtversicherung für alle Hochrisiko-Medizinprodukte und alle Implantate sowie eine ergänzende Bewertung der Expertenkommission für alle Medizinprodukte der Risikoklasse III und alle Implantate.

Ferner müssten Studien zu Medizinprodukten der Klasse III und Implantaten erfasst und öffentlich zugänglich gemacht werden. Für Hochrisiko-Medizinprodukte und Implantate müssten außerdem klinische Prüfungen zum Nachweis der Wirksamkeit verpflichtend werden. Schließlich sollten die ethischen Grundsätze des Weltärztebundes für die medizinische Forschung am Menschen bei klinischen Prüfungen explizit festgeschrieben werden.

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3. Linke: Einfacheres Verweigerungsrecht

Verteidigung/Antrag

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Möglichkeit zur Verweigerung des Kriegsdienstes vereinfacht werden. Zukünftig soll eine einfache Willenserklärung ausreichen, um den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern. Die bislang nach dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz vorgeschriebene Begründung soll entfallen. In einem Antrag (18/6363) fordert sie die Bundesregierung deshalb auf, noch in der laufenden Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes vorzulegen. Die Linksfraktion verweist in ihrem Antrag darauf, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung auch nach Aussetzung der Wehrpflicht in Friedenszeiten weiterhin gültig ist. Zudem hätten auch aktive Soldaten das Recht, den Kriegsdienst nachträglich zu verweigern.

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4. Steuererleichterungen für die Seeschifffahrt

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat will die maritime Wirtschaft stärken und Steuererleichterungen einführen. Wie es in dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (18/6679) heißt, bedürfe es zur Sicherung des seemännischen Know-hows für die maritime Wirtschaft in Deutschland verstärkter Anstrengungen. Dazu soll der Lohnsteuereinbehalt von jetzt 40 auf 100 Prozent erhöht werden.

Der Lohnsteuereinbehalt bedeutet, dass Arbeitgeber von Seeleuten auf Schiffen mit deutscher Flagge 40 Prozent der entstandenen Lohnsteuer einbehalten dürfen, wenn die Besatzungsmitglieder in einem mehr als 183 Tage dauernden zusammenhängenden Heuerverhältnis stehen. Dies sei zu wenig, um weitere Ausflaggungen zu verhindern, argumentiert der Bundesrat und stellt fest: "Die Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts auf 100 Prozent ist ein geeignetes Instrument, um Beschäftigung unter deutscher Flagge zu sichern und damit die Grundlagen für das seemännische Know-how zu schaffen."

Der Gesetzgeber müsse handeln, um den Wettbewerbsnachteil der deutschen Flagge im Vergleich zu anderen europäischen Flaggen zu reduzieren und die Beschäftigung unter deutscher Flagge zu fördern, argumentieren die Bundesländer. Die maritime Wirtschaft sei eine Hochtechnologiebranche, die mit rund 480.000 Beschäftigten ein jährliches Umsatzvolumen von mindestens 50 Milliarden Euro erbringe. "Zukunftsorientierte und konkurrenzfähige Unternehmen benötigen erfahrene Seeleute, die in Reedereien, bei Zulieferbetrieben, im Schiffbau, bei Dienstleistern, bei Behörden und vielen weiteren Stellen ihr exzellentes Fachwissen einsetzen", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

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5. Bausparen: Länder wollen Änderungen

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat verlangt Änderungen an den von der Bundesregierung geplanten gesetzlichen Maßnahmen zugunsten der Bausparkassen. Wie aus der als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates (18/6680) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (18/6418) hervorgeht, sprechen sich die Länder unter anderem gegen eine Versicherungspflicht für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen aus. Die Pflicht zum Abschluss einer Gebäudeversicherung erscheine weder praktikabel noch notwendig. Die Bausparkassen sollten im Rahmen ihrer Risikobewertung selbst die Grenzen einer Versicherungspflicht festlegen können. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, das Verlangen einer Gebäudeversicherung zur Sicherstellung der Werthaltigkeit einer Besicherung entspreche weit verbreiteter Praxis. Die Regierung will die Anregung aber überprüfen.

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6. Aus AKW-Rückbau wird kein Abbau

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will Wünschen des Bundesrates nach Änderung von Begrifflichkeiten im Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (18/6615) nicht nachkommen. So lehnt es die Bundesregierung ab, den Begriff "Rückbau" von Atomkraftwerken durch "Abbau" zu ersetzen, wie dies die Länder wollen. Der Begriff des Rückbaus gehe weiter als der des Abbaus, heißt es in der als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung (18/18/6671). Dagegen würde der Begriff "Abbau" den Anwendungsbereich der Vorschrift beschränken, und der Gesetzeszweck einer Erfassung aller Maßnahmen von der Stilllegung bis zur Endlagerung würde verfehlt.

Die Länder hatten in ihrer Stellungnahme weiterhin die Auffassung vertreten, dass der Gesetzentwurf der Regierung nicht verhindern könne, dass die Energiekonzerne selbst vermögenslos würden, etwa durch Abspaltung werthaltiger Vermögensbestandteile oder durch Aktiensplitting. Dazu erklärt die Bundesregierung, sie werden im weiteren Verfahren klären, ob es Umgehungstatbestände gebe. Diese würden dann gegebenenfalls ausgeschlossen. Eine weitere Begutachtung der Kernenergie-Rückstellungen der Energieversorgungsunternehmen hält die Regierung nicht für erforderlich.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 598 - 12. November 2015 - 14.44 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2015

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