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BUNDESTAG/5339: Heute im Bundestag Nr. 539 - 20.10.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 539
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 20. Oktober 2015, Redaktionsschluss: 09.42 Uhr

1. Wahrnehmung sozialer Rechte
2. Aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften
3. Umsetzung von EU-Rahmenbeschluss
4. Linke fragt nach Vereinigung ATIK
5. Fragen zu alternativer Tierarznei


1. Wahrnehmung sozialer Rechte

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf "zur Gewährleistung der Wahrnehmung sozialer Rechte von Menschen ohne Aufenthaltsstatus" (18/6278) vorgelegt. Wie die Fraktion darin ausführt, wird "der Schutz von Leib und Leben von Menschen ohne Aufenthaltsstatus zu oft beeinträchtigt, weil ihnen der Zugang zu grundlegenden Leistungen der Daseinsvorsorge faktisch verwehrt wird". In Deutschland trügen Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten öffentlicher Stellen gegenüber den Ausländerbehörden dazu bei, dass Menschen ohne Aufenthaltsstatus Leistungen, die ihnen nach deutschem Recht eigentlich zustehen, nicht in Anspruch nehmen, weil sie befürchten, infolgedessen zur Ausreise aufgefordert und unter Umständen abgeschoben zu werden.

Daher sollen diese aufenthaltsrechtlichen Mitteilungspflichten nach dem Willen der Fraktion auf Behörden beschränkt werden, die für die Gefahrenabwehr und die Strafrechtspflege zuständig sind. Entsprechende Übermittlungspflichten im Asylbewerberleistungsgesetz, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und im Sozialgesetzbuch III und VII sollen eingeschränkt werden, sofern sie die Wahrnehmung sozialer Rechte behindern. Davon unberührt bleiben soll die zwischenbehördliche Kooperation bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit.

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2. Aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will aufenthalts- und asylrechtliche Straf- und Bußgeldvorschriften aufheben, deren Voraussetzungen nur Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit erfüllen können. Diese Strafvorschriften kriminalisierten Menschen ohne Aufenthaltsstatus "wegen des bloßen Verstoßes gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften", schreibt die Fraktion in einem entsprechenden Gesetzentwurf (18/6346). Auch habe die Aufenthaltsbeendigung aufgrund der Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften besonders schwerwiegende Folgen für die Betroffenen, sodass daneben eine strafrechtliche Verurteilung oftmals unverhältnismäßig erscheine. Da "Strafrecht immer nur ultima ratio sein" dürfe, sei die strafrechtliche Ahndung des unrechtmäßigen Aufenthalts entbehrlich.

Festgehalten werden soll der Vorlage zufolge an der Strafbarkeit des Einschleusens von Ausländern, "sofern Bereicherungsabsicht vorliegt". In "Fällen mit geringem Unrechtsgehalt" soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion von Strafe abgesehen werden können.

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3. Umsetzung von EU-Rahmenbeschluss

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Der EU-Rahmenbeschluss vom November 2008 "über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden", soll in nationales Recht umgesetzt werden. Dies soll durch eine Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes, des Bundespolizeigesetzes, des Zollfahndungsdienstgesetzes, des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und der Strafprozessordnung erfolgen, wie aus einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6285) hervorgeht.

Wie die Regierung darin schreibt, enthält das geltende Bundesrecht bereits "zahlreiche bereichsspezifische Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten". Diese gewährleisteten ein hohes Schutzniveau für in Deutschland bei Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Strafgerichten verarbeitete personenbezogene Daten und verfolgten zumeist auch Regelungsansätze, die mit denen des Rahmenbeschlusses identisch sind. In einigen Fällen werde der Grundrechtsschutz für die von der Datenverarbeitung Betroffenen jedoch auf andere Weise als im Rahmenbeschluss vorgesehen verwirklicht. In diesen Fällen bestehe ein Änderungsbedarf im innerstaatlichen Recht.

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4. Linke fragt nach Vereinigung ATIK

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der Verfolgung von angeblichen Mitgliedern der Migrantenvereinigung ATIK befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/6297). Die Bundesanwaltschaft werfe den Beschuldigten vor, sich nach Paragraf 129 b Strafgesetzbuch (StGB) als Mitglieder oder Rädelsführer an der, wie es hieß, ausländischen terroristischen Vereinigung Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) beteiligt zu haben, die in der Türkei Anschläge auch gemeinsam mit der Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, begangen habe. Die TKP/ML sei in Deutschland aber weder verboten, noch werde sie auf der EU-Terrorliste geführt.

Die Abgeordneten wollen nun unter anderem wissen, wann die Bundesanwaltschaft beim Bundesjustizministerium eine Verfolgungsermächtigung nach Paragraf 129 b StGB gegen die TKP/ML oder eine gegebenenfalls in ihr bestehende terroristische Vereinigung beantragt habe.

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5. Fragen zu alternativer Tierarznei

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Die Linke befürchtet für die Zukunft eine Verschlechterung der Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln für die komplementär-alternative Medizin (CAM). In einer Kleinen Anfrage zu den Auswirkungen der Tierarzneimittel-Verordnung der Europäischen Union auf die alternative Tiermedizin (18/6305) kritisiert die Fraktion, dass bereits bewährte Regelungen für homöopathische, phytotherapeutische und anthroposopische Therapien der aktuellen Richtlinie 2001/82/EWG nicht mehr im neuen Vorschlag des EU-Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel COM(2014) 588 enthalten seien. Die Bundesregierung soll einschätzen, welche Folgen sich daraus für die Verfügbarkeit alternativer Arzneimittel für Tiere ergeben. Darüber hinaus interessiert die Linksfraktion, welche Auswirkungen die Verordnung im Vergleich zur geltenden Rechtslage auf Tierärzte, Tierheilpraktiker und Tierhalter haben könnte und ob das Grundrecht der Freiheit der Berufsausübung für Tierheilpraktiker berührt wird.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 539 - 20. Oktober 2015 - 09.42 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Oktober 2015

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