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BUNDESTAG/5250: Heute im Bundestag Nr. 450 - 11.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 450
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 11. September 2015, Redaktionsschluss: 14.28 Uhr

1. Geheimdienstkoordinator stellt sich hinter BND
2. Neues Erbschaftsteuergesetz vorgelegt
3. Einheitliche Pflegeausbildung geplant
4. Zehn saarländische Brücken unsicher
5. 394 Brücken in Hessen marode
6. Rheinland-Pfalz: 32 Brücken unsicher


1. Geheimdienstkoordinator stellt sich hinter BND

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) hat der Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt, Günter Heiß, den Bundesnachrichtendienst (BND) gegen den Verdacht in Schutz genommen, bei der Überwachung ausländischer Datenströme fahrlässig gegen das deutsche Fernmeldegeheimnis zu verstoßen. Aus seinen Begegnungen mit BND-Verantwortlichen wisse er, wie "ausgesprochen sensibel" der Geheimdienst mit den Belangen deutscher Grundrechtsträger umgehe, betonte Heiß bei seiner Befragung am Freitag. Heiß leitet seit Dezember 2009 die für die Dienst- und Fachaufsicht über die Geheimdienste zuständige Abteilung 6 im Kanzleramt.

Natürlich gebe es nirgendwo eine absolute Garantie gegen Pannen, räumte Heiß ein. Wenn etwa zwei deutsche Staatsbürger sich in Pakistan in einem einheimischen Mobilfunknetz auf Urdu unterhielten und dabei abgehört würden, sei für den Geheimdienst nicht ohne weiteres erkennbar, dass hier deutsche Grundrechte verletzt würden. Im übrigen sei nicht schon die irrtümliche Erfassung eines vom Fernmeldegeheimnis geschützten Gespräches ein Rechtsverstoß, sondern lediglich die Auswertung der daraus gewonnenen Erkenntnisse.

Der Ausschuss hatte Heiß erstmals bereits am 2. Juli vernommen. Am Freitag bekräftigte er auf Nachfrage seine damalige Angabe, er wisse erst seit März 2015, dass die amerikanische National Security Agency (NSA) in das gemeinsam mit dem BND betriebene Überwachungsprogramm in Bad Aibling auch Selektoren eingespeist habe, die zur Ausspähung europäischer Ziele geeignet waren: "Wir haben nicht befürchtet, dass der ausländische Nachrichtendienst Suchbegriffe gegen europäische Partner einsteuert", räumte Heiß ein. Mittlerweile sei auch den Verantwortlichen beim BND bewusst, dass sie bei der Auswahl und Überprüfung der Selektoren bisher die "europäische Komponente" nicht hinreichend beachtet hätten.

Allerdings verfüge der BND nur über geringe Kapazitäten der Datenerfassung, sagte Heiß. Er sei deshalb immer davon ausgegangen, dass der Dienst sich allein schon aus Gründen der Wirtschaftlichkeit strikt an sein Aufgabenprofil halte, in dem die Überwachung europäischer Partner nicht vorgesehen und die anlasslose Ausspähung deutscher Staatsbürger verboten sei. Heiß betonte, er sehe keinen zwingenden rechtlichen Grund für Klarstellungen im BND-Gesetz, die sich aus den Erkenntnissen des Ausschusses ergeben könnten. Er habe andererseits keine Einwände, wenn solche Klarstellungen politisch gewünscht würden.

Am Vorabend hatte der Sicherheitsbeauftragte des Telekommunikationsanbieters Verizon Deutschland, Oliver Matt, als Zeuge vor dem Ausschuss betont, dass sein Unternehmen prinzipiell nicht mit ausländischen Geheimdiensten kooperiere: "Zu keinem Zeitpunkt ist mir auch nur das Ansinnen einer Zusammenarbeit mit ausländischen oder inländischen Geheimdiensten zu Ohren gekommen", sagte Matt. Verizon betreibt unter anderem einen Netzknotenpunkt in Düsseldorf-Hilden. Wie das ZDF-Magazin Frontal 21 berichtet hatte, sollen dort zwischen 2004 und 2006 BND und der US-Geheimdienst CIA gemeinsam Kommunikationsdaten aus dem kabelgestützten Verkehr abgegriffen haben.

Matt beteuerte, er habe vor der Sendung im vergangenen März von solchen Vorgängen nie gehört. Er habe sofort die Sicherheitsvorkehrungen in Hilden überprüft, jedoch nichts Auffälliges festgestellt. Es sei auch unmöglich, ohne Genehmigung seiner Firma Zutritt zu den Räumen des Netzknotens zu bekommen. "Es gab in diesem Zeitraum keine Überwachungsmaßnahme und zu keinem Zeitpunkt einen Kontakt zu Nachrichtendiensten", sagte Matt.

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2. Neues Erbschaftsteuergesetz vorgelegt

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die Erbschaftsteuer neu regeln, nachdem das Bundesverfassungsgericht Änderungen an den bisher geltenden Regeln angemahnt hat. Das Gericht hatte insbesondere die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen als zu weitgehend betrachtet. Die Bundesregierung legte jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/5923) vor, mit dem eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Verschonung betrieblichen Vermögens und damit eine verfassungskonforme Erhebung der Steuer erreicht werden soll. Ziel ist es, die vorhandene Beschäftigung in den übergehenden Betrieben weiterhin zu sichern und die mittelständisch geprägte Unternehmenskultur zu erhalten. "Traditionelle Unternehmen werden vielfach seit Generationen fortgeführt und sichern über Jahrzehnte zahlreiche Arbeitsplätze", heißt es in dem Entwurf, in dem ausdrücklich festgestellt wird: "Vorrangiger Zweck des Gesetzentwurfes ist es nicht, Mehreinnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu erzielen."

Das bisherige Erbschaftsteuerrecht sah eine Verschonung des Betriebsvermögens in Höhe von 85 Prozent vor, wenn innerhalb von fünf Jahren der vierfache Betrag der durchschnittlichen Jahreslöhne gezahlt (400 Prozent) und der Betrieb weitergeführt wurde. Die Verschonung konnte auf 100 Prozent erhöht werden, wenn die Lohnsumme 700 Prozent betrug und der Betrieb sieben Jahre gehalten wurde. Diese Lohnsummenregelung galt aber nur bei Betrieben über 20 Beschäftigten. Begünstigtes Vermögen konnte verschont werden, wenn der Verwaltungsvermögensanteil (zum Beispiel Bargeld, Dritten überlassene Grundstücke) bis zu 50 Prozent betrug.

Nach der Neuregelung kann künftig nur noch begünstigtes Vermögen, das einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit dient, berücksichtigt werden. Damit sollen Gestaltungsmöglichkeiten wie das Ausnutzen von 50 Prozent Verwaltungsvermögen auf jeder Firmenebene (sogenannte Kaskadeneffekte in Beteiligungsgesellschaften) ausgeschlossen werden.

Die Neuregelung sieht eine Beibehaltung der Verschonungsregeln zu 85 oder 100 Prozent vor, allerdings wird die Lohnsummenregelung geändert. Die Anforderungen an diese Regelungen steigen in Zukunft mit der Zahl der Beschäftigten. Bei Unternehmen mit bis zu drei Beschäftigten wird auf die Prüfung der Lohnsummenregelung verzichtet. Von vier bis zu zehn Beschäftigten gilt, dass bei einer Behaltensfrist von fünf Jahren eine Lohnsumme von 250 Prozent erreicht werden muss (sieben Jahre: 500 Prozent). Bei Unternehmen von elf bis 15 Beschäftigten beträgt die Lohnsumme 300 Prozent bei einer Behaltensfrist von fünf Jahren und 565 Prozent bei sieben Jahren. Bei den Lohnsummen werden Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit, Langzeiterkrankte und Auszubildende nicht mitgezählt.

Die bisherige Regelung, dass die Verschonungsregeln auch bei großen Betriebsvermögen gelten, ohne dass der Bedarf einer Verschonung geprüft wird, war vom Verfassungsgericht verworfen worden. Bei einem Erwerb großer Vermögen über 26 Millionen Euro wird daher ein Wahlrecht zwischen einer Verschonungsbedarfsprüfung und einem Verschonungsabschlag eingeführt. Bei der Verschonungsbedarfsprüfung hat der Erwerber nachzuweisen, dass er nicht in der Lage sein würde, die Steuerschuld mit anderem als Betriebsvermögen zu zahlen. "Genügt dieses Vermögen nicht, um die Erbschaft- oder Schenkungsteuer betragsmäßig zu begleichen, wird die Steuer insoweit erlassen", heißt es in dem Entwurf. Alternativ zur Verschonungsbedarfsprüfung ist ein Verschonungsabschlag möglich. Dabei beträgt der Abschlag 85 Prozent bei einer Haltefrist von fünf Jahren beziehungsweise 100 Prozent bei einer Haltefrist von sieben Jahren. Bei Vermögen über 26 Millionen Euro sinkt der Abschlag schrittweise (Verschonungsabschmelzmodell). Ab 116 Millionen Euro gilt ein einheitlicher Verschonungsabschlag von 20 Prozent bei einer Haltedauer von fünf Jahren (bei sieben Jahren 35 Prozent). Für Familienunternehmen mit bestimmten gesellschaftsvertraglichen Voraussetzungen können andere Beträge gelten.

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3. Einheitliche Pflegeausbildung geplant

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die bisherigen drei Ausbildungen in der Pflege sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung "zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung" zusammengeführt werden. Dies schaffe die Grundlage für einen modernen, zukunftsorientierten Pflegeberuf, heißt es in der Antwort (18/5897) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/5769) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Modellvorhaben hätten gezeigt, dass eine dreijährige einheitliche Pflegeausbildung jene Kompetenzen vermitteln könne, die für eine zunehmend komplexer werdende Aufgabe wichtig seien. Bisher wird unterschieden in die Altenpflege, die Kranken- und Kinderkrankenpflege.

Als Grundlage für die künftige Ausbildung wird derzeit ein Pflegeberufegesetz vorbereitet, für das den Angaben zufolge aber noch kein Referentenentwurf vorliegt. Somit könnten auch noch keine Angaben zu den Kosten gemacht werden.

Mit der neu strukturierten Pflegeausbildung sei zugleich eine Neuordnung der Finanzierung vorgesehen. Das angestrebte Umlageverfahren von ausbildenden und nicht-ausbildenden Einrichtungen solle für die Ausbildungsbetriebe Wettbewerbsnachteile ausschließen, heißt es in der Antwort.

Mit der generalistischen Pflegeausbildung werde eine einheitliche Finanzierung auf der Grundlage einheitlicher Grundsätze eingeführt. Dazu sollen auf Landesebene Ausbildungsfonds gebildet werden, die aus festgelegten Anteilen gespeist werden.

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4. Zehn saarländische Brücken unsicher

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Im Saarland sind zehn Brückenbauwerke von insgesamt 624 Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen in einem "ungenügenden Zustand". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5827) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5334) hervor. Bei diesen Brücken sind die Standsicherheit und/oder die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben.

Weitere 43 Brücken an Bundesfernstraßen sind im Saarland in "nicht ausreichendem Zustand", heißt es weiter. An diesen Brücken müsse in "näherer Zukunft" eine Instandsetzungsmaßnahme geplant werden.

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5. 394 Brücken in Hessen marode

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) In Hessen sind 37 Brückenbauwerke von insgesamt 4.765 Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen in einem "ungenügenden Zustand". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5841) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5528) hervor. Bei diesen Brücken sind die Standsicherheit und/oder die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben.

Weitere 357 Brücken an Bundesfernstraßen sind in Hessen in "nicht ausreichendem Zustand", heißt es weiter. An diesen Brücken müsse in "näherer Zukunft" eine Instandsetzungsmaßnahme geplant werden.

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6. Rheinland-Pfalz: 32 Brücken unsicher

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) In Rheinland-Pfalz sind 32 Brückenbauwerke von insgesamt 4.202 Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen in einem "ungenügenden Zustand". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5844) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5532) hervor. Bei diesen Brücken sind die Standsicherheit und/oder die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben.

Weitere 205 Brücken an Bundesfernstraßen sind in Rheinland-Pfalz in "nicht ausreichendem Zustand", heißt es weiter. An diesen Brücken müsse in "näherer Zukunft" eine Instandsetzungsmaßnahme geplant werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 450 - 11. September 2015 - 14.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2015

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